Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Information zum Brexit für alle britischen Staatsangehörigen
Übergangsregelung bis Ende 2020
Wichtige Information zum Brexit für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen:
Zentrale E-Mail-Adresse „brexit@lra-m.bayern.de“ für Nachfragen eingerichtet
Am Samstag, den 1. Februar 2020, tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus.
Übergangsregelung bis Ende 2020
Während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 werden britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen so behandelt, als wäre Großbritannien weiterhin Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das bedeutet, dass die bisherigen Freizügigkeitsrechte (einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) bis Ende 2020 unverändert fortgelten. Dies gilt auch für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, welche im Jahr 2020 ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Bundesgebiet verlegen.
Die Ausländerbehörde des Landkreises München wird alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen in den nächsten Monaten mit einem Schreiben über das weitere Vorgehen und evtl. erforderliche Schritte informieren.
Funktionspostfach für Nachfragen
Für alle weiteren wichtigen Fragen können sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen jederzeit an die eingerichtete E-Mail-Adresse des Fachbereichs 4.6.1 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Landratsamtes München wenden: brexit@lra-m.bayern.de.
Für wichtige Informationen darüber hinaus empfiehlt sich die Internetseite des britischen Konsulats in München oder die Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Thema Brexit.
Information zum Brexit für alle britischen Staatsangehörigen
Übergangsregelung bis Ende 2020
Wichtige Information zum Brexit für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen:
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Am Samstag, den 1. Februar 2020, tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus.
Übergangsregelung bis Ende 2020
Während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 werden britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen so behandelt, als wäre Großbritannien weiterhin Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das bedeutet, dass die bisherigen Freizügigkeitsrechte (einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) bis Ende 2020 unverändert fortgelten. Dies gilt auch für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, welche im Jahr 2020 ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Bundesgebiet verlegen.
Die Ausländerbehörde des Landkreises München wird alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen in den nächsten Monaten mit einem Schreiben über das weitere Vorgehen und evtl. erforderliche Schritte informieren.
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Für alle weiteren wichtigen Fragen können sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen jederzeit an die eingerichtete E-Mail-Adresse des Fachbereichs 4.6.1 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Landratsamtes München wenden: brexit@lra-m.bayern.de.
Für wichtige Informationen darüber hinaus empfiehlt sich die Internetseite des britischen Konsulats in München oder die Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Thema Brexit.
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Übergangsregelung bis Ende 2020
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Am Samstag, den 1. Februar 2020, tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus.
Übergangsregelung bis Ende 2020
Während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 werden britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen so behandelt, als wäre Großbritannien weiterhin Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das bedeutet, dass die bisherigen Freizügigkeitsrechte (einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) bis Ende 2020 unverändert fortgelten. Dies gilt auch für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, welche im Jahr 2020 ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Bundesgebiet verlegen.
Die Ausländerbehörde des Landkreises München wird alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen in den nächsten Monaten mit einem Schreiben über das weitere Vorgehen und evtl. erforderliche Schritte informieren.
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Für alle weiteren wichtigen Fragen können sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen jederzeit an die eingerichtete E-Mail-Adresse des Fachbereichs 4.6.1 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Landratsamtes München wenden: brexit@lra-m.bayern.de.
Für wichtige Informationen darüber hinaus empfiehlt sich die Internetseite des britischen Konsulats in München oder die Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Thema Brexit.