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| von Landkreis München

Berufskraftfahrer aufgepasst – Weiterbildung steht an

Stichtag 9. September 2019 – Antrag jetzt stellen

Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist seit 9. September 2008 für Busse sowie seit 9. September 2009 für LKW die sogenannte „Grundqualifikation“ nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderlich. Diese muss einmalig erworben und danach durch regelmäßige Weiterbildungen im Abstand von fünf Jahren aktuell gehalten werden. Bedingt durch diesen Fünfjahresrhythmus steht am 9. September 2019 für zahlreiche Lkw-Fahrerinnen und -fahrer sowie – aufgrund von Synchronisationsmaßnahmen in der Vergangenheit – auch für viele Busfahrerinnen und -fahrer die Verlängerung der Schlüsselzahl 95 an.

Das individuelle Ablaufdatum können Berufskraftfahrende in der Spalte zwölf auf der Rückseite ihres EU-Scheckkartenführerscheins anhand der Schlüsselzahl 95 erkennen.

Die Führerscheinstelle des Landkreises München bittet Berufskraftfahrende in diesem Zusammenhang um eine frühzeitige Antragstellung (ab sofort), um eine fristgerechte und reibungslose Verlängerung zu ermöglichen. Die Führerscheinstelle weist außerdem darauf hin, dass nur Personen mit gültiger, eingetragener Schlüsselzahl 95 im Führerschein zur gewerblichen Güter- bzw. Personenbeförderung berechtigt sind.

Zur Antragstellung können Betroffene das vorhandene Onlineverfahren verwenden. Bei persönlichen Vorsprachen wird darum gebeten, vorab einen Termin unter termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de zu vereinbaren. Alle wichtigen Informationen sowie das entsprechende Onlineverfahren sind auf der Website des Landkreises München zu finden.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter Leitung von Patrick Mack telefonisch (089/6221-3000) gerne zur Verfügung.

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Berufskraftfahrer aufgepasst – Weiterbildung steht an

Stichtag 9. September 2019 – Antrag jetzt stellen

Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist seit 9. September 2008 für Busse sowie seit 9. September 2009 für LKW die sogenannte „Grundqualifikation“ nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderlich. Diese muss einmalig erworben und danach durch regelmäßige Weiterbildungen im Abstand von fünf Jahren aktuell gehalten werden. Bedingt durch diesen Fünfjahresrhythmus steht am 9. September 2019 für zahlreiche Lkw-Fahrerinnen und -fahrer sowie – aufgrund von Synchronisationsmaßnahmen in der Vergangenheit – auch für viele Busfahrerinnen und -fahrer die Verlängerung der Schlüsselzahl 95 an.

Das individuelle Ablaufdatum können Berufskraftfahrende in der Spalte zwölf auf der Rückseite ihres EU-Scheckkartenführerscheins anhand der Schlüsselzahl 95 erkennen.

Die Führerscheinstelle des Landkreises München bittet Berufskraftfahrende in diesem Zusammenhang um eine frühzeitige Antragstellung (ab sofort), um eine fristgerechte und reibungslose Verlängerung zu ermöglichen. Die Führerscheinstelle weist außerdem darauf hin, dass nur Personen mit gültiger, eingetragener Schlüsselzahl 95 im Führerschein zur gewerblichen Güter- bzw. Personenbeförderung berechtigt sind.

Zur Antragstellung können Betroffene das vorhandene Onlineverfahren verwenden. Bei persönlichen Vorsprachen wird darum gebeten, vorab einen Termin unter termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de zu vereinbaren. Alle wichtigen Informationen sowie das entsprechende Onlineverfahren sind auf der Website des Landkreises München zu finden.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter Leitung von Patrick Mack telefonisch (089/6221-3000) gerne zur Verfügung.

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