Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Europawahl 2019
Stimmzettel an die Rathäuser verteilt

Foto: Kreiswahlleiter Holger Albertzarth, Ingrid Zirkelbach und Simone Braun aus dem Fachbereich Kommunalwesen nahmen die Stimmzettel
an und kümmerten sich um die Verteilung an die Gemeinden.
Am 26. Mai findet in Deutschland die Europawahl statt. Die Stimmzettel wurden bereits an die Gemeinden und die Stadt Starnberg ausgegeben.
110.000 Stimmzettel nahmen Kreiswahlleiter Holger Albertzarth und seine Mitarbeiter im Landratsamt entgegen. „Wir gehen von etwa 105.000 Wahlberechtigten im Landkreis Starnberg aus“, berichtet Albertzarth. Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung entsprechen denen bei der Bundestagswahl. Wahlberechtigt sind zusätzlich Deutsche mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU sowie Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU, wenn sie mindestens 18 Jahr alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ebenso wie Deutsche, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes an der Wahl teilnehmen wollen, da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden darf.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Sie erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters zu finden.
Europawahl 2019
Stimmzettel an die Rathäuser verteilt

Foto: Kreiswahlleiter Holger Albertzarth, Ingrid Zirkelbach und Simone Braun aus dem Fachbereich Kommunalwesen nahmen die Stimmzettel
an und kümmerten sich um die Verteilung an die Gemeinden.
Am 26. Mai findet in Deutschland die Europawahl statt. Die Stimmzettel wurden bereits an die Gemeinden und die Stadt Starnberg ausgegeben.
110.000 Stimmzettel nahmen Kreiswahlleiter Holger Albertzarth und seine Mitarbeiter im Landratsamt entgegen. „Wir gehen von etwa 105.000 Wahlberechtigten im Landkreis Starnberg aus“, berichtet Albertzarth. Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung entsprechen denen bei der Bundestagswahl. Wahlberechtigt sind zusätzlich Deutsche mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU sowie Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU, wenn sie mindestens 18 Jahr alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ebenso wie Deutsche, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes an der Wahl teilnehmen wollen, da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden darf.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Sie erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters zu finden.
Europawahl 2019
Stimmzettel an die Rathäuser verteilt

Foto: Kreiswahlleiter Holger Albertzarth, Ingrid Zirkelbach und Simone Braun aus dem Fachbereich Kommunalwesen nahmen die Stimmzettel
an und kümmerten sich um die Verteilung an die Gemeinden.
Am 26. Mai findet in Deutschland die Europawahl statt. Die Stimmzettel wurden bereits an die Gemeinden und die Stadt Starnberg ausgegeben.
110.000 Stimmzettel nahmen Kreiswahlleiter Holger Albertzarth und seine Mitarbeiter im Landratsamt entgegen. „Wir gehen von etwa 105.000 Wahlberechtigten im Landkreis Starnberg aus“, berichtet Albertzarth. Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung entsprechen denen bei der Bundestagswahl. Wahlberechtigt sind zusätzlich Deutsche mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU sowie Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU, wenn sie mindestens 18 Jahr alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ebenso wie Deutsche, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes an der Wahl teilnehmen wollen, da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden darf.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Sie erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters zu finden.
