Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Ausländerbehörde empfiehlt frühzeitige Antragstellung für Ausbildungsgenehmigung
Ausbildungsstart September 2019
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Asylbewerber und Geduldete benötigen zur Aufnahme der Berufsausbildung
eine Ausbildungsgenehmigung. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen.
Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können.
Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch.
Eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
Ausländerbehörde empfiehlt frühzeitige Antragstellung für Ausbildungsgenehmigung
Ausbildungsstart September 2019
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Asylbewerber und Geduldete benötigen zur Aufnahme der Berufsausbildung
eine Ausbildungsgenehmigung. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen.
Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können.
Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch.
Eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
Ausländerbehörde empfiehlt frühzeitige Antragstellung für Ausbildungsgenehmigung
Ausbildungsstart September 2019
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Asylbewerber und Geduldete benötigen zur Aufnahme der Berufsausbildung
eine Ausbildungsgenehmigung. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen.
Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können.
Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch.
Eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.