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Feinstaub: Strengere Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen

Energieberatung

Seit 1. Januar gelten strengere Auflagen für den Betrieb von Kachelöfen und Kaminen. Worauf Verbraucher, die ihre Wohnräume mit Öfen beheizen also achten sollten, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag, den 1. März. Die Beratung findet von 13.30 bis 18 Uhr im Landratsamt Starnberg statt. Eine Terminvereinbarung erfolgt unter Telefon 08151 148-442.

Wer seine Wohnung mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizt, hat seit Anfang Januar strengere Auflagen zu beachten. Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden, da alte Holzöfen den Brennstoff schlechter ausnutzen und dadurch hohe Wärmeverluste haben. Neue Feuerstätten verbrennen dagegen meist viel effizienter. Wer nun umrüsten möchte oder überlegt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich vorab umfassend informieren.

Verbraucher können aber auch selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen. Die Verbraucherzentrale rät, nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verbrennen und geeignete Anzünder zu verwenden. Besonders wichtig ist: Nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden. Müll gehört auf keinen Fall in den Kaminofen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Starnberg weiter.

Neben der Beratung im Landratsamt bietet die Verbraucherzentrale unter Telefon 0800 809 802 400 ein kostenloses bundesweites Beratungstelefon zu Energiefragen.

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Feinstaub: Strengere Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen

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Seit 1. Januar gelten strengere Auflagen für den Betrieb von Kachelöfen und Kaminen. Worauf Verbraucher, die ihre Wohnräume mit Öfen beheizen also achten sollten, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag, den 1. März. Die Beratung findet von 13.30 bis 18 Uhr im Landratsamt Starnberg statt. Eine Terminvereinbarung erfolgt unter Telefon 08151 148-442.

Wer seine Wohnung mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizt, hat seit Anfang Januar strengere Auflagen zu beachten. Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden, da alte Holzöfen den Brennstoff schlechter ausnutzen und dadurch hohe Wärmeverluste haben. Neue Feuerstätten verbrennen dagegen meist viel effizienter. Wer nun umrüsten möchte oder überlegt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich vorab umfassend informieren.

Verbraucher können aber auch selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen. Die Verbraucherzentrale rät, nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verbrennen und geeignete Anzünder zu verwenden. Besonders wichtig ist: Nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden. Müll gehört auf keinen Fall in den Kaminofen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Starnberg weiter.

Neben der Beratung im Landratsamt bietet die Verbraucherzentrale unter Telefon 0800 809 802 400 ein kostenloses bundesweites Beratungstelefon zu Energiefragen.

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