Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Bilanz der Schwerpunktkontrollaktion "Ablenkung im Straßenverkehr"
541 Einsatzkräfte nahmen an der Gesamtaktion teil

Wie angekündigt, hat das PP Oberbayern Nord mit seinen nachgeordneten Dienststellen im gesamten Monat Mai 2017 sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei Sonderkontrollen verstärkt auf verschiedenste Verhaltensweisen geachtet, die eine gefährliche Ablenkung von Verkehrsteilnehmern zur Folge haben können, insbesondere die verbotswidrige Benutzung von Handys beim Fahren.
In diesem Zusammenhang wurden 62 mehrstündige Sonderkontrollen durchgeführt, bei denen die Polizeiinspektionen auch von Kräften der Bereitschaftspolizeien aus Dachau und München unterstützt wurden. Insgesamt nahmen 541 Einsatzkräfte an der Gesamtaktion teil.
Wie nicht anders zu erwarten, war die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt der am häufigsten geahndete Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. 1130 Verkehrsteilnehmer nahmen die mit der nicht erlaubten Bedienung des Telefons verbundene Gefahr der Ablenkung in Kauf und gefährdeten dadurch sich und andere. Folge ist nun jeweils ein Bußgeldbescheid (derzeit 60 Euro plus 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister), der verkehrserzieherische Wirkung entfalten soll. Weitere ablenkende Handlungsweisen, wie z.B. ungesicherte Ladung im Fahrzeugraum, wozu z. B. auch Haustiere zählen können, führten in gravierenden Fällen ebenfalls zur Ahndung mit einem Bußgeld.
Nicht alle Verhaltensweisen, die zur Ablenkung des Fahrzeugführers führen können sind, abgesehen von Fällen in denen es zu einer Behinderung, Schädigung oder Gefährdung anderer kommt, derzeit verfolgbar. Die Einsatzkräfte zählten in solchen Fällen auf die Wirkung verkehrserzieherischer Gespräche unmittelbar nach der Anhaltung. Damit sollte den Verkehrsteilnehmern das Gefahrenpotential von Verhaltensweisen wie z. B. während der Fahrt zu essen, sich zu schminken oder sogar Zeitung zu lesen, ins Bewusstsein gerufen werden. Vielen war nicht bewusst, welche Strecken ihr Fahrzeug, bei auch nur wenige Sekunden dauernder Ablenkung, zurücklegt!
Im Zuge der Kontrollaktivitäten wurden neben dem Themenfeld „Ablenkung“ auch zahlreiche andere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen festgestellt. Insgesamt wurden so 2446 Verkehrsteilnehmer beanstandet. In 22 Fällen wurde Strafanzeige erstattet, da sich bei der Kontrolle entsprechende Verdachtsmomente z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Trunkenheit u. dergleichen ergeben hatten.
Dass Ablenkung ein Dauerthema ist, belegen zwei Verkehrsunfälle im Aktionszeitraum, die sich bei entsprechendem Verlauf auch noch dramatischer hätten entwickeln können:
Ein 79-jähriger Mann aus dem Lkr. Freising prallte mit seinem Pkw auf der A 92 gegen den Fahrbahnteiler der AS Hallbergmoos, weil er zuvor zu lange auf das fahrzeugeigene Navigationsgerät geblickt und infolge dessen zu spät reagiert bzw. den Fahrstreifen gewechselt hatte. Der Mann wurde zum Glück nur leicht verletzt, der Pkw allerdings musste schadensbedingt abgeschleppt werden.
Eine 62-jährige Frau aus dem Lkr. Landsberg fuhr mit ihrem Pkw auf der Staatsstraße 2056 zwischen Raisting und Dießen am Ammersee. Sie kam nach rechts aufs Bankett ab, rammte ein Verkehrsschild und dann einen Baum. Der Wagen kippte anschließend über eine Böschung nach rechts auf das Fahrzeugdach um. Die Frau wurde dabei schwer verletzt, am Pkw entstand Totalschaden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Ablenkung durch das Öffnen einer Getränkeflasche während der Fahrt durch die Fahrerin unfallursächlich war.
Verkehrspräventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die durch Ablenkung im Straßenverkehr verursachten Verkehrsunfälle zu reduzieren, werden deshalb auch in Zukunft ein wichtiger Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit der Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord sein.
