Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
da lachen ja die Hühner
Für Freilandhaltung zur Kasse gebeten

Landwirt Rudolf Heidrich aus Frohnloh (Gemeinde Krailling) hat einen großen mobilen Hühnerstall aufgestellt. Als die ersten Hühnerställe dieser Art zum Einsatz kamen, wurde diese Art der Hühnerhaltung nicht nur von Tierschützern propagiert. Durch die wechselnden Standorte können sich auch die Grünflächen schnell erholen. Hühnerhaltung mittels eines mobilen Hühnerstall ist der komplette Gegenentwurf zur gefährlichen Massentierhaltung mit totalen Entgleisungen wie Bayern-Ei!
Zunächst verschob Heidrich seine Planung. Die Vogelgrippe und die daraus resultierende Stallpflicht hatten ihm erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber im September gings dann mit dem „Hühner-Camping“ los. Und seitdem sieht man bei Heidrichs mobilem Hühnerstall neben der Straße nach Frohnloh regelmäßig Besucher. Diese stehen am Zaun und zeigen ihren Kindern woher die Eier kommen und genießen das friedliche Nebeneinander von Hühner, Eseln, Ponys und Ziegen.
Rudolf Heidrich hatte den Einsatz des mobilen Hühnerstalls sorgfältig geplant und bereits im Februar die notwendige Baugenehmigung bei Gemeinde Krailling beantragt. Von Krailling gingen die Anträge ans Landratsamt Starnberg. Das Landratsamt Starnberg erklärte dazu: „Grundsätzlich sind jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich (und in diesem Fall noch dazu im Landschaftsschutzgebiet) verboten. Es sei denn, sie gelten als privilegiert, indem sie z. B. der Landwirtschaft dienen.“ Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Weilheim wurde eingebunden und bestätigte die erforderlichen Vorgaben für eine Privilegierung (überwiegend eigene Futterfläche, Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs).
Abgesehen von der langen Bearbeitungszeit von 7 Monaten lief fast alles nach Plan. Aber halt nur fast! Ein Mitarbeiter des Landratsamts Starnberger fand die Nutzung würde die Grünfläche schädigen und außerdem störe der mobile Hühnerstall in erheblichen Maße das Landschaftsbild. Dafür soll Heidrich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro an den Bayerischen Naturschutzfonds leisten.
Wuermtal.Net konfrontierte den bayrischen Landwirtschaftsminister Brunner mit dieser Aussage. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums erfolgte prompt. „Unserem Haus liegen keine Informationen über Fälle vor, bei denen auf Grundlage des Naturschutzrechts Ersatzzahlungen gefordert wurden.“
Das Landratsamt Starnberg erklärte dagegen die Forderung nach Eingrünung bzw. Ausgleichszahlung oder Bereitstellung einer Ausgleichsfläche sei nichts Neues. Sie sei gesetzlich so vorgeschrieben und trifft auf jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich zu. Nur für mobile Hühnerställe beschränkt sie sich im Landkreis auf wenige Einzelfälle, weil es bisher (noch) nicht sehr viele davon gibt.
Auf den Vorgang angesprochen erklärt Landrat Roth: "Ich begrüße die Freilandhaltung. Was gibt es schöneres, als Eier aus heimischer Freilandhaltung auf dem Frühstückstisch zu haben. Ich sehe den Eingriff mobiler Hühnerställe in die Landschaft als äußerst gering an. Wir haben daher auch nur 2 Prozent der Bausumme als Ausgleichszahlung festgesetzt, blieben also im untersten Bereich. Der Rahmen geht hier von 1 bis 9 Prozent.", erläutert Roth weiter. "Die gesetzliche Regelung besteht nun mal, die können wir nicht einfach ignorieren".
Die Aussage des Landwirtschaftsministeriums steht hier eindeutig im Widerspruch zu den Aussagen des Landratsamts. Was gilt nun? Wuermtal.Net hat das Landratsamt Starnberg mit diesem Widerspruch konfrontiert. Trotz mehrmaliger Nachfrage haben wir keine Antwort erhalten.
Landwirt Rudolf Heidrich hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Man kann nur hoffen, dass der wiehernde Amtsschimmel im Landratsamt Starnberg eingebremst wird.
