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| von Landkreis Starnberg

Heizungssanierer sollten sich sputen

Energieberatung im Landratsamt

Beim Thema Bauen und Energie bringt jeder Jahreswechsel nicht nur viele gute Vorsätze mit sich, sondern auch zahlreiche Neuerungen. Gerade bei den Förderungen für Heizungsmodernisierungen und erneuerbare Energien gibt es einige wichtige Änderungen ab 2018 zu beachten:

Nur noch bis 31. Dezember 2017 können Anträge auf Förderung von Heizkesseltausch, Einbau einer Lüftungsanlage oder eines Batteriespeichers im Rahmen des  Bayerischen 10.000-Häuser-Programms gestellt werden. Wer sich hierfür also noch Zuschüsse sichern möchte, muss sich sputen. Nähere Infos unter www.energiebonus.bayern.

Ab 1. Januar 2018 ändert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderverfahren seines Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“: Die Förderanträge für Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen müssen künftig schon vor Maßnahmenbeginn (Auftragserteilung an den Heizungsbauer) gestellt werden. Wer den Antrag erst danach stellt, geht zukünftig leer aus. Nähere Infos unter www.bafa.de/energie.

Auch einige Kommunen im Landkreis bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten für energiesparende Heizungsmodernisierungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Weitere Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zum Energiesparen und Modernisieren bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Starnberg. Die nächste Gelegenheit hierzu gibt es am Donnerstag, den 11. Januar von 13.30 bis 18.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist unter Telefon 08151 148-442 möglich.

Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale unter Telefon 0800 809 802 400 ein kostenloses bundesweites Beratungstelefon zu Energiefragen.

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Beim Thema Bauen und Energie bringt jeder Jahreswechsel nicht nur viele gute Vorsätze mit sich, sondern auch zahlreiche Neuerungen. Gerade bei den Förderungen für Heizungsmodernisierungen und erneuerbare Energien gibt es einige wichtige Änderungen ab 2018 zu beachten:

Nur noch bis 31. Dezember 2017 können Anträge auf Förderung von Heizkesseltausch, Einbau einer Lüftungsanlage oder eines Batteriespeichers im Rahmen des  Bayerischen 10.000-Häuser-Programms gestellt werden. Wer sich hierfür also noch Zuschüsse sichern möchte, muss sich sputen. Nähere Infos unter www.energiebonus.bayern.

Ab 1. Januar 2018 ändert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderverfahren seines Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“: Die Förderanträge für Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen müssen künftig schon vor Maßnahmenbeginn (Auftragserteilung an den Heizungsbauer) gestellt werden. Wer den Antrag erst danach stellt, geht zukünftig leer aus. Nähere Infos unter www.bafa.de/energie.

Auch einige Kommunen im Landkreis bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten für energiesparende Heizungsmodernisierungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Weitere Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zum Energiesparen und Modernisieren bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Starnberg. Die nächste Gelegenheit hierzu gibt es am Donnerstag, den 11. Januar von 13.30 bis 18.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist unter Telefon 08151 148-442 möglich.

Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale unter Telefon 0800 809 802 400 ein kostenloses bundesweites Beratungstelefon zu Energiefragen.

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