Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Kulturförderung Landkreis Starnberg
Anträge für 2017 jetzt einreichen!
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Die Unterlagen sind bis 30. Oktober einzureichen. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.
Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.
Kulturförderung Landkreis Starnberg
Anträge für 2017 jetzt einreichen!
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Die Unterlagen sind bis 30. Oktober einzureichen. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.
Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.
Kulturförderung Landkreis Starnberg
Anträge für 2017 jetzt einreichen!
Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Die Unterlagen sind bis 30. Oktober einzureichen. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.
Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.