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| von Landkreis Starnberg

Kulturpreis des Landkreises Starnberg

Die Bewerbungsfrist für den Kulturpreis endet am 30. April

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich Foto-, Film- und Videokunst.

Kulturschaffende sind aufgerufen, sich um den Kulturpreis, den Kulturförderpreis sowie den Anerkennungspreis zu bewerben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Kulturschaffenden im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Um den Kulturförderpreis können sich junge Künstler und Kulturschaffende bewerben, deren herausragende Begabung förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Für die Preise können sich Einzelpersonen oder Gruppen bewerben. Die Preisträger werden von Fachjuroren und einer Jury ermittelt. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

Vorschläge oder Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Starnberg, Kulturförderung oder barbara.beck@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag beziehungsweise der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der künstlerischen Aktivität beizufügen. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.

Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148-290.

Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise und will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in jährlich wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich Foto-, Film- und Videokunst wurden 2002 Gregor M. Schmid und Ileana Cosmovici ausgezeichnet. 2009 erhielten Ludwig Otto, Katharina Kreye und die Video-Aktiv Gruppe des Christoph-Probst-Gymnasium Gilching Preise.

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| von Landkreis Starnberg

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Die Bewerbungsfrist für den Kulturpreis endet am 30. April

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich Foto-, Film- und Videokunst.

Kulturschaffende sind aufgerufen, sich um den Kulturpreis, den Kulturförderpreis sowie den Anerkennungspreis zu bewerben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Kulturschaffenden im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Um den Kulturförderpreis können sich junge Künstler und Kulturschaffende bewerben, deren herausragende Begabung förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Für die Preise können sich Einzelpersonen oder Gruppen bewerben. Die Preisträger werden von Fachjuroren und einer Jury ermittelt. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

Vorschläge oder Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Starnberg, Kulturförderung oder barbara.beck@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag beziehungsweise der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der künstlerischen Aktivität beizufügen. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.

Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148-290.

Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise und will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in jährlich wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich Foto-, Film- und Videokunst wurden 2002 Gregor M. Schmid und Ileana Cosmovici ausgezeichnet. 2009 erhielten Ludwig Otto, Katharina Kreye und die Video-Aktiv Gruppe des Christoph-Probst-Gymnasium Gilching Preise.

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