Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Keiner ist zuständig – ein Armutszeugnis
Rollstuhlfahrer sitzt in den Germeringer Einkaufspassagen (GEP) fest.

Es hätte ein netter Kinonachmittag sein können. Leider endet was vielversprechend begann mit einem Armutszeugnis für die Verwaltung des GEP, den Aufzugnotdienst und den Notruf 112.
Es ist Sonntag, der 8. Mai 2016 gegen 14 Uhr 30. Die Vorstellung im Cineplex Kino Center in den Germeringer-Einkaufs-Passagen ist zu Ende und der Rollstuhlfahrer Sebastian H. (Name geändert) kann den ersten Stock nicht verlassen.
Beide Aufzüge des GEP aus dem ersten Stock in Richtung Erdgeschoß und Tiefgarage verweigerten den Dienst. Aber nicht nur das! Das Auslösen des Notrufs im Aufzug bringt nach längeren Verbindungsversuchen zwar den Kontakt zu einem Mitarbeiter des Aufzugnotdienstes zu Stande, dieser Mitarbeiter verweigert jedoch ebenfalls den Dienst! „Stecken Sie fest?“ ist seine Frage. Nachdem diese Frage verneint wird mit dem Hinweis, dass Sebastian H. das Stockwerk aber nicht verlassen kann, legt der Mitarbeiter des Notfalldienst kommentarlos auf. Ein weiterer Versuch mittels Notrufknopf führt nur noch zu einem Anrufbeantworter. Ein Hinweis auf eine Notrufnummer fehlt am Aufzug gänzlich.
Sebastian H. ist querschnittsgelähmt und kann sich ohne Rollstuhl nicht fortbewegen; auch stehen kann er nicht. Wie soll er das Stockwerk verlassen und zu seinem in der Tiefgarage geparkten Auto kommen?
Die Mannschaft vom Cineplex bietet Sebastian H. an, ihn im Rollstuhl hinunter zu tragen. Mit seiner Größe von 1,90 Meter hat er aber schon negative Erfahrungen beim Einsatz von Freunden gemacht. Seine Freunde waren beim Tragen des Rollstuhlfahrers selber gestolpert und mit ihm eine Treppe hinunter gestürzt. Verständlicher Weise will er dieses Risiko nicht erneut eingehen und lehnt das gut gemeinte Angebot ab. Zudem bringt diese Hilfeleistung auch aus versicherungstechnischer Sicht Probleme mit sich.
Im Gespräch mit Passanten stellt sich heraus, dass die Aufzüge im GEP in der Vergangenheit schon häufig ausgefallen sind. Erst am Samstagabend, also einen Tag vor dem Zwischenfall, konnten Gehbehinderte wegen des Ausfalls der Aufzüge nicht in den ersten Stock im GEP gelangen. Am Montagabend waren die Aufzüge noch immer defekt, aber in Betrieb. Einen Hinweis, dass die Aufzüge nicht benutzt werden sollten, suchte man vergebens. Das für Rollstuhlfahrer und andere Gehbehinderte bestens ausgerüstete Kinocenter, die Restaurants und weitere Geschäfte sind für diese Menschen ohne Aufzüge nicht zu erreichen. Offensichtlich hat die Betreiberfirma GEP Germeringer-Einkaufs-Passagen GmbH kein großes Interesse diesen Missstand endlich abzustellen. Das ist schade, denn im GEP ist die Barrierefreiheit perfekt umgesetzt – wenn Alles funktioniert.

