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| von Landkreis Starnberg

Geflügel muss im Stall bleiben

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Hausgeflügel muss im gesamten Landkreis Starnberg in den Stall. Das Landratsamt Starnberg hat die bislang lediglich für das Gebiet des Ammersees sowie des Starnberger Sees geltenden Allgemeinverfügungen auf den gesamten Landkreis erweitert. Insgesamt sind etwa 495 Geflügelhalter mit circa 29712 Tieren betroffen.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gab am vergangenen Freitag bekannt, dass von allen Landkreisen eine generelle Stallpflicht angeordnet werden soll. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am morgigen Mittwoch veröffentlicht.

Laut Ministerium muss das Geflügel in ganz Bayern ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung untergebracht werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen können, müssen so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Kommt es in Geflügelbeständen zu einer deutlichen Reduzierung der Legeleistung oder zu erhöhten Tierverlusten, ist ein Tierarzt hinzuzuziehen und unverzüglich die Behörde zu informieren. In der vergangenen Woche hatte das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut eine aktuelle Risikobewertung abgegeben, wonach ein hohes Risiko besteht, dass das Geflügelpestvirus H5N8 durch Wildvögel in Nutztierbestände gelangen könnte und hierbei betont, dass die Stallpflicht das geeignete Mittel zur Eindämmung der Geflügelpest ist. Verhindert werden müssen auch indirekte Kontakte über Einstreu, Futter, Trinkwasser, über Personen oder Fahrzeuge.

Darüber hinaus hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eil-Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren erlassen, die bereits am Montag dieser Woche in Kraft getreten ist.

So müssen alle Geflügelhalter die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern. Weiter dürfen Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden, es müssen Einrichtungen zur Desinfektion der Schuhe und zum Händewaschen vorhanden sein. Geflügelhalter mit mehr als neun Tieren müssen täglich die Zahl der gelegten Eier dokumentieren, alle Halter die Anzahl der verendeten Tiere. Diese Dokumentationspflichten waren bislang nur für größere Betriebe vorgeschrieben.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen vor allem im Uferbereich der Seen nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.

Link zur Allgemeinverfügung für den Landkreis Starnberg (PDF)

Die Verordnung des Bundes - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Geflügel muss im Stall bleiben

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Hausgeflügel muss im gesamten Landkreis Starnberg in den Stall. Das Landratsamt Starnberg hat die bislang lediglich für das Gebiet des Ammersees sowie des Starnberger Sees geltenden Allgemeinverfügungen auf den gesamten Landkreis erweitert. Insgesamt sind etwa 495 Geflügelhalter mit circa 29712 Tieren betroffen.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gab am vergangenen Freitag bekannt, dass von allen Landkreisen eine generelle Stallpflicht angeordnet werden soll. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am morgigen Mittwoch veröffentlicht.

Laut Ministerium muss das Geflügel in ganz Bayern ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung untergebracht werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen können, müssen so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Kommt es in Geflügelbeständen zu einer deutlichen Reduzierung der Legeleistung oder zu erhöhten Tierverlusten, ist ein Tierarzt hinzuzuziehen und unverzüglich die Behörde zu informieren. In der vergangenen Woche hatte das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut eine aktuelle Risikobewertung abgegeben, wonach ein hohes Risiko besteht, dass das Geflügelpestvirus H5N8 durch Wildvögel in Nutztierbestände gelangen könnte und hierbei betont, dass die Stallpflicht das geeignete Mittel zur Eindämmung der Geflügelpest ist. Verhindert werden müssen auch indirekte Kontakte über Einstreu, Futter, Trinkwasser, über Personen oder Fahrzeuge.

Darüber hinaus hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eil-Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren erlassen, die bereits am Montag dieser Woche in Kraft getreten ist.

So müssen alle Geflügelhalter die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern. Weiter dürfen Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden, es müssen Einrichtungen zur Desinfektion der Schuhe und zum Händewaschen vorhanden sein. Geflügelhalter mit mehr als neun Tieren müssen täglich die Zahl der gelegten Eier dokumentieren, alle Halter die Anzahl der verendeten Tiere. Diese Dokumentationspflichten waren bislang nur für größere Betriebe vorgeschrieben.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen vor allem im Uferbereich der Seen nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.

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