Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
"Der kritische Dialog ist notwendig"
Pressemeldung der Fraktion von B'90/Die Grünen

Die Fraktion von B'90/Die Grünen Gauting zum Bürgerentscheid am 15. April 2018 zur Bebauung des Grundschulareals in Gauting:
Bereits in der letzten Wahlperiode wurden die Weichen in der Gemeinde für eine maßvolle Innenverdichtung unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen gestellt. Altbürgermeisterin Brigitte Servatius stellte sich in mehreren Beteiligungsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern und schaffte so die Grundlagen für die aktuellen Entwicklungen, nachzulesen unter anderem im Gautinger Leitbild. Im Verfahren um den Bebauungsplan 182 am ehemaligen Grundschulareal ist dieser Bürgerdialog nun leider abgerissen und deshalb stehen sich am 15. April 2018 ein Rats- und ein Bürgerbegehren zur Abstimmung gegenüber.
Diese Entwicklung war vorhersehbar, denn bereits frühe Forderungen der Fraktion von B'90/Die Grünen nach einer höheren Gewichtung der städtebaulichen Verträglichkeit im Bieterverfahren blieben ungehört, und das in einem zweitägigen Workshop 2014 mit Vertretern öffentlicher Belange erarbeitete, insgesamt ausgewogene Verkehrskonzept wurde im Verkehrsausschuss sukzessive Kfz-konform angepasst. Das Resultat lässt sich im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan 182 nachlesen, 1.775 Kfz zusätzlicher innerörtlicher Verkehr pro Tag durch das Bauvorhaben und Verkehrsqualitätsstufe D am Hauptplatz, ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung entlang der Ammerseestraße (Apparatebau Areal und Gewerbeflächen am Penny Kreisel und westlich der Asklepios Klinik).
Das Abstimmungsverhalten der Fraktion von B'90/Die Grünen war deshalb nicht widersprüchlich sondern konsequent. Denn es gilt zwei inhaltlich verknüpfte, aber dennoch unabhängige Verfahren zu unterscheiden. Das Bieterverfahren, das aufgrund der festgelegten Kriterien die Firma Sontowski & Partner als Gewinner hervorbrachte und das anschließende Bebauungsplanverfahren, das als Instrument zur Stadtentwicklung und -planung alle relevanten Aspekte in Einklang zu bringen hat. Beide Verfahren sind getrennt zu betrachten, eine Koppelung wäre rechtswidrig. Die Zustimmung der Grünen im Bieterverfahren stand wegen der Bauhöhe am Kriegerdenkmal und den oberirdischen Parkplätzen von Anbeginn unter Vorbehalt und da die vorgetragenen Bedenken in den Gutachten zum Bebauungsplan deutlich übertroffen, sämtliche Anträge und Anregungen von der Mehrheit im Gemeinderat aber abgelehnt wurden, konnte die Fraktion von B'90/Die Grünen dem Bebauungsplan 182 wider ihrer finanzpolititschen Verantwortung nicht zustimmen.
Dennoch steht die Fraktion von B'90/Die Grünen zum Investor und setzt sich dafür ein, gemeinsam mit Rathaus, Firma Sontowski und Vertretern der Bürgerschaft am Grundschulareal die bestmögliche Lösung für unsere Gemeinde zu vermitteln. Die Hürden sind überwindbar, Knackpunkt sind die oberirdischen Stellplätze, nicht nur als fatales verkehrspolitisches Signal, sondern auch als Grund für die gedrungene Anordnung der Gebäude. Eine zeitgemäße zweigeschossige Tiefgarage schafft Raum für bauliche Anpassungen ohne Reduzierung des Baurechts, also ohne Schaden für den Investor.
Sollten Änderungen am Bebauungsplan dennoch die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens beeinträchtigen, dann ist der Investor angemessen zu entschädigen. Vom Scheitern des Projekts kann dabei keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um einen notwendigen Verhandlungprozess in einem Objekt von derart zentraler Bedeutung. Es gibt keinen Grund zur Eile sondern zur Sorgfalt, denn auch die Aufstellung eines Bebauungsplans ist kein Garant dafür, dass unmittelbar im Anschluss daran gebaut werden kann. Der Bauantrag ist ebenfalls angreifbar und kann Verzögerungen verursachen, wenn beispielsweise die Abstandsflächen angefochten werden.
Die aktuelle Stillstandskampagne der Befürworter des Ratsbegehrens lehnen die Grünen strikt ab, sie ist sachlich nicht gerechtfertigt und zielt auf Emotionen und Stimmungen. Gemeinderäte tun gut daran, sich ihrem Sachlichkeitsgebot folgend deutlich von derlei Formulierungen zu distanzieren und Bürgerinnen und Bürger sollten sich in ihrer Entscheidung nicht von Ängsten leiten lassen, sondern von der Frage, ob in dem Projekt alle Aspekte gebührend berücksichtigt wurden oder nicht.
