Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Gutachten zur Mehrzweckhalle
„Wie lange sollen wir noch warten?“

Trotz des Anfang der Woche eingegangenen Gutachtens zur Zwischendecke der Mehrzweckhalle wird das Warten noch weitergehen!
Weil sich Revisionsklappen in der Hallendecke der Mehrzweckhalle selbstständig öffneten, bestellte die Gemeinde Neuried im Februar 2017 einen unabhängigen Gutachter, der wegen gravierender Baumängel die Halle sofort schließen ließ. Nach gemeinsamen Besichtigungsterminen mit dem ausführenden Gewerbe, dem Architekten und Anwälten reichte die Gemeinde Neuried Klage beim Landgericht München im Mai 2017 ein. Dieses bestellte einen Gutachter, der erstmals im August 2017 zur Feststellung der Schäden kam. Von einem vorzeitigen Abbau der absturzgefährdeten Deckenverkleidung riet der Rechtsanwalt immer ab, da die Gemeinde einen finanziellen Schaden hätte hinnehmen müssen und die Beweislage nicht gesichert gewesen wäre.
Nun hat der vom Landgericht bestellte Gutachter festgestellt, dass die Mängel tatsächlich vorliegen und die Hallendecke nicht standsicher ist, jedoch nachgebessert werden können. „Wie das gehen soll, es ist mir ein Rätsel“, wundert sich 1. Bürgermeister Harald Zipfel. Denn über die Revisionsklappen sind nicht alle fehlerhaft befestigten Deckenabhänger zu erreichen. Dafür müsste dann doch die Decke abgenommen werden. Trotz der fünfmonatigen Wartezeit auf das Gutachten hat der Sachverständige nur wenige Teile begutachtet und wollte keine Aussage zur gesamten Deckenabhängung machen. „Er hätte jederzeit in diesen fünf Monaten die Mehrzweckhalle betreten dürfen, ein fahrbares Gerüst steht dort noch!“, so der Rathauschef. Auch wurde das Gewicht der Decke vom Gutachter nur geschätzt und nicht gewogen oder berechnet. Zulässig wären 20 kg/qm, der Gutachter geht lediglich von weniger aus.

Die Gemeinde Neuried hat sechs Wochen Zeit, um zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. Das vorliegende Gutachten wird nun vom Sachverständigen der Gemeinde und dem Rechtsanwalt geprüft. Auch der Bau- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat werden sich noch im Februar damit beschäftigen. „Natürlich wäre mir das liebste, wir würden uns über das Gutachten hinwegsetzen und die Decke herunternehmen, damit wenigstens der Schulsport stattfinden kann.“ Harald Zipfel geht auch davon aus, dass die noch einbehaltene Restzahlung für die Deckenkonstruktion über 130.000 Euro für den Abriss der Decke und den temporären Betrieb ausreichen würden. Eine einfachere und leichtere neue Deckenkonstruktion würde dann aber zusätzlich 30 – 40.000 Euro kosten.
Aber auch die Gegenseite hat diese Frist und mit weiteren Einwendungen würde sich alles noch weiter verzögern. Denn bereits in der Vergangenheit hat der Hersteller der Deckenkonstruktion eine Fehlkonstruktion von sich gewiesen und war zu einer Nachbesserung nicht bereit.
„Es ist fatal, so lange noch zu warten! Dann wird es noch bis nach den Sommerferien dauern und es kann wieder kein Schulsport stattfinden.“, so der 1. Bürgermeister weiter. Immerhin kann seit 2010 von einer fünfmonatigen Nutzung abgesehen die Mehrzweckhalle nicht genutzt werden. Erste Veranstalter haben nach Bekanntwerden des Gutachtens bereits für den Sommer geplante Veranstaltungen umdisponiert. „Das ist neben anfallenden Kosten ein gewaltiger Imageschaden für die Gemeinde, den weder das Gericht noch der Gutachter berücksichtigen.“, zieht Harald Zipfel als Resümee.
Gutachten zur Mehrzweckhalle
„Wie lange sollen wir noch warten?“

