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| von Gemeinde Gauting

BUND Naturschutz erhält Abfuhr von Kommunalaufsicht wegen Vorgehen zum asto ECOPARK Gauting

Vorgehen der Gemeinde Gauting bestätigt

Kommunalaufsicht bestätigt Vorgehen der Gemeinde Gauting im Planungsverfahren zum Gewerbegebiet im Unterbrunner Holz

Wie die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Starnberg mitteilt, handelt es sich bei dem Vorgehen der Gemeinde Gauting den BUND Naturschutz nicht als Träger öffentlicher Belange, sondern als Teil der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren zu beteiligen, um keinen Verfahrensfehler. Der BUND hatte angekündigt die Nichtberücksichtigung beim sogenannten „Scoping-Termin“ von der Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen.

Die Beteiligung der Naturschutzverbände habe nach verwaltungsgerichtlicher Auffassung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Baugesetzbuch – BauGB) und nicht derjenigen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) zu erfolgen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes Starnberg vom 24. September 2018 weiter.

Dass der BUND Naturschutz nicht am Termin der Gemeinde Gauting zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. I BauGB) in Bezug auf die Gewerbegebietsplanungen in Unterbrunn beteiligt wurde, stelle daher keinen Verfahrensfehler dar.

Gautings Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger betonte, dass auch die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit dazu diene, Bürger und Verbände anzuhören und deren Einwendungen im Vorfeld vor der ersten Auslegung des Bebauungsplanes zu prüfen. Die Stellungnahme des BUND Naturschutz werde somit selbstverständlich im Verfahren berücksichtigt.

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Die Beteiligung der Naturschutzverbände habe nach verwaltungsgerichtlicher Auffassung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Baugesetzbuch – BauGB) und nicht derjenigen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) zu erfolgen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes Starnberg vom 24. September 2018 weiter.

Dass der BUND Naturschutz nicht am Termin der Gemeinde Gauting zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. I BauGB) in Bezug auf die Gewerbegebietsplanungen in Unterbrunn beteiligt wurde, stelle daher keinen Verfahrensfehler dar.

Gautings Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger betonte, dass auch die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit dazu diene, Bürger und Verbände anzuhören und deren Einwendungen im Vorfeld vor der ersten Auslegung des Bebauungsplanes zu prüfen. Die Stellungnahme des BUND Naturschutz werde somit selbstverständlich im Verfahren berücksichtigt.

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