"Der kritische Dialog ist notwendig"
Pressemeldung der Fraktion von B'90/Die Grünen

Die Fraktion von B'90/Die Grünen Gauting zum Bürgerentscheid am 15. April 2018 zur Bebauung des Grundschulareals in Gauting:
Bereits in der letzten Wahlperiode wurden die Weichen in der Gemeinde für eine maßvolle Innenverdichtung unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen gestellt. Altbürgermeisterin Brigitte Servatius stellte sich in mehreren Beteiligungsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern und schaffte so die Grundlagen für die aktuellen Entwicklungen, nachzulesen unter anderem im Gautinger Leitbild. Im Verfahren um den Bebauungsplan 182 am ehemaligen Grundschulareal ist dieser Bürgerdialog nun leider abgerissen und deshalb stehen sich am 15. April 2018 ein Rats- und ein Bürgerbegehren zur Abstimmung gegenüber.
Diese Entwicklung war vorhersehbar, denn bereits frühe Forderungen der Fraktion von B'90/Die Grünen nach einer höheren Gewichtung der städtebaulichen Verträglichkeit im Bieterverfahren blieben ungehört, und das in einem zweitägigen Workshop 2014 mit Vertretern öffentlicher Belange erarbeitete, insgesamt ausgewogene Verkehrskonzept wurde im Verkehrsausschuss sukzessive Kfz-konform angepasst. Das Resultat lässt sich im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan 182 nachlesen, 1.775 Kfz zusätzlicher innerörtlicher Verkehr pro Tag durch das Bauvorhaben und Verkehrsqualitätsstufe D am Hauptplatz, ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung entlang der Ammerseestraße (Apparatebau Areal und Gewerbeflächen am Penny Kreisel und westlich der Asklepios Klinik).
Das Abstimmungsverhalten der Fraktion von B'90/Die Grünen war deshalb nicht widersprüchlich sondern konsequent. Denn es gilt zwei inhaltlich verknüpfte, aber dennoch unabhängige Verfahren zu unterscheiden. Das Bieterverfahren, das aufgrund der festgelegten Kriterien die Firma Sontowski & Partner als Gewinner hervorbrachte und das anschließende Bebauungsplanverfahren, das als Instrument zur Stadtentwicklung und -planung alle relevanten Aspekte in Einklang zu bringen hat. Beide Verfahren sind getrennt zu betrachten, eine Koppelung wäre rechtswidrig. Die Zustimmung der Grünen im Bieterverfahren stand wegen der Bauhöhe am Kriegerdenkmal und den oberirdischen Parkplätzen von Anbeginn unter Vorbehalt und da die vorgetragenen Bedenken in den Gutachten zum Bebauungsplan deutlich übertroffen, sämtliche Anträge und Anregungen von der Mehrheit im Gemeinderat aber abgelehnt wurden, konnte die Fraktion von B'90/Die Grünen dem Bebauungsplan 182 wider ihrer finanzpolititschen Verantwortung nicht zustimmen.
Dennoch steht die Fraktion von B'90/Die Grünen zum Investor und setzt sich dafür ein, gemeinsam mit Rathaus, Firma Sontowski und Vertretern der Bürgerschaft am Grundschulareal die bestmögliche Lösung für unsere Gemeinde zu vermitteln. Die Hürden sind überwindbar, Knackpunkt sind die oberirdischen Stellplätze, nicht nur als fatales verkehrspolitisches Signal, sondern auch als Grund für die gedrungene Anordnung der Gebäude. Eine zeitgemäße zweigeschossige Tiefgarage schafft Raum für bauliche Anpassungen ohne Reduzierung des Baurechts, also ohne Schaden für den Investor.
Sollten Änderungen am Bebauungsplan dennoch die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens beeinträchtigen, dann ist der Investor angemessen zu entschädigen. Vom Scheitern des Projekts kann dabei keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um einen notwendigen Verhandlungprozess in einem Objekt von derart zentraler Bedeutung. Es gibt keinen Grund zur Eile sondern zur Sorgfalt, denn auch die Aufstellung eines Bebauungsplans ist kein Garant dafür, dass unmittelbar im Anschluss daran gebaut werden kann. Der Bauantrag ist ebenfalls angreifbar und kann Verzögerungen verursachen, wenn beispielsweise die Abstandsflächen angefochten werden.
Die aktuelle Stillstandskampagne der Befürworter des Ratsbegehrens lehnen die Grünen strikt ab, sie ist sachlich nicht gerechtfertigt und zielt auf Emotionen und Stimmungen. Gemeinderäte tun gut daran, sich ihrem Sachlichkeitsgebot folgend deutlich von derlei Formulierungen zu distanzieren und Bürgerinnen und Bürger sollten sich in ihrer Entscheidung nicht von Ängsten leiten lassen, sondern von der Frage, ob in dem Projekt alle Aspekte gebührend berücksichtigt wurden oder nicht.
