Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting
Situationen aus Sicht der Fußgänger
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting - Zeit 04.06. - 10.06.2018
Die Polizeiinspektion Gauting hat, teilweise mit Unterstützung von Polizeibeamten des OED Fürstenfeldbruck, in der Zeit von 04.06. mit 10.06.2016 verstärkte Kontrollen von Radfahrenden durchgeführt. Anders als in der Vergangenheit, wurde diese Aktion nicht angekündigt.
Die Steigerung der Verkehrssicherheit durch Sensibilisierung der Radfahrenden konnte durch zahlreiche Kontrollen erreicht werden. Viele Radfahrende, welche bemängelt werden mussten, zeigten Verständnis für den schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger.
Das vergleichsweise „günstige“ Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- €uro mussten 92 Radfahrende bezahlen, die verbotswidrig auf dem Gehweg (teilweise entgegen der Fahrtrichtung) fuhren. Sechs Radfahrende wurden wegen starker Beeinträchtigung des Gehörs (Kopfhörer) ebenfalls verwarnt. Ohne geeignete Beleuchtungseinrichtung waren drei Radfahrende unterwegs.
Auch mussten drei „Geisterradler“, welche entgegen der Fahrtrichtung bzw. entgegen der Einbahnstraße fuhren, eingestehen, dass ihr Verhalten nicht gerade der Verkehrssicherheit dienlich war. Ein Radfahrender benutzte den vorhandenen Radweg nicht.
Positiv bewertet wird, daß keiner der Radfahrenden mit einer Bußgeldanzeige nebst Punkten in Flensburg rechnen muß.
Kinder erfuhren lediglich ein verkehrserzieherisches Gespräch. Vereinzelt mussten auch Jugendliche ab 14 Jahren mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Die Beanstandungsquote an sich ist demnach höher, als es die o.a. Resultate (kostenpflichtige Verwarnungen) wiederspiegeln.
Die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollaktion sind jedoch auch nur eine Momentaufnahme, welche nur einen Teil des vorhandenen Spektrums darlegen.
Die Beanstandeten zeigten sich überwiegend einsichtig und monierten den in der Bahnhofstraße nicht vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer bzw. Radweg. Auch bekamen die kontrollierenden Beamten mehrmals zu hören, daß Gauting eine fahrradunfreundliche Gemeinde sei. Hier bleibt festzuhalten, daß der vorgegebene Straßenraum und auch die Topographie (Steigung/Gefälle) die Möglichkeiten der Straßenraumaufteilung nicht nur unerheblich einschränken. Hier sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Der Durchgangsverkehr wurde, wie auch der „hausgemachte“ Verkehr – Stichwort Elterntaxi, sowohl von den Fußgängern als auch von zahlreichen Radfahrenden moniert. Gemäß deren Aussagen fehlt Gauting schlichtweg eine Umgehungsstraße und idealerweise 2 zusätzliche Würmbrücken. Fakt ist, daß sich der meiste Verkehr, unabhängig von den Verkehrsarten, über den Hauptplatz und die angrenzenden Straßen abwickelt.
Viele Fußgänger aber auch Radfahrende suchten aktiv das Gespräch mit den Beamten, um ihre Akzeptanz gegenüber der Radl-Kontrollen zu zeigen. Sie berichteten über die gefährlichen Situationen, die durch unerlaubt auf dem Gehweg fahrende Radfahrer entsteht und wünschen sich künftig mehr Kontrollen dieser Art. Gerade zu Stoßzeiten (Schul-/Arbeitsbeginn) käme es vermehrt zur Gefährdung von Fußgängern auf dem Gehweg. Hierbei wurden konkret die Bahnhofstraße bzw. die Einmündung Bahnhofstraße/Bergstraße, sowie der Pippinplatz/die Pippinunterführung als gefährliche Orte beschrieben.
