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| von Landkreis Starnberg

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Neue Kontaktmöglichkeit zur Gleichstellungsbeauftragten

Den diesjährigen Internationalen Frauentag am 8. März möchte das Gleichstellungsteam des Landratsamtes nutzen, um mit den Bürgerinnen und Bürger noch enger in Kontakt zu kommen. „So lassen sich Wünsche, offene Themen, Probleme sowie Verbesserungsvorschläge besser erfahren“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte Sophie von Wiedersperg. „Wir bieten daher ab dem Internationalen Frauentag eine neue Online-Kontaktmöglichkeit an.“

Die Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer im Landratsamt ist Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden und für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg. Mit der neuen Kontaktmöglichkeit über die Homepage eröffnet das Gleichstellungsteam eine neue Kommunikationsmöglichkeit.

Unter www.lk-starnberg.de/gleichstellung findet sich ein Kontaktformular mit dem Wünsche, offene Themen, Probleme, Verbesserungsvorschläge, Anregungen, aber natürlich auch positive Rückmeldungen und vieles mehr übermittelt werden können. Das Gleichstellungsteam wird versuchen Wege und Möglichkeiten für die eingebrachten Anliegen zu finden. Bei Bedarf ist eine Weitervermittlung an Fachberatungsstellen möglich. Selbstverständlich erfolgt dies alles unter Einhaltung der Schweigepflicht sowie des Datenschutzes.

Weitere Informationen zur Arbeit der Gleichstellungsstelle sind auf der Internetseite des Landratsamtes Starnberg zu finden.

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Die Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer im Landratsamt ist Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden und für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg. Mit der neuen Kontaktmöglichkeit über die Homepage eröffnet das Gleichstellungsteam eine neue Kommunikationsmöglichkeit.

Unter www.lk-starnberg.de/gleichstellung findet sich ein Kontaktformular mit dem Wünsche, offene Themen, Probleme, Verbesserungsvorschläge, Anregungen, aber natürlich auch positive Rückmeldungen und vieles mehr übermittelt werden können. Das Gleichstellungsteam wird versuchen Wege und Möglichkeiten für die eingebrachten Anliegen zu finden. Bei Bedarf ist eine Weitervermittlung an Fachberatungsstellen möglich. Selbstverständlich erfolgt dies alles unter Einhaltung der Schweigepflicht sowie des Datenschutzes.

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