"Der kritische Dialog ist notwendig"
Pressemeldung der Fraktion von B'90/Die Grünen

Die Fraktion von B'90/Die Grünen Gauting zum Bürgerentscheid am 15. April 2018 zur Bebauung des Grundschulareals in Gauting:
Bereits in der letzten Wahlperiode wurden die Weichen in der Gemeinde für eine maßvolle Innenverdichtung unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen gestellt. Altbürgermeisterin Brigitte Servatius stellte sich in mehreren Beteiligungsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern und schaffte so die Grundlagen für die aktuellen Entwicklungen, nachzulesen unter anderem im Gautinger Leitbild. Im Verfahren um den Bebauungsplan 182 am ehemaligen Grundschulareal ist dieser Bürgerdialog nun leider abgerissen und deshalb stehen sich am 15. April 2018 ein Rats- und ein Bürgerbegehren zur Abstimmung gegenüber.
Diese Entwicklung war vorhersehbar, denn bereits frühe Forderungen der Fraktion von B'90/Die Grünen nach einer höheren Gewichtung der städtebaulichen Verträglichkeit im Bieterverfahren blieben ungehört, und das in einem zweitägigen Workshop 2014 mit Vertretern öffentlicher Belange erarbeitete, insgesamt ausgewogene Verkehrskonzept wurde im Verkehrsausschuss sukzessive Kfz-konform angepasst. Das Resultat lässt sich im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan 182 nachlesen, 1.775 Kfz zusätzlicher innerörtlicher Verkehr pro Tag durch das Bauvorhaben und Verkehrsqualitätsstufe D am Hauptplatz, ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung entlang der Ammerseestraße (Apparatebau Areal und Gewerbeflächen am Penny Kreisel und westlich der Asklepios Klinik).
Das Abstimmungsverhalten der Fraktion von B'90/Die Grünen war deshalb nicht widersprüchlich sondern konsequent. Denn es gilt zwei inhaltlich verknüpfte, aber dennoch unabhängige Verfahren zu unterscheiden. Das Bieterverfahren, das aufgrund der festgelegten Kriterien die Firma Sontowski & Partner als Gewinner hervorbrachte und das anschließende Bebauungsplanverfahren, das als Instrument zur Stadtentwicklung und -planung alle relevanten Aspekte in Einklang zu bringen hat. Beide Verfahren sind getrennt zu betrachten, eine Koppelung wäre rechtswidrig. Die Zustimmung der Grünen im Bieterverfahren stand wegen der Bauhöhe am Kriegerdenkmal und den oberirdischen Parkplätzen von Anbeginn unter Vorbehalt und da die vorgetragenen Bedenken in den Gutachten zum Bebauungsplan deutlich übertroffen, sämtliche Anträge und Anregungen von der Mehrheit im Gemeinderat aber abgelehnt wurden, konnte die Fraktion von B'90/Die Grünen dem Bebauungsplan 182 wider ihrer finanzpolititschen Verantwortung nicht zustimmen.
Dennoch steht die Fraktion von B'90/Die Grünen zum Investor und setzt sich dafür ein, gemeinsam mit Rathaus, Firma Sontowski und Vertretern der Bürgerschaft am Grundschulareal die bestmögliche Lösung für unsere Gemeinde zu vermitteln. Die Hürden sind überwindbar, Knackpunkt sind die oberirdischen Stellplätze, nicht nur als fatales verkehrspolitisches Signal, sondern auch als Grund für die gedrungene Anordnung der Gebäude. Eine zeitgemäße zweigeschossige Tiefgarage schafft Raum für bauliche Anpassungen ohne Reduzierung des Baurechts, also ohne Schaden für den Investor.
Sollten Änderungen am Bebauungsplan dennoch die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens beeinträchtigen, dann ist der Investor angemessen zu entschädigen. Vom Scheitern des Projekts kann dabei keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um einen notwendigen Verhandlungprozess in einem Objekt von derart zentraler Bedeutung. Es gibt keinen Grund zur Eile sondern zur Sorgfalt, denn auch die Aufstellung eines Bebauungsplans ist kein Garant dafür, dass unmittelbar im Anschluss daran gebaut werden kann. Der Bauantrag ist ebenfalls angreifbar und kann Verzögerungen verursachen, wenn beispielsweise die Abstandsflächen angefochten werden.
Die aktuelle Stillstandskampagne der Befürworter des Ratsbegehrens lehnen die Grünen strikt ab, sie ist sachlich nicht gerechtfertigt und zielt auf Emotionen und Stimmungen. Gemeinderäte tun gut daran, sich ihrem Sachlichkeitsgebot folgend deutlich von derlei Formulierungen zu distanzieren und Bürgerinnen und Bürger sollten sich in ihrer Entscheidung nicht von Ängsten leiten lassen, sondern von der Frage, ob in dem Projekt alle Aspekte gebührend berücksichtigt wurden oder nicht.