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| von Gemeinde Gauting

Geplante Bebauung und künftige Nutzung des AOA-Geländes

kursierende Fehlinterpretationen und Behauptungen

In Ergänzung des Infoabends zur geplanten Bebauung und künftigen Nutzung des AOA- Geländes an der Ammerseestraße am 27. Mai 2019, möchte die Gemeinde Gauting zu einigen derzeit kursierenden Fehlinterpretationen und Behauptungen Stellung nehmen.

Ziel der Überarbeitung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 100/Gauting aus dem Jahre 2002 war es, den existierenden Bebauungsplan, der auf das Gewerbe Rücksicht nehmen musste, zu überarbeiten und den städtebaulichen Mehrwert des Areals zu erhöhen.

Vor allem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist für viele Gautingerinnen und Gautinger von zentraler Bedeutung. Hierzu wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt und dessen Siegerentwurf, nach Einwendungen von Anwohnern und Interessengruppen, überarbeitet. Im Vergleich zum bestehenden und umsetzungsreifen Bebauungsplan, verringert sich insgesamt die Dichte des Areals.

Die unter anderem vom Gautinger Gewerbeverband kritisierte „Vernichtung von Gewerbeflächen“ wird in unmittelbarer Nähe, durch den sogenannten „Handwerkerhof“, hochwertiger, umfangreicher und zeitnäher kompensiert. Die geforderte Ansiedelung von lärmintensiven Handwerks- und Produktionsbetrieben wäre an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen ohnehin nicht möglich gewesen, da kein Gewerbegebiet direkt neben ein Wohngebiet platziert werden darf.

Um das neu entstehende Wohnquartier optimal zu versorgen, ist die Errichtung eines Vollsortimenters geplant. Dessen Verträglichkeit auf den bestehenden, kleinteiligen Einzelhandel wurde entgegen anderslautender Behauptungen durch ein Gutachten der CIMA geprüft. Dieses ist auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar.

Die CIMA geht darin unter anderem explizit auf den Pippinplatz, sowie den Einzelhandel in der Bahnhofstraße ein. Außerdem werden die Bio-Supermärkte und der Neubau auf dem ehemaligen Grundschulareal einbezogen. Die Behauptung das Gutachten sei fehlerhaft und unvollständig ist daher entschieden zurückzuweisen.

Derzeit wird für den Bereich des Bebauungsplans 100 ein Rahmenplan entworfen. Wünsche, Anregungen und Kritik können weiterhin eingebracht werden und werden im weiteren Verfahren geprüft und abgewogen.

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| von Gemeinde Gauting

Geplante Bebauung und künftige Nutzung des AOA-Geländes

kursierende Fehlinterpretationen und Behauptungen

In Ergänzung des Infoabends zur geplanten Bebauung und künftigen Nutzung des AOA- Geländes an der Ammerseestraße am 27. Mai 2019, möchte die Gemeinde Gauting zu einigen derzeit kursierenden Fehlinterpretationen und Behauptungen Stellung nehmen.

Ziel der Überarbeitung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 100/Gauting aus dem Jahre 2002 war es, den existierenden Bebauungsplan, der auf das Gewerbe Rücksicht nehmen musste, zu überarbeiten und den städtebaulichen Mehrwert des Areals zu erhöhen.

Vor allem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist für viele Gautingerinnen und Gautinger von zentraler Bedeutung. Hierzu wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt und dessen Siegerentwurf, nach Einwendungen von Anwohnern und Interessengruppen, überarbeitet. Im Vergleich zum bestehenden und umsetzungsreifen Bebauungsplan, verringert sich insgesamt die Dichte des Areals.

Die unter anderem vom Gautinger Gewerbeverband kritisierte „Vernichtung von Gewerbeflächen“ wird in unmittelbarer Nähe, durch den sogenannten „Handwerkerhof“, hochwertiger, umfangreicher und zeitnäher kompensiert. Die geforderte Ansiedelung von lärmintensiven Handwerks- und Produktionsbetrieben wäre an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen ohnehin nicht möglich gewesen, da kein Gewerbegebiet direkt neben ein Wohngebiet platziert werden darf.

Um das neu entstehende Wohnquartier optimal zu versorgen, ist die Errichtung eines Vollsortimenters geplant. Dessen Verträglichkeit auf den bestehenden, kleinteiligen Einzelhandel wurde entgegen anderslautender Behauptungen durch ein Gutachten der CIMA geprüft. Dieses ist auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar.

Die CIMA geht darin unter anderem explizit auf den Pippinplatz, sowie den Einzelhandel in der Bahnhofstraße ein. Außerdem werden die Bio-Supermärkte und der Neubau auf dem ehemaligen Grundschulareal einbezogen. Die Behauptung das Gutachten sei fehlerhaft und unvollständig ist daher entschieden zurückzuweisen.

Derzeit wird für den Bereich des Bebauungsplans 100 ein Rahmenplan entworfen. Wünsche, Anregungen und Kritik können weiterhin eingebracht werden und werden im weiteren Verfahren geprüft und abgewogen.

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