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| von Redaktion Wuermtal.Net

Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien

Heizung austauschen

Die Energiewende kann nur mit einer Wärmewende und auch nur dann erreicht werden, wenn Wäre rein regenerativ und ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe erzeugt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat deshalb Anfang 2020 die Förderungen für den Tausch alter Heizungen in Bestandsgebäuden erhöht. Mit bis zu 45 Prozent unterstützt der Staat Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen und Unternehmen. Darauf weisen die Energieagentur Ebersberg-München und die Verbraucherzentrale Bayern hin.

Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel. Den gleichen Fördersatz erhält, wer sich für eine Hybridheizung mit erneuerbaren Energien entscheidet, also die Kombination zweier Energieträger wie etwa eine Wärmepumpe und Solarthermie.

Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei diesen Gas-Hybridheizungen wird ein Teil der Wärme regenerativ erzeugt, z.B. mittels Solarthermie oder einer Wärmepumpe.

Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser Austauschprämie ergibt sich der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent. Besteht jedoch eine gesetzliche Austauschpflicht, ist also der Heizkessel 30 Jahre alt oder älter, gibt es keine Förderung!

Gefördert werden auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Umrüstung auf eine Gas-Hybridheizung nicht sofort vollständig umsetzen können. In diesen Fällen wird der Einbau der Gasheizung mit Hybridfunktion mit 20 Prozent unterstützt. Der nachträgliche Einbau regenerativer Energien muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Bei Neubauten wird übrigens seitens des BAFA der Einbau von Gas-Hybridheizungen gar nicht mehr gefördert. Förderfähig sind hier nur noch Anlagen, die rein auf erneuerbare Energien setzen.

Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ können Privatleute dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen.

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet in der Beratungsstelle in Ebersberg oder Unterhaching oder beim Ratsuchenden zu Hause statt.

Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 oder unter 08092 / 33 090 30 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.energieagentur-ebe-m.de.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Eine Information der Energieagentur Ebersberg-München

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Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser Austauschprämie ergibt sich der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent. Besteht jedoch eine gesetzliche Austauschpflicht, ist also der Heizkessel 30 Jahre alt oder älter, gibt es keine Förderung!

Gefördert werden auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Umrüstung auf eine Gas-Hybridheizung nicht sofort vollständig umsetzen können. In diesen Fällen wird der Einbau der Gasheizung mit Hybridfunktion mit 20 Prozent unterstützt. Der nachträgliche Einbau regenerativer Energien muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Bei Neubauten wird übrigens seitens des BAFA der Einbau von Gas-Hybridheizungen gar nicht mehr gefördert. Förderfähig sind hier nur noch Anlagen, die rein auf erneuerbare Energien setzen.

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