Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Bekanntmachung der Gemeinde Krailling zur Haushaltssatzung 2017
B E K A N N T M A C H U N G
Öffentliche Auslegung der HAUSHALTSSATZUNG 2 0 1 7 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Die in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31. Januar 2017 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 liegt nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Zeit vom
31. März bis 07. April 2017
im Rathaus Krailling, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Darüber hinaus besteht während des ganzen Jahres die Möglichkeit, in der Gemeindebibliothek sowie im Rathaus, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft.
Krailling, den 28. März 2017
Christine Borst
Erste Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Gemeinde Krailling zur Haushaltssatzung 2017
B E K A N N T M A C H U N G
Öffentliche Auslegung der HAUSHALTSSATZUNG 2 0 1 7 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Die in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31. Januar 2017 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 liegt nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Zeit vom
31. März bis 07. April 2017
im Rathaus Krailling, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Darüber hinaus besteht während des ganzen Jahres die Möglichkeit, in der Gemeindebibliothek sowie im Rathaus, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft.
Krailling, den 28. März 2017
Christine Borst
Erste Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Gemeinde Krailling zur Haushaltssatzung 2017
B E K A N N T M A C H U N G
Öffentliche Auslegung der HAUSHALTSSATZUNG 2 0 1 7 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Die in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31. Januar 2017 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 liegt nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Zeit vom
31. März bis 07. April 2017
im Rathaus Krailling, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Darüber hinaus besteht während des ganzen Jahres die Möglichkeit, in der Gemeindebibliothek sowie im Rathaus, Zimmer O.03, während der allgemeinen Geschäftsstunden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft.
Krailling, den 28. März 2017
Christine Borst
Erste Bürgermeisterin