[Update 19.11.2017] gestern abend erreichte uns doch noch eine Antwort des Landratsamtes:
Die Forderung einer Ersatzzahlung als Ausgleich beruht auf § 15 Bundesnaturschutzgesetz und § 18 ff. Anlage 5 der Bayer. Kompensationsverordnung. Es handelt sich also um keine Verordnung des Landkreises.
da lachen ja die Hühner
Für Freilandhaltung zur Kasse gebeten

Landwirt Rudolf Heidrich aus Frohnloh (Gemeinde Krailling) hat einen großen mobilen Hühnerstall aufgestellt. Als die ersten Hühnerställe dieser Art zum Einsatz kamen, wurde diese Art der Hühnerhaltung nicht nur von Tierschützern propagiert. Durch die wechselnden Standorte können sich auch die Grünflächen schnell erholen. Hühnerhaltung mittels eines mobilen Hühnerstall ist der komplette Gegenentwurf zur gefährlichen Massentierhaltung mit totalen Entgleisungen wie Bayern-Ei!
Zunächst verschob Heidrich seine Planung. Die Vogelgrippe und die daraus resultierende Stallpflicht hatten ihm erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber im September gings dann mit dem „Hühner-Camping“ los. Und seitdem sieht man bei Heidrichs mobilem Hühnerstall neben der Straße nach Frohnloh regelmäßig Besucher. Diese stehen am Zaun und zeigen ihren Kindern woher die Eier kommen und genießen das friedliche Nebeneinander von Hühner, Eseln, Ponys und Ziegen.
Rudolf Heidrich hatte den Einsatz des mobilen Hühnerstalls sorgfältig geplant und bereits im Februar die notwendige Baugenehmigung bei Gemeinde Krailling beantragt. Von Krailling gingen die Anträge ans Landratsamt Starnberg. Das Landratsamt Starnberg erklärte dazu: „Grundsätzlich sind jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich (und in diesem Fall noch dazu im Landschaftsschutzgebiet) verboten. Es sei denn, sie gelten als privilegiert, indem sie z. B. der Landwirtschaft dienen.“ Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Weilheim wurde eingebunden und bestätigte die erforderlichen Vorgaben für eine Privilegierung (überwiegend eigene Futterfläche, Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs).
Abgesehen von der langen Bearbeitungszeit von 7 Monaten lief fast alles nach Plan. Aber halt nur fast! Ein Mitarbeiter des Landratsamts Starnberger fand die Nutzung würde die Grünfläche schädigen und außerdem störe der mobile Hühnerstall in erheblichen Maße das Landschaftsbild. Dafür soll Heidrich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro an den Bayerischen Naturschutzfonds leisten.
Wuermtal.Net konfrontierte den bayrischen Landwirtschaftsminister Brunner mit dieser Aussage. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums erfolgte prompt. „Unserem Haus liegen keine Informationen über Fälle vor, bei denen auf Grundlage des Naturschutzrechts Ersatzzahlungen gefordert wurden.“
Das Landratsamt Starnberg erklärte dagegen die Forderung nach Eingrünung bzw. Ausgleichszahlung oder Bereitstellung einer Ausgleichsfläche sei nichts Neues. Sie sei gesetzlich so vorgeschrieben und trifft auf jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich zu. Nur für mobile Hühnerställe beschränkt sie sich im Landkreis auf wenige Einzelfälle, weil es bisher (noch) nicht sehr viele davon gibt.
Auf den Vorgang angesprochen erklärt Landrat Roth: "Ich begrüße die Freilandhaltung. Was gibt es schöneres, als Eier aus heimischer Freilandhaltung auf dem Frühstückstisch zu haben. Ich sehe den Eingriff mobiler Hühnerställe in die Landschaft als äußerst gering an. Wir haben daher auch nur 2 Prozent der Bausumme als Ausgleichszahlung festgesetzt, blieben also im untersten Bereich. Der Rahmen geht hier von 1 bis 9 Prozent.", erläutert Roth weiter. "Die gesetzliche Regelung besteht nun mal, die können wir nicht einfach ignorieren".
Die Aussage des Landwirtschaftsministeriums steht hier eindeutig im Widerspruch zu den Aussagen des Landratsamts. Was gilt nun? Wuermtal.Net hat das Landratsamt Starnberg mit diesem Widerspruch konfrontiert. Trotz mehrmaliger Nachfrage haben wir keine Antwort erhalten.
Landwirt Rudolf Heidrich hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Man kann nur hoffen, dass der wiehernde Amtsschimmel im Landratsamt Starnberg eingebremst wird.
