Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Eröffnung der 1. Gautinger Fahrradstraße
Am 08. November 2018 war es so weit und die erste Gautinger Fahrradstraße konnte offiziell freigegeben werden. Auf der Königswieser Straße ist es Fahrradfahren von nun an gestattet nebeneinander zu fahren und sie genießen Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Gautings Erste Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger, auf deren Initiative die Fahrradstraße eingerichtet wurde, erklärt: „Durch die Einrichtung der Königswieser Straße als Fahrradstraße, können wir die Aufhebung der bisher geltenden Tempo-30 Regelung, die rechtlich nicht haltbar war, kompensieren. Wir schaffen zusätzlich ein attraktives Angebot für Radfahrer aus Königswiesen in Richtung Gauting und zurück zu fahren. Hiervon profitieren auch zahlreiche Schulkinder.“
In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. In der Königswieser Straße gilt eine „Anlieger frei“-Regelung. Allen Kraftfahrzeugen ist eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben.
„Als Teilstrecke des Kreisradwegenetzes ist die Maßnahme erforderlich und geeignet, den bestehenden und zukünftigen Radverkehr auf dieser Straße zu sichern. Wir werden die Polizei Gauting bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zu kontrollieren“, ergänzt Maximilian Donner, Leiter des Geschäftsbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Gauting.
Kosten sind der Gemeinde Gauting lediglich in Form der Beauftragung des gemeindlichen Bauhofs und für die neuen Verkehrszeichen entstanden. Es werden darüber hinaus noch zwei Piktogramme aufgebracht, die die vorhandene Beschilderung ergänzen.
Weitere Fahrradstraßen sind derzeit nicht vorgesehen, könnten aber im Rahmen des derzeit erarbeiteten Gesamtverkehrskonzeptes wieder Thema werden.
Eröffnung der 1. Gautinger Fahrradstraße
Am 08. November 2018 war es so weit und die erste Gautinger Fahrradstraße konnte offiziell freigegeben werden. Auf der Königswieser Straße ist es Fahrradfahren von nun an gestattet nebeneinander zu fahren und sie genießen Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Gautings Erste Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger, auf deren Initiative die Fahrradstraße eingerichtet wurde, erklärt: „Durch die Einrichtung der Königswieser Straße als Fahrradstraße, können wir die Aufhebung der bisher geltenden Tempo-30 Regelung, die rechtlich nicht haltbar war, kompensieren. Wir schaffen zusätzlich ein attraktives Angebot für Radfahrer aus Königswiesen in Richtung Gauting und zurück zu fahren. Hiervon profitieren auch zahlreiche Schulkinder.“
In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. In der Königswieser Straße gilt eine „Anlieger frei“-Regelung. Allen Kraftfahrzeugen ist eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben.
„Als Teilstrecke des Kreisradwegenetzes ist die Maßnahme erforderlich und geeignet, den bestehenden und zukünftigen Radverkehr auf dieser Straße zu sichern. Wir werden die Polizei Gauting bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zu kontrollieren“, ergänzt Maximilian Donner, Leiter des Geschäftsbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Gauting.
Kosten sind der Gemeinde Gauting lediglich in Form der Beauftragung des gemeindlichen Bauhofs und für die neuen Verkehrszeichen entstanden. Es werden darüber hinaus noch zwei Piktogramme aufgebracht, die die vorhandene Beschilderung ergänzen.
Weitere Fahrradstraßen sind derzeit nicht vorgesehen, könnten aber im Rahmen des derzeit erarbeiteten Gesamtverkehrskonzeptes wieder Thema werden.
Eröffnung der 1. Gautinger Fahrradstraße
Am 08. November 2018 war es so weit und die erste Gautinger Fahrradstraße konnte offiziell freigegeben werden. Auf der Königswieser Straße ist es Fahrradfahren von nun an gestattet nebeneinander zu fahren und sie genießen Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Gautings Erste Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger, auf deren Initiative die Fahrradstraße eingerichtet wurde, erklärt: „Durch die Einrichtung der Königswieser Straße als Fahrradstraße, können wir die Aufhebung der bisher geltenden Tempo-30 Regelung, die rechtlich nicht haltbar war, kompensieren. Wir schaffen zusätzlich ein attraktives Angebot für Radfahrer aus Königswiesen in Richtung Gauting und zurück zu fahren. Hiervon profitieren auch zahlreiche Schulkinder.“
In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. In der Königswieser Straße gilt eine „Anlieger frei“-Regelung. Allen Kraftfahrzeugen ist eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben.
„Als Teilstrecke des Kreisradwegenetzes ist die Maßnahme erforderlich und geeignet, den bestehenden und zukünftigen Radverkehr auf dieser Straße zu sichern. Wir werden die Polizei Gauting bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zu kontrollieren“, ergänzt Maximilian Donner, Leiter des Geschäftsbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Gauting.
Kosten sind der Gemeinde Gauting lediglich in Form der Beauftragung des gemeindlichen Bauhofs und für die neuen Verkehrszeichen entstanden. Es werden darüber hinaus noch zwei Piktogramme aufgebracht, die die vorhandene Beschilderung ergänzen.
Weitere Fahrradstraßen sind derzeit nicht vorgesehen, könnten aber im Rahmen des derzeit erarbeiteten Gesamtverkehrskonzeptes wieder Thema werden.