Bilanz der Schwerpunktkontrollaktion "Ablenkung im Straßenverkehr"
541 Einsatzkräfte nahmen an der Gesamtaktion teil

Wie angekündigt, hat das PP Oberbayern Nord mit seinen nachgeordneten Dienststellen im gesamten Monat Mai 2017 sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei Sonderkontrollen verstärkt auf verschiedenste Verhaltensweisen geachtet, die eine gefährliche Ablenkung von Verkehrsteilnehmern zur Folge haben können, insbesondere die verbotswidrige Benutzung von Handys beim Fahren.
In diesem Zusammenhang wurden 62 mehrstündige Sonderkontrollen durchgeführt, bei denen die Polizeiinspektionen auch von Kräften der Bereitschaftspolizeien aus Dachau und München unterstützt wurden. Insgesamt nahmen 541 Einsatzkräfte an der Gesamtaktion teil.
Wie nicht anders zu erwarten, war die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt der am häufigsten geahndete Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. 1130 Verkehrsteilnehmer nahmen die mit der nicht erlaubten Bedienung des Telefons verbundene Gefahr der Ablenkung in Kauf und gefährdeten dadurch sich und andere. Folge ist nun jeweils ein Bußgeldbescheid (derzeit 60 Euro plus 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister), der verkehrserzieherische Wirkung entfalten soll. Weitere ablenkende Handlungsweisen, wie z.B. ungesicherte Ladung im Fahrzeugraum, wozu z. B. auch Haustiere zählen können, führten in gravierenden Fällen ebenfalls zur Ahndung mit einem Bußgeld.
Nicht alle Verhaltensweisen, die zur Ablenkung des Fahrzeugführers führen können sind, abgesehen von Fällen in denen es zu einer Behinderung, Schädigung oder Gefährdung anderer kommt, derzeit verfolgbar. Die Einsatzkräfte zählten in solchen Fällen auf die Wirkung verkehrserzieherischer Gespräche unmittelbar nach der Anhaltung. Damit sollte den Verkehrsteilnehmern das Gefahrenpotential von Verhaltensweisen wie z. B. während der Fahrt zu essen, sich zu schminken oder sogar Zeitung zu lesen, ins Bewusstsein gerufen werden. Vielen war nicht bewusst, welche Strecken ihr Fahrzeug, bei auch nur wenige Sekunden dauernder Ablenkung, zurücklegt!
Im Zuge der Kontrollaktivitäten wurden neben dem Themenfeld „Ablenkung“ auch zahlreiche andere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen festgestellt. Insgesamt wurden so 2446 Verkehrsteilnehmer beanstandet. In 22 Fällen wurde Strafanzeige erstattet, da sich bei der Kontrolle entsprechende Verdachtsmomente z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Trunkenheit u. dergleichen ergeben hatten.
Dass Ablenkung ein Dauerthema ist, belegen zwei Verkehrsunfälle im Aktionszeitraum, die sich bei entsprechendem Verlauf auch noch dramatischer hätten entwickeln können:
Ein 79-jähriger Mann aus dem Lkr. Freising prallte mit seinem Pkw auf der A 92 gegen den Fahrbahnteiler der AS Hallbergmoos, weil er zuvor zu lange auf das fahrzeugeigene Navigationsgerät geblickt und infolge dessen zu spät reagiert bzw. den Fahrstreifen gewechselt hatte. Der Mann wurde zum Glück nur leicht verletzt, der Pkw allerdings musste schadensbedingt abgeschleppt werden.
Eine 62-jährige Frau aus dem Lkr. Landsberg fuhr mit ihrem Pkw auf der Staatsstraße 2056 zwischen Raisting und Dießen am Ammersee. Sie kam nach rechts aufs Bankett ab, rammte ein Verkehrsschild und dann einen Baum. Der Wagen kippte anschließend über eine Böschung nach rechts auf das Fahrzeugdach um. Die Frau wurde dabei schwer verletzt, am Pkw entstand Totalschaden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Ablenkung durch das Öffnen einer Getränkeflasche während der Fahrt durch die Fahrerin unfallursächlich war.
Verkehrspräventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die durch Ablenkung im Straßenverkehr verursachten Verkehrsunfälle zu reduzieren, werden deshalb auch in Zukunft ein wichtiger Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit der Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord sein.