Aber was soll Sebastian H. tun? Die Feuerwehr könnte helfen, hofft er. Um kurz nach 15 Uhr wählt ein Mitarbeiter des Kinos die 112 und wird mit der Begründung abgewiesen, dass nicht klar ist, wer für die Einsatzkosten aufkommen wird. Aus dieser Antwort ergibt sich eine interessante Frage: Wird künftig vor Rettungseinsätzen erst diskutiert, wer für die Kosten aufkommt und zwischenzeitlich verbrennen Menschen in Häusern oder Autos? Wegen jeder Katze im Baum rückt die Feuerwehr normaler Weise aus. Soviel zum Thema Inklusion in Bayern: Als behinderter Mensch kann man sich noch nicht einmal auf die Hilfe durch den Notruf verlassen!
Nach fast einer Stunde nimmt Sebastian H. dann schweren Herzens das Angebot zum hinunter tragen an. Er besteht aber darauf, sich selber am Geländer langsam die Treppe hinunter zu lassen. Ein hilfsbereiter Mitarbeiter des Kinos sichert die Aktion von unten ab und stützt den Rollstuhl samt Fahrer.

Glücklich unten angekommen bedankt sich Sebastian H. beim Team des Cineplex Kino Center. Er wählt den Umweg über die Tiefgarageneinfahrt und ist froh, dass er endlich mit seinem Auto heimfahren kann. Dank der Zivilcourage Einzelner konnte das Versagen der Zuständigen kompensiert werden.
Sebastian H. ist fassungslos über die Ablehnung der Hilfeleistung durch die Zuständigen. Am Aufzug sind Schilder mit dem Hinweis „Den Aufzug im Brandfall nicht benützen“ angebracht. Wie wird eine Evakuierung von Menschen mit Behinderung im Ernstfall durchgeführt werden? Es klappt ja schon mit viel Zeitreserve nicht!
Keiner ist zuständig – ein Armutszeugnis
Rollstuhlfahrer sitzt in den Germeringer Einkaufspassagen (GEP) fest.

Es hätte ein netter Kinonachmittag sein können. Leider endet was vielversprechend begann mit einem Armutszeugnis für die Verwaltung des GEP, den Aufzugnotdienst und den Notruf 112.
Es ist Sonntag, der 8. Mai 2016 gegen 14 Uhr 30. Die Vorstellung im Cineplex Kino Center in den Germeringer-Einkaufs-Passagen ist zu Ende und der Rollstuhlfahrer Sebastian H. (Name geändert) kann den ersten Stock nicht verlassen.
Beide Aufzüge des GEP aus dem ersten Stock in Richtung Erdgeschoß und Tiefgarage verweigerten den Dienst. Aber nicht nur das! Das Auslösen des Notrufs im Aufzug bringt nach längeren Verbindungsversuchen zwar den Kontakt zu einem Mitarbeiter des Aufzugnotdienstes zu Stande, dieser Mitarbeiter verweigert jedoch ebenfalls den Dienst! „Stecken Sie fest?“ ist seine Frage. Nachdem diese Frage verneint wird mit dem Hinweis, dass Sebastian H. das Stockwerk aber nicht verlassen kann, legt der Mitarbeiter des Notfalldienst kommentarlos auf. Ein weiterer Versuch mittels Notrufknopf führt nur noch zu einem Anrufbeantworter. Ein Hinweis auf eine Notrufnummer fehlt am Aufzug gänzlich.
Sebastian H. ist querschnittsgelähmt und kann sich ohne Rollstuhl nicht fortbewegen; auch stehen kann er nicht. Wie soll er das Stockwerk verlassen und zu seinem in der Tiefgarage geparkten Auto kommen?
Die Mannschaft vom Cineplex bietet Sebastian H. an, ihn im Rollstuhl hinunter zu tragen. Mit seiner Größe von 1,90 Meter hat er aber schon negative Erfahrungen beim Einsatz von Freunden gemacht. Seine Freunde waren beim Tragen des Rollstuhlfahrers selber gestolpert und mit ihm eine Treppe hinunter gestürzt. Verständlicher Weise will er dieses Risiko nicht erneut eingehen und lehnt das gut gemeinte Angebot ab. Zudem bringt diese Hilfeleistung auch aus versicherungstechnischer Sicht Probleme mit sich.
Im Gespräch mit Passanten stellt sich heraus, dass die Aufzüge im GEP in der Vergangenheit schon häufig ausgefallen sind. Erst am Samstagabend, also einen Tag vor dem Zwischenfall, konnten Gehbehinderte wegen des Ausfalls der Aufzüge nicht in den ersten Stock im GEP gelangen. Am Montagabend waren die Aufzüge noch immer defekt, aber in Betrieb. Einen Hinweis, dass die Aufzüge nicht benutzt werden sollten, suchte man vergebens. Das für Rollstuhlfahrer und andere Gehbehinderte bestens ausgerüstete Kinocenter, die Restaurants und weitere Geschäfte sind für diese Menschen ohne Aufzüge nicht zu erreichen. Offensichtlich hat die Betreiberfirma GEP Germeringer-Einkaufs-Passagen GmbH kein großes Interesse diesen Missstand endlich abzustellen. Das ist schade, denn im GEP ist die Barrierefreiheit perfekt umgesetzt – wenn Alles funktioniert.

