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| von Gemeinde Krailling

Bekanntmachung über die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9a

Einsicht im Bauamt der Gemeinde Krailling

Bekanntmachung

über die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9a für die Grundstücke östlich
der Brahmsstraße, Fl.Nrn. 161/129, 161/131, 161/126, 161/132, Brahmsstraße
2, 4, 6 und 8, im Verfahren nach § 13a BauGB

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9a für o. g. Bereich beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach§ 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 20.02.2019, mit Begründung, in der Zeit vom

6. März 2019 bis 8. April 2019

im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer 0.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling,

während der allgemeinen Dienstzeit,
Montag 8.00  - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00  - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00  - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus, kann dort eingesehen und auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Der Änderungsentwuf Bebauungsplans Nr. 9a ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben . Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Krailling, 25. Februar 2019
GEMEINDE KRAILLING

Karin Wolf
Zweite Bürgermeisterin

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2, 4, 6 und 8, im Verfahren nach § 13a BauGB

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Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9a für o. g. Bereich beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach§ 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 20.02.2019, mit Begründung, in der Zeit vom

6. März 2019 bis 8. April 2019

im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer 0.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling,

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Montag 8.00  - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00  - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus, kann dort eingesehen und auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Der Änderungsentwuf Bebauungsplans Nr. 9a ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben . Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Krailling, 25. Februar 2019
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