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| von Gemeinde Krailling

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Einsicht nur noch bis 18.5.2018

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Krailling zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 liegt im Rathaus Krailling (Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, 1.OG, ZIMMER-NR. O16) bis 18.5.2018 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können im Rathaus Krailling (Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, 1.OG, Zi. 016) bis zum 29.5.2018 schriftlich oder persönlich zu Protokoll erhoben werden.

Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den entsprechenden Nummern der Schöffenbekanntmachung vom 7. November 2012 (JMBl. S. 127), geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017 (JMBl. S. 216), entweder nicht aufgenommen werden durften (Nummer 3) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummern 4 sowie 5.1 bis 5.6)

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Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können im Rathaus Krailling (Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, 1.OG, Zi. 016) bis zum 29.5.2018 schriftlich oder persönlich zu Protokoll erhoben werden.

Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den entsprechenden Nummern der Schöffenbekanntmachung vom 7. November 2012 (JMBl. S. 127), geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017 (JMBl. S. 216), entweder nicht aufgenommen werden durften (Nummer 3) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummern 4 sowie 5.1 bis 5.6)

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