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| von Landkreis München

Empfehlungen für Schulen und Kindergärten

Infektionsketten unterbrechen

Gesundheitsamt des Landkreises München gibt allgemeine Empfehlungen heraus, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen In Gemeinschaftseinrichtungen verbringen Kinder und Jugendliche meist längere Zeit auf sehr engem Raum. Daher ist insbesondere in diesen Einrichtungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderem Maße vorzubeugen. Das Landratsamt München hat dazu nun allgemeine Empfehlungen für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen herausgegeben, wie im Falle eines Infektionsfalls vorgegangen werden soll.

Wenn eine erkrankte Person oder eine Kontaktperson der Kategorie 1 (d. h. intensiver Kontakt von mindestens 15 Minuten Face-To-Face zu einem bestätigten Fall) die Einrichtung besucht hat, soll die Einrichtung geschlossen werden. Die Schließzeit soll sich derzeit jedenfalls bis einschließlich 15. März erstrecken. Eine eventuelle Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist jeweils mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.

Zudem wird Kindern und Personal der geschlossenen Einrichtung empfohlen, in der Schließzeit zuhause zu bleiben und nahen Kontakt zu anderen zu meiden. Bei Krankheitssymptomen soll telefonisch der Hausarzt verständigt werden. Wichtig ist auch die Desinfektion des Gebäudes: Innerhalb der Schließzeit sollen die Oberflächen gründlich desinfiziert werden.

Ziel: Infektionsketten unterbrechen

Die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis München erfolgt inzwischen nicht mehr nur linear, das heißt nicht in allen Fällen können nachweislich die Infektionsketten abgebrochen werden. Auch kann nicht mehr in allen Fällen die Identifikation der Verflechtungen potenziell Infizierter und die Abklärung der Umstände bei allen Kontaktpersonen gewährleistet werden. Die nun ausgesprochenen Empfehlungen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollen dazu dienen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Kontaktpersonen ausfindig zu machen.

Empfehlung: Größere Veranstaltungen absagen

Entsprechend der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sowie den Empfehlungen der Gesundheitsministerien von Bund und Freistaat Bayern folgend empfiehlt das Landratsamt den Kommunen und Veranstaltern größerer Veranstaltungen im Landkreis, diese abzusagen. Auch den Kommunen wird empfohlen, vom Besuch von größeren Veranstaltungen abzuraten und diese in den gemeindlichen Räumen und Einrichtungen bis auf weiteres abzusagen.

„Ich verstehe sehr gut, dass die Bevölkerung verunsichert ist und teils der Ruf nach (noch) konkreteren Anweisungen und Regelungen von staatlicher Seite ertönt. Dem möchten wir entsprechend Rechnung tragen und haben vor diesem Hintergrund für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen einige Handlungsempfehlungen in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt“, so Landrat Christoph Göbel. „Diese dienen insgesamt dem Ziel, das auch der Bundesgesundheitsminister in seinen Empfehlungen zugrunde legt, nämlich der Verlangsamung der Virusausbreitung. Wenn auch der eine oder andere damit nicht gleich einverstanden sein mag: Unser Gesundheit geht vor!“

Das Merkblatt „Empfehlungen für Kommunen und Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen“ steht zum Download bereit.

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Empfehlungen für Schulen und Kindergärten

Infektionsketten unterbrechen

Gesundheitsamt des Landkreises München gibt allgemeine Empfehlungen heraus, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen In Gemeinschaftseinrichtungen verbringen Kinder und Jugendliche meist längere Zeit auf sehr engem Raum. Daher ist insbesondere in diesen Einrichtungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderem Maße vorzubeugen. Das Landratsamt München hat dazu nun allgemeine Empfehlungen für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen herausgegeben, wie im Falle eines Infektionsfalls vorgegangen werden soll.

Wenn eine erkrankte Person oder eine Kontaktperson der Kategorie 1 (d. h. intensiver Kontakt von mindestens 15 Minuten Face-To-Face zu einem bestätigten Fall) die Einrichtung besucht hat, soll die Einrichtung geschlossen werden. Die Schließzeit soll sich derzeit jedenfalls bis einschließlich 15. März erstrecken. Eine eventuelle Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist jeweils mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.

Zudem wird Kindern und Personal der geschlossenen Einrichtung empfohlen, in der Schließzeit zuhause zu bleiben und nahen Kontakt zu anderen zu meiden. Bei Krankheitssymptomen soll telefonisch der Hausarzt verständigt werden. Wichtig ist auch die Desinfektion des Gebäudes: Innerhalb der Schließzeit sollen die Oberflächen gründlich desinfiziert werden.

Ziel: Infektionsketten unterbrechen

Die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis München erfolgt inzwischen nicht mehr nur linear, das heißt nicht in allen Fällen können nachweislich die Infektionsketten abgebrochen werden. Auch kann nicht mehr in allen Fällen die Identifikation der Verflechtungen potenziell Infizierter und die Abklärung der Umstände bei allen Kontaktpersonen gewährleistet werden. Die nun ausgesprochenen Empfehlungen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollen dazu dienen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Kontaktpersonen ausfindig zu machen.

Empfehlung: Größere Veranstaltungen absagen

Entsprechend der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sowie den Empfehlungen der Gesundheitsministerien von Bund und Freistaat Bayern folgend empfiehlt das Landratsamt den Kommunen und Veranstaltern größerer Veranstaltungen im Landkreis, diese abzusagen. Auch den Kommunen wird empfohlen, vom Besuch von größeren Veranstaltungen abzuraten und diese in den gemeindlichen Räumen und Einrichtungen bis auf weiteres abzusagen.

„Ich verstehe sehr gut, dass die Bevölkerung verunsichert ist und teils der Ruf nach (noch) konkreteren Anweisungen und Regelungen von staatlicher Seite ertönt. Dem möchten wir entsprechend Rechnung tragen und haben vor diesem Hintergrund für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen einige Handlungsempfehlungen in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt“, so Landrat Christoph Göbel. „Diese dienen insgesamt dem Ziel, das auch der Bundesgesundheitsminister in seinen Empfehlungen zugrunde legt, nämlich der Verlangsamung der Virusausbreitung. Wenn auch der eine oder andere damit nicht gleich einverstanden sein mag: Unser Gesundheit geht vor!“

Das Merkblatt „Empfehlungen für Kommunen und Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen“ steht zum Download bereit.

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