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| von Landkreis München

Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Allgemeinverfügung zum Coronavirus

Anweisung für Schüler und Kindergartenkinder

Gesundheitsministerium erlässt Allgemeinverfügung zum Coronavirus für Schüler und Kindergartenkinder

Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen ab sofort für 14 Tage keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen.

Aus der Empfehlung wird eine Anweisung: Während bislang galt, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage nach ihrer Rückkehr keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen sollen, dürfen sie es ab sofort nicht mehr. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun in einer Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.

Schüler und Kindergartenkinder dürfen demnach zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule gehen.

Einrichtungen dürfen Kinder nicht betreuen

Erhält der Träger bzw. das Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung für das angeordnete Fernbleiben erfüllt sind, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Internet auf folgender Seite abrufbar: https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pd f

Südtirol zum Risikogebiet erklärt

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus- Risikogebiet eingestuft worden. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann". In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

>> Sämtlich Risikogebiete sind immer tagesaktuell abrufbar

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Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Allgemeinverfügung zum Coronavirus

Anweisung für Schüler und Kindergartenkinder

Gesundheitsministerium erlässt Allgemeinverfügung zum Coronavirus für Schüler und Kindergartenkinder

Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen ab sofort für 14 Tage keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen.

Aus der Empfehlung wird eine Anweisung: Während bislang galt, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage nach ihrer Rückkehr keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen sollen, dürfen sie es ab sofort nicht mehr. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun in einer Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.

Schüler und Kindergartenkinder dürfen demnach zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule gehen.

Einrichtungen dürfen Kinder nicht betreuen

Erhält der Träger bzw. das Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung für das angeordnete Fernbleiben erfüllt sind, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Internet auf folgender Seite abrufbar: https://www.stmgp.bayern.de/wp- content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pd f

Südtirol zum Risikogebiet erklärt

Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus- Risikogebiet eingestuft worden. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann". In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

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