Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Ausbildungsstart für Asylbewerber
Anträge für Ausbildungsgenehmigungen jetzt einreichen
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Starnberg möchte daher daran erinnern, dass Asylbewerber und Geduldete zur Aufnahme der Berufsausbildung eine Ausbildungsgenehmigung benötigen. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können. Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch. Damit die Genehmigung bis zum Ausbildungsstart vorliegt, ist also Eile geboten. Anträge sollten daher möglichst bald eingereicht werden.
Ausbildungsstart für Asylbewerber
Anträge für Ausbildungsgenehmigungen jetzt einreichen
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Starnberg möchte daher daran erinnern, dass Asylbewerber und Geduldete zur Aufnahme der Berufsausbildung eine Ausbildungsgenehmigung benötigen. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können. Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch. Damit die Genehmigung bis zum Ausbildungsstart vorliegt, ist also Eile geboten. Anträge sollten daher möglichst bald eingereicht werden.
Ausbildungsstart für Asylbewerber
Anträge für Ausbildungsgenehmigungen jetzt einreichen
Zum 1. September starten viele betriebliche Ausbildungen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Starnberg möchte daher daran erinnern, dass Asylbewerber und Geduldete zur Aufnahme der Berufsausbildung eine Ausbildungsgenehmigung benötigen. Das Landratsamt bittet Arbeitgeber und betroffene Auszubildende die Anträge rechtzeitig einzureichen. Den Antrag und weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen gibt es unter www.lk-starnberg.de/Asylrecht.
Die Ausbildungsgenehmigung ist Voraussetzung damit Asylbewerber und Geduldete ihre Ausbildung beginnen können. Derzeit nimmt die Bearbeitungszeit von Ausbildungsanträgen bei der Ausländerbehörde Starnberg etwa sechs Wochen in Anspruch. Damit die Genehmigung bis zum Ausbildungsstart vorliegt, ist also Eile geboten. Anträge sollten daher möglichst bald eingereicht werden.