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| von Landkreis München

Kampfansage an den Lärm

Manchmal nimmt man ihn gar nicht richtig wahr. Dann wieder raubt er einem den Schlaf oder verhindert jede vernünftige Unterhaltung: Lärm. Die Belastung durch Lärm nimmt immer weiter zu und sie kann zu schweren gesundheitlichen Folgen führen. Der Verkehr ist dabei ein bedeutender Verursacher.

Ausgehend von einem eigens beauftragten Verkehrs- und Lärmschutzgutachten fasste der Kreistag im vergangenen Jahr den Beschluss, seinen Bürgerinnen und Bürgern an den Kreisstraßen die Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte zu gewährleisten. Damit soll schädlichen Auswirkungen von Straßenlärm auf die Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Straßenlärm vorgebeugt werden.

Das von der Verwaltung jetzt erarbeitete Konzept sieht zum einen aktive Lärmschutzmaßnahmen an Kreisstraßen in eigener Verantwortung des Landkreises München vor. Derzeit werden die vom Straßenlärm betroffenen Kreisstraßenbereiche konkretisiert. In einem nächsten Schritt werden mögliche bauliche Maßnahmen betrachtet und auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Dabei handelt es sich zum Beispiel um lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände. Zusätzlich sollen mögliche verkehrsrechtliche Maßnahmen untersucht werden, mit denen ebenfalls eine Lärmreduzierung bewirkt werden könnte.

Auf eigene Initiative
In seiner gestrigen Sitzung des Ausschusses für Energiewende, Landwirtschafts- und Umweltfragen stimmten die Ausschussmitglieder einem zweiten Baustein zu, nämlich der Förderung privater Lärmschutzmaßnahmen. Die neue Förderrichtlinie soll es Privatpersonen mit Immobilieneigentum im Lärmeinflussbereich der Kreisstraßen ermöglichen, sowohl passive (z.B. Lärmschutzfenster) als auch aktive (z.B. Lärmschutzwälle) Maßnahmen zu ergreifen. Die Richtlinie zielt auf die Bereiche ab, an denen der Landkreis selbst keine Möglichkeit hat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit nicht zur Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte ausreichen.

Über den Entwurf der Richtlinie bestand größte Einigkeit im Gremium. Landrat Christoph Göbel sagte zu, nach Ablauf eines Jahres über die Akzeptanz des Förderprogrammes Bericht zu erstatten. Die Richtlinie tritt am 1. Mai 2016 in Kraft und wird im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und auch auf der Landkreishomepage veröffentlicht. Für die Maßnahmen im Jahr 2016 hat der Kreistag Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt.

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Manchmal nimmt man ihn gar nicht richtig wahr. Dann wieder raubt er einem den Schlaf oder verhindert jede vernünftige Unterhaltung: Lärm. Die Belastung durch Lärm nimmt immer weiter zu und sie kann zu schweren gesundheitlichen Folgen führen. Der Verkehr ist dabei ein bedeutender Verursacher.

Ausgehend von einem eigens beauftragten Verkehrs- und Lärmschutzgutachten fasste der Kreistag im vergangenen Jahr den Beschluss, seinen Bürgerinnen und Bürgern an den Kreisstraßen die Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte zu gewährleisten. Damit soll schädlichen Auswirkungen von Straßenlärm auf die Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Straßenlärm vorgebeugt werden.

Das von der Verwaltung jetzt erarbeitete Konzept sieht zum einen aktive Lärmschutzmaßnahmen an Kreisstraßen in eigener Verantwortung des Landkreises München vor. Derzeit werden die vom Straßenlärm betroffenen Kreisstraßenbereiche konkretisiert. In einem nächsten Schritt werden mögliche bauliche Maßnahmen betrachtet und auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Dabei handelt es sich zum Beispiel um lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände. Zusätzlich sollen mögliche verkehrsrechtliche Maßnahmen untersucht werden, mit denen ebenfalls eine Lärmreduzierung bewirkt werden könnte.

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In seiner gestrigen Sitzung des Ausschusses für Energiewende, Landwirtschafts- und Umweltfragen stimmten die Ausschussmitglieder einem zweiten Baustein zu, nämlich der Förderung privater Lärmschutzmaßnahmen. Die neue Förderrichtlinie soll es Privatpersonen mit Immobilieneigentum im Lärmeinflussbereich der Kreisstraßen ermöglichen, sowohl passive (z.B. Lärmschutzfenster) als auch aktive (z.B. Lärmschutzwälle) Maßnahmen zu ergreifen. Die Richtlinie zielt auf die Bereiche ab, an denen der Landkreis selbst keine Möglichkeit hat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit nicht zur Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte ausreichen.

Über den Entwurf der Richtlinie bestand größte Einigkeit im Gremium. Landrat Christoph Göbel sagte zu, nach Ablauf eines Jahres über die Akzeptanz des Förderprogrammes Bericht zu erstatten. Die Richtlinie tritt am 1. Mai 2016 in Kraft und wird im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und auch auf der Landkreishomepage veröffentlicht. Für die Maßnahmen im Jahr 2016 hat der Kreistag Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt.

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