Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Fortbildung für Betreuer und Bevollmächtigte
rechtliche Rahmenbedingungen
Wer Verantwortung für einen Menschen, im Sinne einer Betreuung oder Bevollmächtigung übernimmt, sollte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Betreuungsstellte des Landratsamtes Starnberg bietet daher am Dienstag, den 14. November, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg eine Einführungsveranstaltung zu den Grundzügen des Betreuungsrechtes an.
Die Fortbildung richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Anhand von zwei Vorträgen möchten die Referenten des Abends näher auf gesetzliche Grundlagen eingehen und die Teilnehmer über rechtliche Unterschiede aufklären. Über die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wird Stefan Engelhardt vom Betreuungsverein der Caritas sprechen. Franz von Hunoltstein, Richter am Amtsgericht Starnberg, wird im Hinblick auf die Vorsorge-Thematik den Unterschied zwischen den Begriffen Vollmacht und Betreuung näher beleuchten.
Bei Rückfragen steht Friederike Münster von der Betreuungsstelle Starnberg unter Telefon 08151 148-349 zur Verfügung.
Fortbildung für Betreuer und Bevollmächtigte
rechtliche Rahmenbedingungen
Wer Verantwortung für einen Menschen, im Sinne einer Betreuung oder Bevollmächtigung übernimmt, sollte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Betreuungsstellte des Landratsamtes Starnberg bietet daher am Dienstag, den 14. November, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg eine Einführungsveranstaltung zu den Grundzügen des Betreuungsrechtes an.
Die Fortbildung richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Anhand von zwei Vorträgen möchten die Referenten des Abends näher auf gesetzliche Grundlagen eingehen und die Teilnehmer über rechtliche Unterschiede aufklären. Über die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wird Stefan Engelhardt vom Betreuungsverein der Caritas sprechen. Franz von Hunoltstein, Richter am Amtsgericht Starnberg, wird im Hinblick auf die Vorsorge-Thematik den Unterschied zwischen den Begriffen Vollmacht und Betreuung näher beleuchten.
Bei Rückfragen steht Friederike Münster von der Betreuungsstelle Starnberg unter Telefon 08151 148-349 zur Verfügung.
Fortbildung für Betreuer und Bevollmächtigte
rechtliche Rahmenbedingungen
Wer Verantwortung für einen Menschen, im Sinne einer Betreuung oder Bevollmächtigung übernimmt, sollte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Betreuungsstellte des Landratsamtes Starnberg bietet daher am Dienstag, den 14. November, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg eine Einführungsveranstaltung zu den Grundzügen des Betreuungsrechtes an.
Die Fortbildung richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Anhand von zwei Vorträgen möchten die Referenten des Abends näher auf gesetzliche Grundlagen eingehen und die Teilnehmer über rechtliche Unterschiede aufklären. Über die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wird Stefan Engelhardt vom Betreuungsverein der Caritas sprechen. Franz von Hunoltstein, Richter am Amtsgericht Starnberg, wird im Hinblick auf die Vorsorge-Thematik den Unterschied zwischen den Begriffen Vollmacht und Betreuung näher beleuchten.
Bei Rückfragen steht Friederike Münster von der Betreuungsstelle Starnberg unter Telefon 08151 148-349 zur Verfügung.