Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
„falsche Handwerker“ und „falsche Polizeibeamte“
Gesamtschaden über eine halbe Millionen Euro
Im laufenden Kalenderjahr sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München insgesamt über 200 Fälle zur Anzeige gebracht worden, die dem Kriminalitätsphänomen „falsche Handwerker“ oder „falsche Polizeibeamte“ zuzuordnen sind. Der Gesamtschaden ist auf über eine halbe Millionen Euro zu beziffern. Bei beiden Erscheinungsformen handelt es sich deliktisch um einen „Trickbetrug“. Die Täter bringen dabei oftmals ältere Menschen teilweise um ihr gesamtes Hab und Gut.
Bei der Erscheinungsform „falsche Polizeibeamte“ meldet sich ein Täter meist vorab telefonisch bei seinen Opfern. Er gibt sich als Polizeibeamter aus und berichtet, dass in der Nähe der Wohnung der Angerufenen vor kurzem eingebrochen wurde. Bei den inzwischen festgenommenen Tätern habe man ein Notizbuch oder ähnliche Aufzeichnungen aufgefunden, in denen die Adresse des Angerufenen vermerkt sei. Die Polizei befürchte nun, dass auch dort nun eingebrochen werden soll oder ein Einbruch bereits stattgefunden hätte.
Während des Telefonates werden die Opfer unauffällig über Vermögensverhältnisse, Kontodaten und in der Wohnung befindliche Wertgegenstände befragt.
In einem weiteren Schritt werden die Geschädigten aufgefordert, ihr gesamtes Vermögen von den Konten abzuheben, da bei dem zuvor genannten Geldinstitut ein Mittäter eines festgenommenen Einbrechers beschäftigt sei. Um das eigene Vermögen zu schützen, empfehlen die Täter, das Geld über Zahlungsdienstleister ins Ausland zu transferieren. In einigen Fällen wird auch eine persönliche Abholung vorgeschlagen, um das Geld so „in Sicherheit“ zu bringen.
Häufig nutzen die Täter das sog. „Call-ID-Spoofing“. Hierbei wird mittels technischer Manipulation die angezeigte Nummer des Anrufers verändert. Auf dem Display des angerufenen erscheint auf diese Weise so beispielsweise die Telefonnummer echter Polizeidienststellen (z.B. die Nummer des Polizeipräsidiums 089 2910 0).
Wir empfehlen daher:
- Seien Sie misstrauisch - gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen zu einem Einbruch in der Nähe!
- Die „echte“ Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
- Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück, sondern fragen Sie beim Notruf 110 nach!
- Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!
Auf andere Weise versuchen Betrüger in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen, in dem sie sich als Handwerker ausgeben und angeblich dringende Arbeiten in der Wohnung der betroffenen Personen durchführen müssen. Die zumeist männlichen Täter behaupten, sie wären von der Hausverwaltung beauftragt, um z.B. unaufschiebbare Überprüfungen an der Wasserinstallation vornehmen zu müssen. Hierbei geht der falsche Handwerker sehr aufdringlich vor.
Wenn er Zutritt zur Wohnung bekommt, sorgt er meist dafür, dass die Wohnungstüre einen Spalt offen bleibt. Während der Täter das ahnungslose Opfer ablenkt (es z.B. in Küche oder Badezimmer bittet, um dort das Wasser abwechselnd heiß und kalt aufzudrehen), schleicht sich ein weiterer Täter in die Wohnung und durchsucht diese nach Bargeld und Wertgegenständen. Anschließend verlassen die Täter die Wohnung und flüchten.
Wir empfehlen daher:
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung!
- Nutzen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel!
- Überprüfen Sie die Angaben durch telefonische Nachfrage bei der zuständigen Firma bzw. Behörde! Teilen Sie dies dem Unbekannten vor der Türe mit.
- Verständigen Sie auch hier bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!
„falsche Handwerker“ und „falsche Polizeibeamte“
Gesamtschaden über eine halbe Millionen Euro
Im laufenden Kalenderjahr sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München insgesamt über 200 Fälle zur Anzeige gebracht worden, die dem Kriminalitätsphänomen „falsche Handwerker“ oder „falsche Polizeibeamte“ zuzuordnen sind. Der Gesamtschaden ist auf über eine halbe Millionen Euro zu beziffern. Bei beiden Erscheinungsformen handelt es sich deliktisch um einen „Trickbetrug“. Die Täter bringen dabei oftmals ältere Menschen teilweise um ihr gesamtes Hab und Gut.
Bei der Erscheinungsform „falsche Polizeibeamte“ meldet sich ein Täter meist vorab telefonisch bei seinen Opfern. Er gibt sich als Polizeibeamter aus und berichtet, dass in der Nähe der Wohnung der Angerufenen vor kurzem eingebrochen wurde. Bei den inzwischen festgenommenen Tätern habe man ein Notizbuch oder ähnliche Aufzeichnungen aufgefunden, in denen die Adresse des Angerufenen vermerkt sei. Die Polizei befürchte nun, dass auch dort nun eingebrochen werden soll oder ein Einbruch bereits stattgefunden hätte.
Während des Telefonates werden die Opfer unauffällig über Vermögensverhältnisse, Kontodaten und in der Wohnung befindliche Wertgegenstände befragt.
In einem weiteren Schritt werden die Geschädigten aufgefordert, ihr gesamtes Vermögen von den Konten abzuheben, da bei dem zuvor genannten Geldinstitut ein Mittäter eines festgenommenen Einbrechers beschäftigt sei. Um das eigene Vermögen zu schützen, empfehlen die Täter, das Geld über Zahlungsdienstleister ins Ausland zu transferieren. In einigen Fällen wird auch eine persönliche Abholung vorgeschlagen, um das Geld so „in Sicherheit“ zu bringen.