Durch fundierte Argumente und Faktendarlegung (Untersuchungen des GDV zeigten, daß das Risiko mit dem Fahrrad auf dem Gehweg in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden um ein vielfaches höher liegt, als auf der Straße) konnten die der Kontrolle kritisch gegenüberstehenden Bürger nahezu ausschließlich zur Einsicht bewogen werden. Hierbei wurden die erlebten (Gefahren-) Situationen der Fußgänger geschildert, was die Radfahrer zum Umdenken veranlasste und sie letztlich zum Schluß kommen ließ, dass ihr Handeln (unerlaubte Gehwegbenutzung) doch gefährlicher ist, als sie es bisher annahmen. Auch wurden die Bedenken der Radfahrenden ernst genommen. Einige der Beanstandeten fühlten sich auf der Fahrbahn, die sie benutzen müssen, schlichtweg unwohl und unsicher. Schlechte Erlebnisse und Beinahe Unfälle wurden oft genannt und geschildert – gerade bei den Querungshilfen werde man noch mal schnell in knappen Abstand vom Kfz-Führer überholt. Auch werde an Radfahrenden ohne ausreichendem Seitenabstand vorbeigefahren bzw. überholt. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden ist das Hauptargument um ihr Fehlverhalten zu entschuldigen.
Bei den beanstandeten Bürgern waren alle Altersgruppen vertreten (vom Jugendlichen bis zum hochbetagten Rentner).
Es wurde bei der Beobachtung des Verkehrs jedoch auch festgestellt, daß ein Großteil der Radfahrenden ordnungsgemäß und scheinbar mühelos die Fahrbahn benutzte. Gerade ältere Herrschaften trugen vorbildlich einen Schutzhelm und fuhren doch recht zügig sowohl den Berg hinab als auch hinauf.
Stichwort Schutzhelm. Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, macht aber gerade auch bei kürzeren Strecken auch Sinn, denn gerade da passieren „mal gern schnell“ Unfälle. Wie der Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Pedelecfahrenden letzten Dienstag, 05.06.2018, in Krailling, Germeringer Straße, zeigte, hilft der Schutzhelm vor allem das Verletzungsrisiko bzw. die Verletzungen zu minimieren. Der Pedelecfahrer hatte Glück im Unglück, da er mit dem Kopf in die Windschutzscheibe des beteiligten Pkw einschlug und noch mit dem Rettungshubschrauber weggeflogen werden konnte. Ohne Helm wäre der Unfall vermutlich anders ausgegangen.
Insgesamt kann resümiert werden, daß die Kontrollen den beabsichtigten Zweck, mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz, zumindest vorübergehend, erfüllt haben.
Auch wenn dem einen oder anderen das Verwarnungsgeld weh getan hat, war dies sicher nicht das Ziel, aber ein Schritt das Bewusstsein der Radfahrenden zu wecken. Viele sind auch Autofahrende. Die Hemmschwelle, sich über die allgemein geltenden Verkehrsregeln hinwegsetzen, ist wohl wesentlich geringer als wie mit dem Auto.
Am Donnerstag ergaben sich dabei noch interessante Situationen bei den Kontrollen: eine Dame betonte mehrmals die angebliche Sinnlosigkeit der Radl-Kontrollen, beschwerte sich darüber, dass der Kfz-Verkehr gefördert werde und Radfahrer, als „ökologische Verkehrsteilnehmer“ für ihr „vorbildliches Verhalten“ auch noch bestraft werden. Eine Dame, welche zwei Hüftprothesen hat und demzufolge beim Gehen stark eingeschränkt ist, beklagte die Rücksichtslosigkeit der auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer und wünscht sich künftig mehr Kontrollen wie diese. An die Fußgänger denkt niemand, wenn er mit seinem Fahrrad den Berg (Bahnhofsberg) herunterrauscht.
Vielen war nicht bewusst, wie sich die Situation aus Sicht des Fußgängers darstellt. Insbesondere, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B. künstliche Hüftgelenke), wird das Verhalten von auf dem Gehweg Radelnden als besonders unangenehm und störend empfunden. Da viele Passanten von gefährlichen Situationen, die sie selbst erlebt haben, zu berichten wussten, ergaben sich in diesen Bürgergesprächen Hinweise auf weitere, kontrollwürdige Örtlichkeiten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass derartige Kontrollen wichtig und notwendig sind. Die Polizeiinspektion Gauting wird auch weiterhin Radfahrende kontrollieren und auch werden künftig, allein schon aus Gründen der Nachhaltigkeit, weitere Kontrollaktionen folgen.