Aber was soll Sebastian H. tun? Die Feuerwehr könnte helfen, hofft er. Um kurz nach 15 Uhr wählt ein Mitarbeiter des Kinos die 112 und wird mit der Begründung abgewiesen, dass nicht klar ist, wer für die Einsatzkosten aufkommen wird. Aus dieser Antwort ergibt sich eine interessante Frage: Wird künftig vor Rettungseinsätzen erst diskutiert, wer für die Kosten aufkommt und zwischenzeitlich verbrennen Menschen in Häusern oder Autos? Wegen jeder Katze im Baum rückt die Feuerwehr normaler Weise aus. Soviel zum Thema Inklusion in Bayern: Als behinderter Mensch kann man sich noch nicht einmal auf die Hilfe durch den Notruf verlassen!
Nach fast einer Stunde nimmt Sebastian H. dann schweren Herzens das Angebot zum hinunter tragen an. Er besteht aber darauf, sich selber am Geländer langsam die Treppe hinunter zu lassen. Ein hilfsbereiter Mitarbeiter des Kinos sichert die Aktion von unten ab und stützt den Rollstuhl samt Fahrer.

Glücklich unten angekommen bedankt sich Sebastian H. beim Team des Cineplex Kino Center. Er wählt den Umweg über die Tiefgarageneinfahrt und ist froh, dass er endlich mit seinem Auto heimfahren kann. Dank der Zivilcourage Einzelner konnte das Versagen der Zuständigen kompensiert werden.
Sebastian H. ist fassungslos über die Ablehnung der Hilfeleistung durch die Zuständigen. Am Aufzug sind Schilder mit dem Hinweis „Den Aufzug im Brandfall nicht benützen“ angebracht. Wie wird eine Evakuierung von Menschen mit Behinderung im Ernstfall durchgeführt werden? Es klappt ja schon mit viel Zeitreserve nicht!
Keiner ist zuständig – ein Armutszeugnis
Rollstuhlfahrer sitzt in den Germeringer Einkaufspassagen (GEP) fest.

