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| von Gemeinde Neuried

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
Gemeinde Neuried - Einwohnermeldeamt
Planegger Straße 2, 82061 Neuried

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.neuried.de.

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  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
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  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
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  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
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  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
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