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| von Redaktion Wuermtal.Net

Gefühlte Regeln und die Straßenverkehrsordnung

Verhalten an Bushaltestellen

Bei den meisten von uns ist der Fahrschulunterricht schon etwas länger her. Daher haben sich bei vielen „gefühlte Regeln“ in klar geregelten Situation eingeschlichen. Im Lauf der Jahre haben sich auch Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben. Wuermtal.Net hat zu häufig vorkommenden Verkehrssituationen Rat bei der Polizeiinspektion 46 – Planegg eingeholt. Thomas Sorgalla, Leiter der Polizeiinspektion, hat zugesagt, mit Material und Erläuterungen zu helfen. Wuermtal.Net (WTN) wird zu den verschiedenen Themen in unregelmäßigen Abständen Klarstellungen durch die Polizeiinspektion Planegg veröffentlichen.

Verhalten an Bushaltestellen

Der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Planegg, Stefan Daiberl, hat uns den Sachverhalt in verschiedenen Situationen an Haltestellen erläutert.

WTN: Aus Haltestellenbuchten anfahrende Busse dürfen den fließenden Verkehr nicht behindern - ist doch so, oder?

Stefan Daiberl: Linien- und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, muss man warten (§ 20 StVO). Allerdings müssen Omnibusse des Linienverkehrs ihre Anfahrtsabsicht so rechtzeitig ankündigen, dass dem fließenden Verkehr zumindest Zeit bleibt, sich darauf einzustellen und notfalls mit mittelstarker Bremsung anzuhalten.
Der Vorrang des fließenden Verkehrs erlischt, wenn ein Linienbus seine Anfahrtsabsicht rechtzeitig und deutlich angezeigt hat (§ 10 StVO).

Die Verkehrsordnungswidrigkeit „Behinderung der Abfahrt eines Linien- bzw. Schulbusses von einer Haltestelle“ ist kein Punkteverstoß.

WTN: Dürfen an Haltestellen stehende Busse überholt werden?

Stefan Daiberl: An Linien- und Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbei gefahren werden. Diese Busse dürfen nicht überholt werden, wenn sie sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschalten haben.

An Linien- und Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschalten haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

WTN: Gelten diese Regeln für alle Busse?

Stefan Daiberl: Sämtliche Sonderregelungen beziehen sich ausschließlich auf Linien- und Schulbusse, jedoch nicht auf normale Reisebusse. Die StVO erwähnt und schützt die Linien- und Schulbusse und nur an gekennzeichneten Haltestellen. Im fließenden Verkehr, z.B. bei einem Fahrstreifenwechsel, gelten für Linien- bzw. Schulbusse keine besonderen Regeln.

ADAC-Video zu korrektem Verhalten an Bushaltestellen

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Gefühlte Regeln und die Straßenverkehrsordnung

Verhalten an Bushaltestellen

Bei den meisten von uns ist der Fahrschulunterricht schon etwas länger her. Daher haben sich bei vielen „gefühlte Regeln“ in klar geregelten Situation eingeschlichen. Im Lauf der Jahre haben sich auch Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben. Wuermtal.Net hat zu häufig vorkommenden Verkehrssituationen Rat bei der Polizeiinspektion 46 – Planegg eingeholt. Thomas Sorgalla, Leiter der Polizeiinspektion, hat zugesagt, mit Material und Erläuterungen zu helfen. Wuermtal.Net (WTN) wird zu den verschiedenen Themen in unregelmäßigen Abständen Klarstellungen durch die Polizeiinspektion Planegg veröffentlichen.

Verhalten an Bushaltestellen

Der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Planegg, Stefan Daiberl, hat uns den Sachverhalt in verschiedenen Situationen an Haltestellen erläutert.

WTN: Aus Haltestellenbuchten anfahrende Busse dürfen den fließenden Verkehr nicht behindern - ist doch so, oder?

Stefan Daiberl: Linien- und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, muss man warten (§ 20 StVO). Allerdings müssen Omnibusse des Linienverkehrs ihre Anfahrtsabsicht so rechtzeitig ankündigen, dass dem fließenden Verkehr zumindest Zeit bleibt, sich darauf einzustellen und notfalls mit mittelstarker Bremsung anzuhalten.
Der Vorrang des fließenden Verkehrs erlischt, wenn ein Linienbus seine Anfahrtsabsicht rechtzeitig und deutlich angezeigt hat (§ 10 StVO).

Die Verkehrsordnungswidrigkeit „Behinderung der Abfahrt eines Linien- bzw. Schulbusses von einer Haltestelle“ ist kein Punkteverstoß.

WTN: Dürfen an Haltestellen stehende Busse überholt werden?

Stefan Daiberl: An Linien- und Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbei gefahren werden. Diese Busse dürfen nicht überholt werden, wenn sie sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschalten haben.

An Linien- und Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschalten haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

WTN: Gelten diese Regeln für alle Busse?

Stefan Daiberl: Sämtliche Sonderregelungen beziehen sich ausschließlich auf Linien- und Schulbusse, jedoch nicht auf normale Reisebusse. Die StVO erwähnt und schützt die Linien- und Schulbusse und nur an gekennzeichneten Haltestellen. Im fließenden Verkehr, z.B. bei einem Fahrstreifenwechsel, gelten für Linien- bzw. Schulbusse keine besonderen Regeln.

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