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting
Situationen aus Sicht der Fußgänger
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting - Zeit 04.06. - 10.06.2018
Die Polizeiinspektion Gauting hat, teilweise mit Unterstützung von Polizeibeamten des OED Fürstenfeldbruck, in der Zeit von 04.06. mit 10.06.2016 verstärkte Kontrollen von Radfahrenden durchgeführt. Anders als in der Vergangenheit, wurde diese Aktion nicht angekündigt.
Die Steigerung der Verkehrssicherheit durch Sensibilisierung der Radfahrenden konnte durch zahlreiche Kontrollen erreicht werden. Viele Radfahrende, welche bemängelt werden mussten, zeigten Verständnis für den schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger.
Das vergleichsweise „günstige“ Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- €uro mussten 92 Radfahrende bezahlen, die verbotswidrig auf dem Gehweg (teilweise entgegen der Fahrtrichtung) fuhren. Sechs Radfahrende wurden wegen starker Beeinträchtigung des Gehörs (Kopfhörer) ebenfalls verwarnt. Ohne geeignete Beleuchtungseinrichtung waren drei Radfahrende unterwegs.
Auch mussten drei „Geisterradler“, welche entgegen der Fahrtrichtung bzw. entgegen der Einbahnstraße fuhren, eingestehen, dass ihr Verhalten nicht gerade der Verkehrssicherheit dienlich war. Ein Radfahrender benutzte den vorhandenen Radweg nicht.
Positiv bewertet wird, daß keiner der Radfahrenden mit einer Bußgeldanzeige nebst Punkten in Flensburg rechnen muß.
Kinder erfuhren lediglich ein verkehrserzieherisches Gespräch. Vereinzelt mussten auch Jugendliche ab 14 Jahren mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Die Beanstandungsquote an sich ist demnach höher, als es die o.a. Resultate (kostenpflichtige Verwarnungen) wiederspiegeln.
Die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollaktion sind jedoch auch nur eine Momentaufnahme, welche nur einen Teil des vorhandenen Spektrums darlegen.
Die Beanstandeten zeigten sich überwiegend einsichtig und monierten den in der Bahnhofstraße nicht vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer bzw. Radweg. Auch bekamen die kontrollierenden Beamten mehrmals zu hören, daß Gauting eine fahrradunfreundliche Gemeinde sei. Hier bleibt festzuhalten, daß der vorgegebene Straßenraum und auch die Topographie (Steigung/Gefälle) die Möglichkeiten der Straßenraumaufteilung nicht nur unerheblich einschränken. Hier sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Der Durchgangsverkehr wurde, wie auch der „hausgemachte“ Verkehr – Stichwort Elterntaxi, sowohl von den Fußgängern als auch von zahlreichen Radfahrenden moniert. Gemäß deren Aussagen fehlt Gauting schlichtweg eine Umgehungsstraße und idealerweise 2 zusätzliche Würmbrücken. Fakt ist, daß sich der meiste Verkehr, unabhängig von den Verkehrsarten, über den Hauptplatz und die angrenzenden Straßen abwickelt.
Viele Fußgänger aber auch Radfahrende suchten aktiv das Gespräch mit den Beamten, um ihre Akzeptanz gegenüber der Radl-Kontrollen zu zeigen. Sie berichteten über die gefährlichen Situationen, die durch unerlaubt auf dem Gehweg fahrende Radfahrer entsteht und wünschen sich künftig mehr Kontrollen dieser Art. Gerade zu Stoßzeiten (Schul-/Arbeitsbeginn) käme es vermehrt zur Gefährdung von Fußgängern auf dem Gehweg. Hierbei wurden konkret die Bahnhofstraße bzw. die Einmündung Bahnhofstraße/Bergstraße, sowie der Pippinplatz/die Pippinunterführung als gefährliche Orte beschrieben.