Bilanz der Schwerpunktkontrollaktion "Ablenkung im Straßenverkehr"
541 Einsatzkräfte nahmen an der Gesamtaktion teil

Wie angekündigt, hat das PP Oberbayern Nord mit seinen nachgeordneten Dienststellen im gesamten Monat Mai 2017 sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei Sonderkontrollen verstärkt auf verschiedenste Verhaltensweisen geachtet, die eine gefährliche Ablenkung von Verkehrsteilnehmern zur Folge haben können, insbesondere die verbotswidrige Benutzung von Handys beim Fahren.
In diesem Zusammenhang wurden 62 mehrstündige Sonderkontrollen durchgeführt, bei denen die Polizeiinspektionen auch von Kräften der Bereitschaftspolizeien aus Dachau und München unterstützt wurden. Insgesamt nahmen 541 Einsatzkräfte an der Gesamtaktion teil.
Wie nicht anders zu erwarten, war die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt der am häufigsten geahndete Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. 1130 Verkehrsteilnehmer nahmen die mit der nicht erlaubten Bedienung des Telefons verbundene Gefahr der Ablenkung in Kauf und gefährdeten dadurch sich und andere. Folge ist nun jeweils ein Bußgeldbescheid (derzeit 60 Euro plus 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister), der verkehrserzieherische Wirkung entfalten soll. Weitere ablenkende Handlungsweisen, wie z.B. ungesicherte Ladung im Fahrzeugraum, wozu z. B. auch Haustiere zählen können, führten in gravierenden Fällen ebenfalls zur Ahndung mit einem Bußgeld.
Nicht alle Verhaltensweisen, die zur Ablenkung des Fahrzeugführers führen können sind, abgesehen von Fällen in denen es zu einer Behinderung, Schädigung oder Gefährdung anderer kommt, derzeit verfolgbar. Die Einsatzkräfte zählten in solchen Fällen auf die Wirkung verkehrserzieherischer Gespräche unmittelbar nach der Anhaltung. Damit sollte den Verkehrsteilnehmern das Gefahrenpotential von Verhaltensweisen wie z. B. während der Fahrt zu essen, sich zu schminken oder sogar Zeitung zu lesen, ins Bewusstsein gerufen werden. Vielen war nicht bewusst, welche Strecken ihr Fahrzeug, bei auch nur wenige Sekunden dauernder Ablenkung, zurücklegt!
Im Zuge der Kontrollaktivitäten wurden neben dem Themenfeld „Ablenkung“ auch zahlreiche andere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen festgestellt. Insgesamt wurden so 2446 Verkehrsteilnehmer beanstandet. In 22 Fällen wurde Strafanzeige erstattet, da sich bei der Kontrolle entsprechende Verdachtsmomente z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Trunkenheit u. dergleichen ergeben hatten.
Dass Ablenkung ein Dauerthema ist, belegen zwei Verkehrsunfälle im Aktionszeitraum, die sich bei entsprechendem Verlauf auch noch dramatischer hätten entwickeln können:
Ein 79-jähriger Mann aus dem Lkr. Freising prallte mit seinem Pkw auf der A 92 gegen den Fahrbahnteiler der AS Hallbergmoos, weil er zuvor zu lange auf das fahrzeugeigene Navigationsgerät geblickt und infolge dessen zu spät reagiert bzw. den Fahrstreifen gewechselt hatte. Der Mann wurde zum Glück nur leicht verletzt, der Pkw allerdings musste schadensbedingt abgeschleppt werden.
Eine 62-jährige Frau aus dem Lkr. Landsberg fuhr mit ihrem Pkw auf der Staatsstraße 2056 zwischen Raisting und Dießen am Ammersee. Sie kam nach rechts aufs Bankett ab, rammte ein Verkehrsschild und dann einen Baum. Der Wagen kippte anschließend über eine Böschung nach rechts auf das Fahrzeugdach um. Die Frau wurde dabei schwer verletzt, am Pkw entstand Totalschaden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Ablenkung durch das Öffnen einer Getränkeflasche während der Fahrt durch die Fahrerin unfallursächlich war.
Verkehrspräventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die durch Ablenkung im Straßenverkehr verursachten Verkehrsunfälle zu reduzieren, werden deshalb auch in Zukunft ein wichtiger Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit der Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord sein.