Es hätte ein netter Kinonachmittag sein können. Leider endet was vielversprechend begann mit einem Armutszeugnis für die Verwaltung des GEP, den Aufzugnotdienst und den Notruf 112.
Es ist Sonntag, der 8. Mai 2016 gegen 14 Uhr 30. Die Vorstellung im Cineplex Kino Center in den Germeringer-Einkaufs-Passagen ist zu Ende und der Rollstuhlfahrer Sebastian H. (Name geändert) kann den ersten Stock nicht verlassen.
Beide Aufzüge des GEP aus dem ersten Stock in Richtung Erdgeschoß und Tiefgarage verweigerten den Dienst. Aber nicht nur das! Das Auslösen des Notrufs im Aufzug bringt nach längeren Verbindungsversuchen zwar den Kontakt zu einem Mitarbeiter des Aufzugnotdienstes zu Stande, dieser Mitarbeiter verweigert jedoch ebenfalls den Dienst! „Stecken Sie fest?“ ist seine Frage. Nachdem diese Frage verneint wird mit dem Hinweis, dass Sebastian H. das Stockwerk aber nicht verlassen kann, legt der Mitarbeiter des Notfalldienst kommentarlos auf. Ein weiterer Versuch mittels Notrufknopf führt nur noch zu einem Anrufbeantworter. Ein Hinweis auf eine Notrufnummer fehlt am Aufzug gänzlich.
Sebastian H. ist querschnittsgelähmt und kann sich ohne Rollstuhl nicht fortbewegen; auch stehen kann er nicht. Wie soll er das Stockwerk verlassen und zu seinem in der Tiefgarage geparkten Auto kommen?
Die Mannschaft vom Cineplex bietet Sebastian H. an, ihn im Rollstuhl hinunter zu tragen. Mit seiner Größe von 1,90 Meter hat er aber schon negative Erfahrungen beim Einsatz von Freunden gemacht. Seine Freunde waren beim Tragen des Rollstuhlfahrers selber gestolpert und mit ihm eine Treppe hinunter gestürzt. Verständlicher Weise will er dieses Risiko nicht erneut eingehen und lehnt das gut gemeinte Angebot ab. Zudem bringt diese Hilfeleistung auch aus versicherungstechnischer Sicht Probleme mit sich.
Im Gespräch mit Passanten stellt sich heraus, dass die Aufzüge im GEP in der Vergangenheit schon häufig ausgefallen sind. Erst am Samstagabend, also einen Tag vor dem Zwischenfall, konnten Gehbehinderte wegen des Ausfalls der Aufzüge nicht in den ersten Stock im GEP gelangen. Am Montagabend waren die Aufzüge noch immer defekt, aber in Betrieb. Einen Hinweis, dass die Aufzüge nicht benutzt werden sollten, suchte man vergebens. Das für Rollstuhlfahrer und andere Gehbehinderte bestens ausgerüstete Kinocenter, die Restaurants und weitere Geschäfte sind für diese Menschen ohne Aufzüge nicht zu erreichen. Offensichtlich hat die Betreiberfirma GEP Germeringer-Einkaufs-Passagen GmbH kein großes Interesse diesen Missstand endlich abzustellen. Das ist schade, denn im GEP ist die Barrierefreiheit perfekt umgesetzt – wenn Alles funktioniert.

Aber was soll Sebastian H. tun? Die Feuerwehr könnte helfen, hofft er. Um kurz nach 15 Uhr wählt ein Mitarbeiter des Kinos die 112 und wird mit der Begründung abgewiesen, dass nicht klar ist, wer für die Einsatzkosten aufkommen wird. Aus dieser Antwort ergibt sich eine interessante Frage: Wird künftig vor Rettungseinsätzen erst diskutiert, wer für die Kosten aufkommt und zwischenzeitlich verbrennen Menschen in Häusern oder Autos? Wegen jeder Katze im Baum rückt die Feuerwehr normaler Weise aus. Soviel zum Thema Inklusion in Bayern: Als behinderter Mensch kann man sich noch nicht einmal auf die Hilfe durch den Notruf verlassen!
Nach fast einer Stunde nimmt Sebastian H. dann schweren Herzens das Angebot zum hinunter tragen an. Er besteht aber darauf, sich selber am Geländer langsam die Treppe hinunter zu lassen. Ein hilfsbereiter Mitarbeiter des Kinos sichert die Aktion von unten ab und stützt den Rollstuhl samt Fahrer.

Glücklich unten angekommen bedankt sich Sebastian H. beim Team des Cineplex Kino Center. Er wählt den Umweg über die Tiefgarageneinfahrt und ist froh, dass er endlich mit seinem Auto heimfahren kann. Dank der Zivilcourage Einzelner konnte das Versagen der Zuständigen kompensiert werden.
Sebastian H. ist fassungslos über die Ablehnung der Hilfeleistung durch die Zuständigen. Am Aufzug sind Schilder mit dem Hinweis „Den Aufzug im Brandfall nicht benützen“ angebracht. Wie wird eine Evakuierung von Menschen mit Behinderung im Ernstfall durchgeführt werden? Es klappt ja schon mit viel Zeitreserve nicht!