Trotz des Anfang der Woche eingegangenen Gutachtens zur Zwischendecke der Mehrzweckhalle wird das Warten noch weitergehen!
Weil sich Revisionsklappen in der Hallendecke der Mehrzweckhalle selbstständig öffneten, bestellte die Gemeinde Neuried im Februar 2017 einen unabhängigen Gutachter, der wegen gravierender Baumängel die Halle sofort schließen ließ. Nach gemeinsamen Besichtigungsterminen mit dem ausführenden Gewerbe, dem Architekten und Anwälten reichte die Gemeinde Neuried Klage beim Landgericht München im Mai 2017 ein. Dieses bestellte einen Gutachter, der erstmals im August 2017 zur Feststellung der Schäden kam. Von einem vorzeitigen Abbau der absturzgefährdeten Deckenverkleidung riet der Rechtsanwalt immer ab, da die Gemeinde einen finanziellen Schaden hätte hinnehmen müssen und die Beweislage nicht gesichert gewesen wäre.
Nun hat der vom Landgericht bestellte Gutachter festgestellt, dass die Mängel tatsächlich vorliegen und die Hallendecke nicht standsicher ist, jedoch nachgebessert werden können. „Wie das gehen soll, es ist mir ein Rätsel“, wundert sich 1. Bürgermeister Harald Zipfel. Denn über die Revisionsklappen sind nicht alle fehlerhaft befestigten Deckenabhänger zu erreichen. Dafür müsste dann doch die Decke abgenommen werden. Trotz der fünfmonatigen Wartezeit auf das Gutachten hat der Sachverständige nur wenige Teile begutachtet und wollte keine Aussage zur gesamten Deckenabhängung machen. „Er hätte jederzeit in diesen fünf Monaten die Mehrzweckhalle betreten dürfen, ein fahrbares Gerüst steht dort noch!“, so der Rathauschef. Auch wurde das Gewicht der Decke vom Gutachter nur geschätzt und nicht gewogen oder berechnet. Zulässig wären 20 kg/qm, der Gutachter geht lediglich von weniger aus.

Die Gemeinde Neuried hat sechs Wochen Zeit, um zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. Das vorliegende Gutachten wird nun vom Sachverständigen der Gemeinde und dem Rechtsanwalt geprüft. Auch der Bau- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat werden sich noch im Februar damit beschäftigen. „Natürlich wäre mir das liebste, wir würden uns über das Gutachten hinwegsetzen und die Decke herunternehmen, damit wenigstens der Schulsport stattfinden kann.“ Harald Zipfel geht auch davon aus, dass die noch einbehaltene Restzahlung für die Deckenkonstruktion über 130.000 Euro für den Abriss der Decke und den temporären Betrieb ausreichen würden. Eine einfachere und leichtere neue Deckenkonstruktion würde dann aber zusätzlich 30 – 40.000 Euro kosten.
Aber auch die Gegenseite hat diese Frist und mit weiteren Einwendungen würde sich alles noch weiter verzögern. Denn bereits in der Vergangenheit hat der Hersteller der Deckenkonstruktion eine Fehlkonstruktion von sich gewiesen und war zu einer Nachbesserung nicht bereit.
„Es ist fatal, so lange noch zu warten! Dann wird es noch bis nach den Sommerferien dauern und es kann wieder kein Schulsport stattfinden.“, so der 1. Bürgermeister weiter. Immerhin kann seit 2010 von einer fünfmonatigen Nutzung abgesehen die Mehrzweckhalle nicht genutzt werden. Erste Veranstalter haben nach Bekanntwerden des Gutachtens bereits für den Sommer geplante Veranstaltungen umdisponiert. „Das ist neben anfallenden Kosten ein gewaltiger Imageschaden für die Gemeinde, den weder das Gericht noch der Gutachter berücksichtigen.“, zieht Harald Zipfel als Resümee.
Gutachten zur Mehrzweckhalle
„Wie lange sollen wir noch warten?“

