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| von Landkreis Starnberg

„Naturzerstörer“ am Bäckerbichl unterwegs

Das Landratsamt Starnberg bittet um Hinweise

Bereits zum wiederholten Male sind Unbekannte mit Geländefahrzeugen auf den Bäckerbichl bei Andechs gefahren. Dabei haben sie mit den Reifen beträchtliche Schäden in der Vegetation des einzigartigen Naturdenkmals verursacht. Das Landratsamt bittet um Hinweise.

Eine Zeugin berichtet, dass es sich um ein Quad gehandelt hat. Mutmaßlich waren die „Naturzerstörer“ das letzte Mal in der Zeit zwischen vergangenem Samstag, 20 Uhr und Sonntag, 15 Uhr am Bäckerbichl unterwegs.

Der Bäckerbichl ist eines der wichtigsten und markantesten Biotope im Landkreis. Neben seiner wertvollen Vegetation ist er auch eine geologische Besonderheit. Er ist mehrfach naturschutzrechtlich geschützt: Naturdenkmal, Biotop, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet. Jegliche Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Bäckerbichls führen können, sind verboten und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der einschlägige Bußgeldkatalog sieht für das Befahren eines Naturdenkmals Bußgelder bis zu 5.000 Euro vor.

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bittet die Bevölkerung um Hinweise unter Telefon 08151 148-503, -371 oder an die Polizeiinspektion in Herrsching.

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Bereits zum wiederholten Male sind Unbekannte mit Geländefahrzeugen auf den Bäckerbichl bei Andechs gefahren. Dabei haben sie mit den Reifen beträchtliche Schäden in der Vegetation des einzigartigen Naturdenkmals verursacht. Das Landratsamt bittet um Hinweise.

Eine Zeugin berichtet, dass es sich um ein Quad gehandelt hat. Mutmaßlich waren die „Naturzerstörer“ das letzte Mal in der Zeit zwischen vergangenem Samstag, 20 Uhr und Sonntag, 15 Uhr am Bäckerbichl unterwegs.

Der Bäckerbichl ist eines der wichtigsten und markantesten Biotope im Landkreis. Neben seiner wertvollen Vegetation ist er auch eine geologische Besonderheit. Er ist mehrfach naturschutzrechtlich geschützt: Naturdenkmal, Biotop, Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet. Jegliche Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Bäckerbichls führen können, sind verboten und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der einschlägige Bußgeldkatalog sieht für das Befahren eines Naturdenkmals Bußgelder bis zu 5.000 Euro vor.

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