Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Ausländerbehörde muss Service einschränken
Am 18. und 19. August ist der Bereich Aufenthaltsrecht nicht besetzt
Am 18. und 19. August ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg nur eingeschränkt geöffnet. Der Bereich Aufenthaltsrecht kann aufgrund von Personalengpässen an diesen Tagen keine Vorsprachen ohne Termin anbieten. Bereits vereinbarte Termine werden wahrgenommen.
Die Serviceschalter Asylrecht sind an beiden Tagen zu den die üblichen Öffnungszeiten (Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr) geöffnet.
Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen (sogenannte Kurzaufenthalte) können wie bisher im Bürgerservice des Landratsamtes abgegeben werden.
Ausländerbehörde muss Service einschränken
Am 18. und 19. August ist der Bereich Aufenthaltsrecht nicht besetzt
Am 18. und 19. August ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg nur eingeschränkt geöffnet. Der Bereich Aufenthaltsrecht kann aufgrund von Personalengpässen an diesen Tagen keine Vorsprachen ohne Termin anbieten. Bereits vereinbarte Termine werden wahrgenommen.
Die Serviceschalter Asylrecht sind an beiden Tagen zu den die üblichen Öffnungszeiten (Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr) geöffnet.
Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen (sogenannte Kurzaufenthalte) können wie bisher im Bürgerservice des Landratsamtes abgegeben werden.
Ausländerbehörde muss Service einschränken
Am 18. und 19. August ist der Bereich Aufenthaltsrecht nicht besetzt
Am 18. und 19. August ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg nur eingeschränkt geöffnet. Der Bereich Aufenthaltsrecht kann aufgrund von Personalengpässen an diesen Tagen keine Vorsprachen ohne Termin anbieten. Bereits vereinbarte Termine werden wahrgenommen.
Die Serviceschalter Asylrecht sind an beiden Tagen zu den die üblichen Öffnungszeiten (Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr) geöffnet.
Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen (sogenannte Kurzaufenthalte) können wie bisher im Bürgerservice des Landratsamtes abgegeben werden.