Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg
Der Gemeinderat wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in seiner Sitzung am 31. März 2016 zunächst nur über die Zulässigkeit des Bürgerantrages „ Beschluss eines gesellschaftlich verträglichen Gesamtkonzeptes für die Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg“ entscheiden. Laut Gemeindeordnung beträgt hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Frist einen Monat nach dem Tag des Eingangs.
Nach dem 31. März 2016 hat der Gemeinderat gemäß den gesetzlich festgelegten Fristen insgesamt drei Monate Zeit zur Beratung und Beschlussfassung. Bürgermeister Hofmann mahnt zur Besonnenheit: „Wann die inhaltliche Diskussion des Bürgerantrages auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt wird, entscheiden wir ohne Hektik. Dies unter Zeitdruck zu beraten, wäre keine gute Handlungsweise.“
Wie gewohnt wird die Tagesordnung durch Aushang an den Gemeindetafeln, auf der Homepage der Gemeinde und im INFO veröffentlicht.
Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg
Der Gemeinderat wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in seiner Sitzung am 31. März 2016 zunächst nur über die Zulässigkeit des Bürgerantrages „ Beschluss eines gesellschaftlich verträglichen Gesamtkonzeptes für die Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg“ entscheiden. Laut Gemeindeordnung beträgt hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Frist einen Monat nach dem Tag des Eingangs.
Nach dem 31. März 2016 hat der Gemeinderat gemäß den gesetzlich festgelegten Fristen insgesamt drei Monate Zeit zur Beratung und Beschlussfassung. Bürgermeister Hofmann mahnt zur Besonnenheit: „Wann die inhaltliche Diskussion des Bürgerantrages auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt wird, entscheiden wir ohne Hektik. Dies unter Zeitdruck zu beraten, wäre keine gute Handlungsweise.“
Wie gewohnt wird die Tagesordnung durch Aushang an den Gemeindetafeln, auf der Homepage der Gemeinde und im INFO veröffentlicht.
Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg
Der Gemeinderat wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in seiner Sitzung am 31. März 2016 zunächst nur über die Zulässigkeit des Bürgerantrages „ Beschluss eines gesellschaftlich verträglichen Gesamtkonzeptes für die Errichtung von Asylunterkünften in der Gemeinde Planegg“ entscheiden. Laut Gemeindeordnung beträgt hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Frist einen Monat nach dem Tag des Eingangs.
Nach dem 31. März 2016 hat der Gemeinderat gemäß den gesetzlich festgelegten Fristen insgesamt drei Monate Zeit zur Beratung und Beschlussfassung. Bürgermeister Hofmann mahnt zur Besonnenheit: „Wann die inhaltliche Diskussion des Bürgerantrages auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt wird, entscheiden wir ohne Hektik. Dies unter Zeitdruck zu beraten, wäre keine gute Handlungsweise.“
Wie gewohnt wird die Tagesordnung durch Aushang an den Gemeindetafeln, auf der Homepage der Gemeinde und im INFO veröffentlicht.