Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Beseitigung von Surfbrettern, Booten und Bootsanhängern
Erholungsgebiet Kempfenhausen

Im Erholungsgelände Kempfenhausen hat die Lagerung von Surfbrettern, Booten oder Bootsanhängern und sonstigen Freizeitgeräten ein erhebliches Ausmaß angenommen. Die Gemeinde Berg und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weisen darauf hin, dass diese Lagerung nicht zulässig ist und jetzt auch nicht länger geduldet wird. Wer sein Surfbrett, Boot oder seinen Bootsanhänger nicht schnell entfernt, muss jetzt mit einer kostenpflichtigen Beseitigung durch die Gemeinde Berg rechnen.
Der Starnberger See übt gerade in den Sommermonaten eine besondere Anziehungskraft auf Naturfreunde und Erholungssuchende aus. Viele tausend Besucher kommen in dieser Zeit an den See um ihn zum Segeln, Surfen und Bootfahren zu nutzen oder um einfach nur die Natur zu genießen. Die intensive Nutzung des Sees erfordert, neben einer gegenseitigen Rücksichtnahme, auch die Achtung vor der Natur und der Landschaft. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die hierfür benutzten Gegenstände wie Surfbretter, Boote, Bootsanhänger und dergleichen nicht am oder auf dem See zurückgelassen werden.
Das Zurücklassen und Lagern am oder im See ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass diese kostenpflichtig beseitigt werden. Die widerrechtliche Lagerung von Surfbrettern oder sonstigen Gegenstände stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Beseitigung von Surfbrettern, Booten und Bootsanhängern
Erholungsgebiet Kempfenhausen

Im Erholungsgelände Kempfenhausen hat die Lagerung von Surfbrettern, Booten oder Bootsanhängern und sonstigen Freizeitgeräten ein erhebliches Ausmaß angenommen. Die Gemeinde Berg und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weisen darauf hin, dass diese Lagerung nicht zulässig ist und jetzt auch nicht länger geduldet wird. Wer sein Surfbrett, Boot oder seinen Bootsanhänger nicht schnell entfernt, muss jetzt mit einer kostenpflichtigen Beseitigung durch die Gemeinde Berg rechnen.
Der Starnberger See übt gerade in den Sommermonaten eine besondere Anziehungskraft auf Naturfreunde und Erholungssuchende aus. Viele tausend Besucher kommen in dieser Zeit an den See um ihn zum Segeln, Surfen und Bootfahren zu nutzen oder um einfach nur die Natur zu genießen. Die intensive Nutzung des Sees erfordert, neben einer gegenseitigen Rücksichtnahme, auch die Achtung vor der Natur und der Landschaft. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die hierfür benutzten Gegenstände wie Surfbretter, Boote, Bootsanhänger und dergleichen nicht am oder auf dem See zurückgelassen werden.
Das Zurücklassen und Lagern am oder im See ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass diese kostenpflichtig beseitigt werden. Die widerrechtliche Lagerung von Surfbrettern oder sonstigen Gegenstände stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Beseitigung von Surfbrettern, Booten und Bootsanhängern
Erholungsgebiet Kempfenhausen

Im Erholungsgelände Kempfenhausen hat die Lagerung von Surfbrettern, Booten oder Bootsanhängern und sonstigen Freizeitgeräten ein erhebliches Ausmaß angenommen. Die Gemeinde Berg und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weisen darauf hin, dass diese Lagerung nicht zulässig ist und jetzt auch nicht länger geduldet wird. Wer sein Surfbrett, Boot oder seinen Bootsanhänger nicht schnell entfernt, muss jetzt mit einer kostenpflichtigen Beseitigung durch die Gemeinde Berg rechnen.
Der Starnberger See übt gerade in den Sommermonaten eine besondere Anziehungskraft auf Naturfreunde und Erholungssuchende aus. Viele tausend Besucher kommen in dieser Zeit an den See um ihn zum Segeln, Surfen und Bootfahren zu nutzen oder um einfach nur die Natur zu genießen. Die intensive Nutzung des Sees erfordert, neben einer gegenseitigen Rücksichtnahme, auch die Achtung vor der Natur und der Landschaft. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die hierfür benutzten Gegenstände wie Surfbretter, Boote, Bootsanhänger und dergleichen nicht am oder auf dem See zurückgelassen werden.
Das Zurücklassen und Lagern am oder im See ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass diese kostenpflichtig beseitigt werden. Die widerrechtliche Lagerung von Surfbrettern oder sonstigen Gegenstände stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.