Trotz des Anfang der Woche eingegangenen Gutachtens zur Zwischendecke der Mehrzweckhalle wird das Warten noch weitergehen!
Weil sich Revisionsklappen in der Hallendecke der Mehrzweckhalle selbstständig öffneten, bestellte die Gemeinde Neuried im Februar 2017 einen unabhängigen Gutachter, der wegen gravierender Baumängel die Halle sofort schließen ließ. Nach gemeinsamen Besichtigungsterminen mit dem ausführenden Gewerbe, dem Architekten und Anwälten reichte die Gemeinde Neuried Klage beim Landgericht München im Mai 2017 ein. Dieses bestellte einen Gutachter, der erstmals im August 2017 zur Feststellung der Schäden kam. Von einem vorzeitigen Abbau der absturzgefährdeten Deckenverkleidung riet der Rechtsanwalt immer ab, da die Gemeinde einen finanziellen Schaden hätte hinnehmen müssen und die Beweislage nicht gesichert gewesen wäre.
Nun hat der vom Landgericht bestellte Gutachter festgestellt, dass die Mängel tatsächlich vorliegen und die Hallendecke nicht standsicher ist, jedoch nachgebessert werden können. „Wie das gehen soll, es ist mir ein Rätsel“, wundert sich 1. Bürgermeister Harald Zipfel. Denn über die Revisionsklappen sind nicht alle fehlerhaft befestigten Deckenabhänger zu erreichen. Dafür müsste dann doch die Decke abgenommen werden. Trotz der fünfmonatigen Wartezeit auf das Gutachten hat der Sachverständige nur wenige Teile begutachtet und wollte keine Aussage zur gesamten Deckenabhängung machen. „Er hätte jederzeit in diesen fünf Monaten die Mehrzweckhalle betreten dürfen, ein fahrbares Gerüst steht dort noch!“, so der Rathauschef. Auch wurde das Gewicht der Decke vom Gutachter nur geschätzt und nicht gewogen oder berechnet. Zulässig wären 20 kg/qm, der Gutachter geht lediglich von weniger aus.

Die Gemeinde Neuried hat sechs Wochen Zeit, um zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. Das vorliegende Gutachten wird nun vom Sachverständigen der Gemeinde und dem Rechtsanwalt geprüft. Auch der Bau- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat werden sich noch im Februar damit beschäftigen. „Natürlich wäre mir das liebste, wir würden uns über das Gutachten hinwegsetzen und die Decke herunternehmen, damit wenigstens der Schulsport stattfinden kann.“ Harald Zipfel geht auch davon aus, dass die noch einbehaltene Restzahlung für die Deckenkonstruktion über 130.000 Euro für den Abriss der Decke und den temporären Betrieb ausreichen würden. Eine einfachere und leichtere neue Deckenkonstruktion würde dann aber zusätzlich 30 – 40.000 Euro kosten.
Aber auch die Gegenseite hat diese Frist und mit weiteren Einwendungen würde sich alles noch weiter verzögern. Denn bereits in der Vergangenheit hat der Hersteller der Deckenkonstruktion eine Fehlkonstruktion von sich gewiesen und war zu einer Nachbesserung nicht bereit.
„Es ist fatal, so lange noch zu warten! Dann wird es noch bis nach den Sommerferien dauern und es kann wieder kein Schulsport stattfinden.“, so der 1. Bürgermeister weiter. Immerhin kann seit 2010 von einer fünfmonatigen Nutzung abgesehen die Mehrzweckhalle nicht genutzt werden. Erste Veranstalter haben nach Bekanntwerden des Gutachtens bereits für den Sommer geplante Veranstaltungen umdisponiert. „Das ist neben anfallenden Kosten ein gewaltiger Imageschaden für die Gemeinde, den weder das Gericht noch der Gutachter berücksichtigen.“, zieht Harald Zipfel als Resümee.