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| von Landkreis Starnberg

Keine Hunde während der Badesaison

Erholungsgebiete im Landkreis Starnberg

Mit den warmen Tagen lockt das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht auch dieses Jahr wieder darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison nicht erlaubt ist. Das Verbot gilt bis zum 15. September.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie das Gelände Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in den Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist seit letztem Jahr der Rieder Wald am Ammersee. Für dieses Gebiet wird dennoch empfohlen, die Hunde zum Schutz der Wildtiere angeleint zu lassen.

„Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten“, erklärt Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird ein Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es hat  außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

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Mit den warmen Tagen lockt das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht auch dieses Jahr wieder darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison nicht erlaubt ist. Das Verbot gilt bis zum 15. September.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie das Gelände Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in den Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist seit letztem Jahr der Rieder Wald am Ammersee. Für dieses Gebiet wird dennoch empfohlen, die Hunde zum Schutz der Wildtiere angeleint zu lassen.

„Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten“, erklärt Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird ein Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es hat  außerdem die Befugnis, die Personalien aufzunehmen und an das Landratsamt zu melden. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

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