Häufig nutzen die Täter das sog. „Call-ID-Spoofing“. Hierbei wird mittels technischer Manipulation die angezeigte Nummer des Anrufers verändert. Auf dem Display des angerufenen erscheint auf diese Weise so beispielsweise die Telefonnummer echter Polizeidienststellen (z.B. die Nummer des Polizeipräsidiums 089 2910 0).
Wir empfehlen daher:
- Seien Sie misstrauisch - gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen zu einem Einbruch in der Nähe!
- Die „echte“ Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
- Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück, sondern fragen Sie beim Notruf 110 nach!
- Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!
Auf andere Weise versuchen Betrüger in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen, in dem sie sich als Handwerker ausgeben und angeblich dringende Arbeiten in der Wohnung der betroffenen Personen durchführen müssen. Die zumeist männlichen Täter behaupten, sie wären von der Hausverwaltung beauftragt, um z.B. unaufschiebbare Überprüfungen an der Wasserinstallation vornehmen zu müssen. Hierbei geht der falsche Handwerker sehr aufdringlich vor.
Wenn er Zutritt zur Wohnung bekommt, sorgt er meist dafür, dass die Wohnungstüre einen Spalt offen bleibt. Während der Täter das ahnungslose Opfer ablenkt (es z.B. in Küche oder Badezimmer bittet, um dort das Wasser abwechselnd heiß und kalt aufzudrehen), schleicht sich ein weiterer Täter in die Wohnung und durchsucht diese nach Bargeld und Wertgegenständen. Anschließend verlassen die Täter die Wohnung und flüchten.
Wir empfehlen daher:
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung!
- Nutzen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel!
- Überprüfen Sie die Angaben durch telefonische Nachfrage bei der zuständigen Firma bzw. Behörde! Teilen Sie dies dem Unbekannten vor der Türe mit.
- Verständigen Sie auch hier bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!
„falsche Handwerker“ und „falsche Polizeibeamte“
Gesamtschaden über eine halbe Millionen Euro
Im laufenden Kalenderjahr sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München insgesamt über 200 Fälle zur Anzeige gebracht worden, die dem Kriminalitätsphänomen „falsche Handwerker“ oder „falsche Polizeibeamte“ zuzuordnen sind. Der Gesamtschaden ist auf über eine halbe Millionen Euro zu beziffern. Bei beiden Erscheinungsformen handelt es sich deliktisch um einen „Trickbetrug“. Die Täter bringen dabei oftmals ältere Menschen teilweise um ihr gesamtes Hab und Gut.
Bei der Erscheinungsform „falsche Polizeibeamte“ meldet sich ein Täter meist vorab telefonisch bei seinen Opfern. Er gibt sich als Polizeibeamter aus und berichtet, dass in der Nähe der Wohnung der Angerufenen vor kurzem eingebrochen wurde. Bei den inzwischen festgenommenen Tätern habe man ein Notizbuch oder ähnliche Aufzeichnungen aufgefunden, in denen die Adresse des Angerufenen vermerkt sei. Die Polizei befürchte nun, dass auch dort nun eingebrochen werden soll oder ein Einbruch bereits stattgefunden hätte.
Während des Telefonates werden die Opfer unauffällig über Vermögensverhältnisse, Kontodaten und in der Wohnung befindliche Wertgegenstände befragt.
In einem weiteren Schritt werden die Geschädigten aufgefordert, ihr gesamtes Vermögen von den Konten abzuheben, da bei dem zuvor genannten Geldinstitut ein Mittäter eines festgenommenen Einbrechers beschäftigt sei. Um das eigene Vermögen zu schützen, empfehlen die Täter, das Geld über Zahlungsdienstleister ins Ausland zu transferieren. In einigen Fällen wird auch eine persönliche Abholung vorgeschlagen, um das Geld so „in Sicherheit“ zu bringen.
Häufig nutzen die Täter das sog. „Call-ID-Spoofing“. Hierbei wird mittels technischer Manipulation die angezeigte Nummer des Anrufers verändert. Auf dem Display des angerufenen erscheint auf diese Weise so beispielsweise die Telefonnummer echter Polizeidienststellen (z.B. die Nummer des Polizeipräsidiums 089 2910 0).
Wir empfehlen daher:
- Seien Sie misstrauisch - gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen zu einem Einbruch in der Nähe!
- Die „echte“ Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
- Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück, sondern fragen Sie beim Notruf 110 nach!
- Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!
Auf andere Weise versuchen Betrüger in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen, in dem sie sich als Handwerker ausgeben und angeblich dringende Arbeiten in der Wohnung der betroffenen Personen durchführen müssen. Die zumeist männlichen Täter behaupten, sie wären von der Hausverwaltung beauftragt, um z.B. unaufschiebbare Überprüfungen an der Wasserinstallation vornehmen zu müssen. Hierbei geht der falsche Handwerker sehr aufdringlich vor.
Wenn er Zutritt zur Wohnung bekommt, sorgt er meist dafür, dass die Wohnungstüre einen Spalt offen bleibt. Während der Täter das ahnungslose Opfer ablenkt (es z.B. in Küche oder Badezimmer bittet, um dort das Wasser abwechselnd heiß und kalt aufzudrehen), schleicht sich ein weiterer Täter in die Wohnung und durchsucht diese nach Bargeld und Wertgegenständen. Anschließend verlassen die Täter die Wohnung und flüchten.
Wir empfehlen daher:
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung!
- Nutzen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel!
- Überprüfen Sie die Angaben durch telefonische Nachfrage bei der zuständigen Firma bzw. Behörde! Teilen Sie dies dem Unbekannten vor der Türe mit.
- Verständigen Sie auch hier bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!