Durch fundierte Argumente und Faktendarlegung (Untersuchungen des GDV zeigten, daß das Risiko mit dem Fahrrad auf dem Gehweg in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden um ein vielfaches höher liegt, als auf der Straße) konnten die der Kontrolle kritisch gegenüberstehenden Bürger nahezu ausschließlich zur Einsicht bewogen werden. Hierbei wurden die erlebten (Gefahren-) Situationen der Fußgänger geschildert, was die Radfahrer zum Umdenken veranlasste und sie letztlich zum Schluß kommen ließ, dass ihr Handeln (unerlaubte Gehwegbenutzung) doch gefährlicher ist, als sie es bisher annahmen. Auch wurden die Bedenken der Radfahrenden ernst genommen. Einige der Beanstandeten fühlten sich auf der Fahrbahn, die sie benutzen müssen, schlichtweg unwohl und unsicher. Schlechte Erlebnisse und Beinahe Unfälle wurden oft genannt und geschildert – gerade bei den Querungshilfen werde man noch mal schnell in knappen Abstand vom Kfz-Führer überholt. Auch werde an Radfahrenden ohne ausreichendem Seitenabstand vorbeigefahren bzw. überholt. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden ist das Hauptargument um ihr Fehlverhalten zu entschuldigen.
Bei den beanstandeten Bürgern waren alle Altersgruppen vertreten (vom Jugendlichen bis zum hochbetagten Rentner).
Es wurde bei der Beobachtung des Verkehrs jedoch auch festgestellt, daß ein Großteil der Radfahrenden ordnungsgemäß und scheinbar mühelos die Fahrbahn benutzte. Gerade ältere Herrschaften trugen vorbildlich einen Schutzhelm und fuhren doch recht zügig sowohl den Berg hinab als auch hinauf.
Stichwort Schutzhelm. Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, macht aber gerade auch bei kürzeren Strecken auch Sinn, denn gerade da passieren „mal gern schnell“ Unfälle. Wie der Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Pedelecfahrenden letzten Dienstag, 05.06.2018, in Krailling, Germeringer Straße, zeigte, hilft der Schutzhelm vor allem das Verletzungsrisiko bzw. die Verletzungen zu minimieren. Der Pedelecfahrer hatte Glück im Unglück, da er mit dem Kopf in die Windschutzscheibe des beteiligten Pkw einschlug und noch mit dem Rettungshubschrauber weggeflogen werden konnte. Ohne Helm wäre der Unfall vermutlich anders ausgegangen.
Insgesamt kann resümiert werden, daß die Kontrollen den beabsichtigten Zweck, mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz, zumindest vorübergehend, erfüllt haben.
Auch wenn dem einen oder anderen das Verwarnungsgeld weh getan hat, war dies sicher nicht das Ziel, aber ein Schritt das Bewusstsein der Radfahrenden zu wecken. Viele sind auch Autofahrende. Die Hemmschwelle, sich über die allgemein geltenden Verkehrsregeln hinwegsetzen, ist wohl wesentlich geringer als wie mit dem Auto.
Am Donnerstag ergaben sich dabei noch interessante Situationen bei den Kontrollen: eine Dame betonte mehrmals die angebliche Sinnlosigkeit der Radl-Kontrollen, beschwerte sich darüber, dass der Kfz-Verkehr gefördert werde und Radfahrer, als „ökologische Verkehrsteilnehmer“ für ihr „vorbildliches Verhalten“ auch noch bestraft werden. Eine Dame, welche zwei Hüftprothesen hat und demzufolge beim Gehen stark eingeschränkt ist, beklagte die Rücksichtslosigkeit der auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer und wünscht sich künftig mehr Kontrollen wie diese. An die Fußgänger denkt niemand, wenn er mit seinem Fahrrad den Berg (Bahnhofsberg) herunterrauscht.
Vielen war nicht bewusst, wie sich die Situation aus Sicht des Fußgängers darstellt. Insbesondere, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B. künstliche Hüftgelenke), wird das Verhalten von auf dem Gehweg Radelnden als besonders unangenehm und störend empfunden. Da viele Passanten von gefährlichen Situationen, die sie selbst erlebt haben, zu berichten wussten, ergaben sich in diesen Bürgergesprächen Hinweise auf weitere, kontrollwürdige Örtlichkeiten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass derartige Kontrollen wichtig und notwendig sind. Die Polizeiinspektion Gauting wird auch weiterhin Radfahrende kontrollieren und auch werden künftig, allein schon aus Gründen der Nachhaltigkeit, weitere Kontrollaktionen folgen.