[Update 19.11.2017] gestern abend erreichte uns doch noch eine Antwort des Landratsamtes:
Die Forderung einer Ersatzzahlung als Ausgleich beruht auf § 15 Bundesnaturschutzgesetz und § 18 ff. Anlage 5 der Bayer. Kompensationsverordnung. Es handelt sich also um keine Verordnung des Landkreises.
da lachen ja die Hühner
Für Freilandhaltung zur Kasse gebeten

Landwirt Rudolf Heidrich aus Frohnloh (Gemeinde Krailling) hat einen großen mobilen Hühnerstall aufgestellt. Als die ersten Hühnerställe dieser Art zum Einsatz kamen, wurde diese Art der Hühnerhaltung nicht nur von Tierschützern propagiert. Durch die wechselnden Standorte können sich auch die Grünflächen schnell erholen. Hühnerhaltung mittels eines mobilen Hühnerstall ist der komplette Gegenentwurf zur gefährlichen Massentierhaltung mit totalen Entgleisungen wie Bayern-Ei!
Zunächst verschob Heidrich seine Planung. Die Vogelgrippe und die daraus resultierende Stallpflicht hatten ihm erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber im September gings dann mit dem „Hühner-Camping“ los. Und seitdem sieht man bei Heidrichs mobilem Hühnerstall neben der Straße nach Frohnloh regelmäßig Besucher. Diese stehen am Zaun und zeigen ihren Kindern woher die Eier kommen und genießen das friedliche Nebeneinander von Hühner, Eseln, Ponys und Ziegen.
Rudolf Heidrich hatte den Einsatz des mobilen Hühnerstalls sorgfältig geplant und bereits im Februar die notwendige Baugenehmigung bei Gemeinde Krailling beantragt. Von Krailling gingen die Anträge ans Landratsamt Starnberg. Das Landratsamt Starnberg erklärte dazu: „Grundsätzlich sind jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich (und in diesem Fall noch dazu im Landschaftsschutzgebiet) verboten. Es sei denn, sie gelten als privilegiert, indem sie z. B. der Landwirtschaft dienen.“ Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Weilheim wurde eingebunden und bestätigte die erforderlichen Vorgaben für eine Privilegierung (überwiegend eigene Futterfläche, Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs).
Abgesehen von der langen Bearbeitungszeit von 7 Monaten lief fast alles nach Plan. Aber halt nur fast! Ein Mitarbeiter des Landratsamts Starnberger fand die Nutzung würde die Grünfläche schädigen und außerdem störe der mobile Hühnerstall in erheblichen Maße das Landschaftsbild. Dafür soll Heidrich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro an den Bayerischen Naturschutzfonds leisten.
Wuermtal.Net konfrontierte den bayrischen Landwirtschaftsminister Brunner mit dieser Aussage. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums erfolgte prompt. „Unserem Haus liegen keine Informationen über Fälle vor, bei denen auf Grundlage des Naturschutzrechts Ersatzzahlungen gefordert wurden.“
Das Landratsamt Starnberg erklärte dagegen die Forderung nach Eingrünung bzw. Ausgleichszahlung oder Bereitstellung einer Ausgleichsfläche sei nichts Neues. Sie sei gesetzlich so vorgeschrieben und trifft auf jegliche Baumaßnahmen im Außenbereich zu. Nur für mobile Hühnerställe beschränkt sie sich im Landkreis auf wenige Einzelfälle, weil es bisher (noch) nicht sehr viele davon gibt.
Auf den Vorgang angesprochen erklärt Landrat Roth: "Ich begrüße die Freilandhaltung. Was gibt es schöneres, als Eier aus heimischer Freilandhaltung auf dem Frühstückstisch zu haben. Ich sehe den Eingriff mobiler Hühnerställe in die Landschaft als äußerst gering an. Wir haben daher auch nur 2 Prozent der Bausumme als Ausgleichszahlung festgesetzt, blieben also im untersten Bereich. Der Rahmen geht hier von 1 bis 9 Prozent.", erläutert Roth weiter. "Die gesetzliche Regelung besteht nun mal, die können wir nicht einfach ignorieren".
Die Aussage des Landwirtschaftsministeriums steht hier eindeutig im Widerspruch zu den Aussagen des Landratsamts. Was gilt nun? Wuermtal.Net hat das Landratsamt Starnberg mit diesem Widerspruch konfrontiert. Trotz mehrmaliger Nachfrage haben wir keine Antwort erhalten.
Landwirt Rudolf Heidrich hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Man kann nur hoffen, dass der wiehernde Amtsschimmel im Landratsamt Starnberg eingebremst wird.
[Update 19.11.2017] gestern abend erreichte uns doch noch eine Antwort des Landratsamtes:
Die Forderung einer Ersatzzahlung als Ausgleich beruht auf § 15 Bundesnaturschutzgesetz und § 18 ff. Anlage 5 der Bayer. Kompensationsverordnung. Es handelt sich also um keine Verordnung des Landkreises.
