Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Barrierefrei auf die Bühne
Neue Förderung durch den Landkreis München
Jedes Jahr finden im Landkreis München zahlreiche gemeinnützige Veranstaltungen statt – die Gewährleistung der Barrierefreiheit vor Ort ist für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen, welcher häufig nur durch eine mobile Rampe zu gewährleisten ist.
Der Landkreis München bezuschusst ab sofort die Anmietung von mobilen Rampen mit einem Betrag von bis zu 500 Euro bei der Durchführung von nicht kommerziellen Veranstaltungen im Landkreis – und das ganz unkompliziert: Vor der geplanten Versammlung, Feier o. Ä. ist ein einfacher Antrag einzureichen.
Nach Freigabe durch die Verwaltung können die Veranstalter eine für ihren Austragungsort geeignete Rampe mieten und im Anschluss mit dem Landkreis abrechnen.
Landrat Christoph Göbel freut sich über die neue Leistung: „Es ist überaus wichtig, dass alle Menschen im Landkreis München Veranstaltungen besuchen und auf die dortige Bühne gelangen können - egal ob mobilitätseingeschränkt oder nicht. Die Bezuschussung der mobilen Rampen soll Veranstalter von den anfallenden Mehrkosten entlasten und sie ermutigen, ihr Event barrierefrei zu gestalten. Bereits seit 2016 gibt es im Landratsamt die Möglichkeit, für Veranstaltungen eine barrierefreie Toilette anzumieten.“
Es wird ausdrücklich darum gebeten, den Antrag im Voraus zu stellen, da die Bewilligung des Zuschusses nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.
Barrierefrei auf die Bühne
Neue Förderung durch den Landkreis München
Jedes Jahr finden im Landkreis München zahlreiche gemeinnützige Veranstaltungen statt – die Gewährleistung der Barrierefreiheit vor Ort ist für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen, welcher häufig nur durch eine mobile Rampe zu gewährleisten ist.
Der Landkreis München bezuschusst ab sofort die Anmietung von mobilen Rampen mit einem Betrag von bis zu 500 Euro bei der Durchführung von nicht kommerziellen Veranstaltungen im Landkreis – und das ganz unkompliziert: Vor der geplanten Versammlung, Feier o. Ä. ist ein einfacher Antrag einzureichen.
Nach Freigabe durch die Verwaltung können die Veranstalter eine für ihren Austragungsort geeignete Rampe mieten und im Anschluss mit dem Landkreis abrechnen.
Landrat Christoph Göbel freut sich über die neue Leistung: „Es ist überaus wichtig, dass alle Menschen im Landkreis München Veranstaltungen besuchen und auf die dortige Bühne gelangen können - egal ob mobilitätseingeschränkt oder nicht. Die Bezuschussung der mobilen Rampen soll Veranstalter von den anfallenden Mehrkosten entlasten und sie ermutigen, ihr Event barrierefrei zu gestalten. Bereits seit 2016 gibt es im Landratsamt die Möglichkeit, für Veranstaltungen eine barrierefreie Toilette anzumieten.“
Es wird ausdrücklich darum gebeten, den Antrag im Voraus zu stellen, da die Bewilligung des Zuschusses nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.
Barrierefrei auf die Bühne
Neue Förderung durch den Landkreis München
Jedes Jahr finden im Landkreis München zahlreiche gemeinnützige Veranstaltungen statt – die Gewährleistung der Barrierefreiheit vor Ort ist für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen, welcher häufig nur durch eine mobile Rampe zu gewährleisten ist.
Der Landkreis München bezuschusst ab sofort die Anmietung von mobilen Rampen mit einem Betrag von bis zu 500 Euro bei der Durchführung von nicht kommerziellen Veranstaltungen im Landkreis – und das ganz unkompliziert: Vor der geplanten Versammlung, Feier o. Ä. ist ein einfacher Antrag einzureichen.
Nach Freigabe durch die Verwaltung können die Veranstalter eine für ihren Austragungsort geeignete Rampe mieten und im Anschluss mit dem Landkreis abrechnen.
Landrat Christoph Göbel freut sich über die neue Leistung: „Es ist überaus wichtig, dass alle Menschen im Landkreis München Veranstaltungen besuchen und auf die dortige Bühne gelangen können - egal ob mobilitätseingeschränkt oder nicht. Die Bezuschussung der mobilen Rampen soll Veranstalter von den anfallenden Mehrkosten entlasten und sie ermutigen, ihr Event barrierefrei zu gestalten. Bereits seit 2016 gibt es im Landratsamt die Möglichkeit, für Veranstaltungen eine barrierefreie Toilette anzumieten.“
Es wird ausdrücklich darum gebeten, den Antrag im Voraus zu stellen, da die Bewilligung des Zuschusses nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.