Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Landratsamt bittet um Einhaltung der Regeln
Erholungsgebiete
Trotz Corona wird das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen locken. Das Landratsamt appelliert an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. In den Erholungsgebieten gelten außerdem einige Regeln, auf dessen Einhaltung hingewiesen wird: Das Mitnehmen von Hunden ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt, Grillen ist nicht zulässig und auf die Fütterung von Wasservögeln soll verzichtet werden.
Das Hundeverbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen in diesen Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden.
„Damit die Erholungsgebiete ihrem Namen gerecht werden, wird ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der Regelungen überwachen. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es hat außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden.“ erklärt Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde.
Das Landratsamt appelliert darüber hinaus an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. Auch beim Sonnenbaden ist Gruppenbildung zu vermeiden und mindestens ein Abstand von 1,5 Meter, besser ein deutlich größerer Abstand, zu anderen Sonnenanbetern zu wahren, damit ein erneuter Anstieg der Corona-Infektionen vermieden wird.
Landratsamt bittet um Einhaltung der Regeln
Erholungsgebiete
Trotz Corona wird das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen locken. Das Landratsamt appelliert an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. In den Erholungsgebieten gelten außerdem einige Regeln, auf dessen Einhaltung hingewiesen wird: Das Mitnehmen von Hunden ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt, Grillen ist nicht zulässig und auf die Fütterung von Wasservögeln soll verzichtet werden.
Das Hundeverbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen in diesen Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden.
„Damit die Erholungsgebiete ihrem Namen gerecht werden, wird ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der Regelungen überwachen. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es hat außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden.“ erklärt Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde.
Das Landratsamt appelliert darüber hinaus an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. Auch beim Sonnenbaden ist Gruppenbildung zu vermeiden und mindestens ein Abstand von 1,5 Meter, besser ein deutlich größerer Abstand, zu anderen Sonnenanbetern zu wahren, damit ein erneuter Anstieg der Corona-Infektionen vermieden wird.
Landratsamt bittet um Einhaltung der Regeln
Erholungsgebiete
Trotz Corona wird das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen locken. Das Landratsamt appelliert an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. In den Erholungsgebieten gelten außerdem einige Regeln, auf dessen Einhaltung hingewiesen wird: Das Mitnehmen von Hunden ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt, Grillen ist nicht zulässig und auf die Fütterung von Wasservögeln soll verzichtet werden.
Das Hundeverbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen in diesen Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden.
„Damit die Erholungsgebiete ihrem Namen gerecht werden, wird ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der Regelungen überwachen. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es hat außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden.“ erklärt Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde.
Das Landratsamt appelliert darüber hinaus an die Vernunft der Bürger und bittet um strikte Einhaltung des Abstandsgebots. Auch beim Sonnenbaden ist Gruppenbildung zu vermeiden und mindestens ein Abstand von 1,5 Meter, besser ein deutlich größerer Abstand, zu anderen Sonnenanbetern zu wahren, damit ein erneuter Anstieg der Corona-Infektionen vermieden wird.