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting
Situationen aus Sicht der Fußgänger
Bilanz der verstärkten Kontrollen von Radfahrenden in Gauting - Zeit 04.06. - 10.06.2018
Die Polizeiinspektion Gauting hat, teilweise mit Unterstützung von Polizeibeamten des OED Fürstenfeldbruck, in der Zeit von 04.06. mit 10.06.2016 verstärkte Kontrollen von Radfahrenden durchgeführt. Anders als in der Vergangenheit, wurde diese Aktion nicht angekündigt.
Die Steigerung der Verkehrssicherheit durch Sensibilisierung der Radfahrenden konnte durch zahlreiche Kontrollen erreicht werden. Viele Radfahrende, welche bemängelt werden mussten, zeigten Verständnis für den schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger.
Das vergleichsweise „günstige“ Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- €uro mussten 92 Radfahrende bezahlen, die verbotswidrig auf dem Gehweg (teilweise entgegen der Fahrtrichtung) fuhren. Sechs Radfahrende wurden wegen starker Beeinträchtigung des Gehörs (Kopfhörer) ebenfalls verwarnt. Ohne geeignete Beleuchtungseinrichtung waren drei Radfahrende unterwegs.
Auch mussten drei „Geisterradler“, welche entgegen der Fahrtrichtung bzw. entgegen der Einbahnstraße fuhren, eingestehen, dass ihr Verhalten nicht gerade der Verkehrssicherheit dienlich war. Ein Radfahrender benutzte den vorhandenen Radweg nicht.
Positiv bewertet wird, daß keiner der Radfahrenden mit einer Bußgeldanzeige nebst Punkten in Flensburg rechnen muß.
Kinder erfuhren lediglich ein verkehrserzieherisches Gespräch. Vereinzelt mussten auch Jugendliche ab 14 Jahren mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Die Beanstandungsquote an sich ist demnach höher, als es die o.a. Resultate (kostenpflichtige Verwarnungen) wiederspiegeln.
Die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollaktion sind jedoch auch nur eine Momentaufnahme, welche nur einen Teil des vorhandenen Spektrums darlegen.
Die Beanstandeten zeigten sich überwiegend einsichtig und monierten den in der Bahnhofstraße nicht vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer bzw. Radweg. Auch bekamen die kontrollierenden Beamten mehrmals zu hören, daß Gauting eine fahrradunfreundliche Gemeinde sei. Hier bleibt festzuhalten, daß der vorgegebene Straßenraum und auch die Topographie (Steigung/Gefälle) die Möglichkeiten der Straßenraumaufteilung nicht nur unerheblich einschränken. Hier sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Der Durchgangsverkehr wurde, wie auch der „hausgemachte“ Verkehr – Stichwort Elterntaxi, sowohl von den Fußgängern als auch von zahlreichen Radfahrenden moniert. Gemäß deren Aussagen fehlt Gauting schlichtweg eine Umgehungsstraße und idealerweise 2 zusätzliche Würmbrücken. Fakt ist, daß sich der meiste Verkehr, unabhängig von den Verkehrsarten, über den Hauptplatz und die angrenzenden Straßen abwickelt.
Viele Fußgänger aber auch Radfahrende suchten aktiv das Gespräch mit den Beamten, um ihre Akzeptanz gegenüber der Radl-Kontrollen zu zeigen. Sie berichteten über die gefährlichen Situationen, die durch unerlaubt auf dem Gehweg fahrende Radfahrer entsteht und wünschen sich künftig mehr Kontrollen dieser Art. Gerade zu Stoßzeiten (Schul-/Arbeitsbeginn) käme es vermehrt zur Gefährdung von Fußgängern auf dem Gehweg. Hierbei wurden konkret die Bahnhofstraße bzw. die Einmündung Bahnhofstraße/Bergstraße, sowie der Pippinplatz/die Pippinunterführung als gefährliche Orte beschrieben.
Durch fundierte Argumente und Faktendarlegung (Untersuchungen des GDV zeigten, daß das Risiko mit dem Fahrrad auf dem Gehweg in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden um ein vielfaches höher liegt, als auf der Straße) konnten die der Kontrolle kritisch gegenüberstehenden Bürger nahezu ausschließlich zur Einsicht bewogen werden. Hierbei wurden die erlebten (Gefahren-) Situationen der Fußgänger geschildert, was die Radfahrer zum Umdenken veranlasste und sie letztlich zum Schluß kommen ließ, dass ihr Handeln (unerlaubte Gehwegbenutzung) doch gefährlicher ist, als sie es bisher annahmen. Auch wurden die Bedenken der Radfahrenden ernst genommen. Einige der Beanstandeten fühlten sich auf der Fahrbahn, die sie benutzen müssen, schlichtweg unwohl und unsicher. Schlechte Erlebnisse und Beinahe Unfälle wurden oft genannt und geschildert – gerade bei den Querungshilfen werde man noch mal schnell in knappen Abstand vom Kfz-Führer überholt. Auch werde an Radfahrenden ohne ausreichendem Seitenabstand vorbeigefahren bzw. überholt. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden ist das Hauptargument um ihr Fehlverhalten zu entschuldigen.
Bei den beanstandeten Bürgern waren alle Altersgruppen vertreten (vom Jugendlichen bis zum hochbetagten Rentner).
Es wurde bei der Beobachtung des Verkehrs jedoch auch festgestellt, daß ein Großteil der Radfahrenden ordnungsgemäß und scheinbar mühelos die Fahrbahn benutzte. Gerade ältere Herrschaften trugen vorbildlich einen Schutzhelm und fuhren doch recht zügig sowohl den Berg hinab als auch hinauf.
Stichwort Schutzhelm. Dieser ist zwar nicht vorgeschrieben, macht aber gerade auch bei kürzeren Strecken auch Sinn, denn gerade da passieren „mal gern schnell“ Unfälle. Wie der Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Pedelecfahrenden letzten Dienstag, 05.06.2018, in Krailling, Germeringer Straße, zeigte, hilft der Schutzhelm vor allem das Verletzungsrisiko bzw. die Verletzungen zu minimieren. Der Pedelecfahrer hatte Glück im Unglück, da er mit dem Kopf in die Windschutzscheibe des beteiligten Pkw einschlug und noch mit dem Rettungshubschrauber weggeflogen werden konnte. Ohne Helm wäre der Unfall vermutlich anders ausgegangen.
Insgesamt kann resümiert werden, daß die Kontrollen den beabsichtigten Zweck, mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz, zumindest vorübergehend, erfüllt haben.
Auch wenn dem einen oder anderen das Verwarnungsgeld weh getan hat, war dies sicher nicht das Ziel, aber ein Schritt das Bewusstsein der Radfahrenden zu wecken. Viele sind auch Autofahrende. Die Hemmschwelle, sich über die allgemein geltenden Verkehrsregeln hinwegsetzen, ist wohl wesentlich geringer als wie mit dem Auto.
Am Donnerstag ergaben sich dabei noch interessante Situationen bei den Kontrollen: eine Dame betonte mehrmals die angebliche Sinnlosigkeit der Radl-Kontrollen, beschwerte sich darüber, dass der Kfz-Verkehr gefördert werde und Radfahrer, als „ökologische Verkehrsteilnehmer“ für ihr „vorbildliches Verhalten“ auch noch bestraft werden. Eine Dame, welche zwei Hüftprothesen hat und demzufolge beim Gehen stark eingeschränkt ist, beklagte die Rücksichtslosigkeit der auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer und wünscht sich künftig mehr Kontrollen wie diese. An die Fußgänger denkt niemand, wenn er mit seinem Fahrrad den Berg (Bahnhofsberg) herunterrauscht.
Vielen war nicht bewusst, wie sich die Situation aus Sicht des Fußgängers darstellt. Insbesondere, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B. künstliche Hüftgelenke), wird das Verhalten von auf dem Gehweg Radelnden als besonders unangenehm und störend empfunden. Da viele Passanten von gefährlichen Situationen, die sie selbst erlebt haben, zu berichten wussten, ergaben sich in diesen Bürgergesprächen Hinweise auf weitere, kontrollwürdige Örtlichkeiten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass derartige Kontrollen wichtig und notwendig sind. Die Polizeiinspektion Gauting wird auch weiterhin Radfahrende kontrollieren und auch werden künftig, allein schon aus Gründen der Nachhaltigkeit, weitere Kontrollaktionen folgen.