Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Aufträge in der Landschaftspflege zu vergeben
bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde wenden
Das Landratsamt Starnberg vergibt Aufträge in der Landschaftspflege, die zum großen Teil über staatliche Fördermittel finanziert werden. Bis 15. Juli haben Interessenten die Möglichkeit, sich für die Durchführung der Arbeiten im Landratsamt zu bewerben.
Bei den Pflegemaßnahmen im Landkreis Starnberg handelt es sich hauptsächlich um die Mahd von Feucht- und Nasswiesen, Trockenrasen und - im Winterhalbjahr - um Entbuschungen. Um eine unbürokratische Vergabe der Arbeitsaufträge zu ermöglichen, ist im Vorfeld ein potenzieller Bewerberkreis zu ermitteln, der sowohl Aufträge der Unteren Naturschutzbehörde als auch der Naturschutzverbände ausführt.
Die Arbeiten sollen vorrangig von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sowie von Zusammenschlüssen solcher Betriebe ausgeführt werden. Die Maßnahmen können aber auch von anderen Personen, die Interesse an der Ausführung der Pflegearbeiten haben und über die entsprechende Fachkenntnis und Maschinenausstattung verfügen, erledigt werden. Die Bereitschaft, auch Handarbeiten durchzuführen, ist erwünscht. Die Vergütung erfolgt aufwandsbezogen, maximal in Höhe der regionalen Stundensätze für Landschaftspflegearbeiten auf Basis der Maschinenringsätze.
Wer Interesse hat wird gebeten, sich bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg, zu wenden. Nähere Auskünfte erteilt Petra Gansneder unter 08151 148-418.
Aufträge in der Landschaftspflege zu vergeben
bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde wenden
Das Landratsamt Starnberg vergibt Aufträge in der Landschaftspflege, die zum großen Teil über staatliche Fördermittel finanziert werden. Bis 15. Juli haben Interessenten die Möglichkeit, sich für die Durchführung der Arbeiten im Landratsamt zu bewerben.
Bei den Pflegemaßnahmen im Landkreis Starnberg handelt es sich hauptsächlich um die Mahd von Feucht- und Nasswiesen, Trockenrasen und - im Winterhalbjahr - um Entbuschungen. Um eine unbürokratische Vergabe der Arbeitsaufträge zu ermöglichen, ist im Vorfeld ein potenzieller Bewerberkreis zu ermitteln, der sowohl Aufträge der Unteren Naturschutzbehörde als auch der Naturschutzverbände ausführt.
Die Arbeiten sollen vorrangig von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sowie von Zusammenschlüssen solcher Betriebe ausgeführt werden. Die Maßnahmen können aber auch von anderen Personen, die Interesse an der Ausführung der Pflegearbeiten haben und über die entsprechende Fachkenntnis und Maschinenausstattung verfügen, erledigt werden. Die Bereitschaft, auch Handarbeiten durchzuführen, ist erwünscht. Die Vergütung erfolgt aufwandsbezogen, maximal in Höhe der regionalen Stundensätze für Landschaftspflegearbeiten auf Basis der Maschinenringsätze.
Wer Interesse hat wird gebeten, sich bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg, zu wenden. Nähere Auskünfte erteilt Petra Gansneder unter 08151 148-418.
Aufträge in der Landschaftspflege zu vergeben
bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde wenden
Das Landratsamt Starnberg vergibt Aufträge in der Landschaftspflege, die zum großen Teil über staatliche Fördermittel finanziert werden. Bis 15. Juli haben Interessenten die Möglichkeit, sich für die Durchführung der Arbeiten im Landratsamt zu bewerben.
Bei den Pflegemaßnahmen im Landkreis Starnberg handelt es sich hauptsächlich um die Mahd von Feucht- und Nasswiesen, Trockenrasen und - im Winterhalbjahr - um Entbuschungen. Um eine unbürokratische Vergabe der Arbeitsaufträge zu ermöglichen, ist im Vorfeld ein potenzieller Bewerberkreis zu ermitteln, der sowohl Aufträge der Unteren Naturschutzbehörde als auch der Naturschutzverbände ausführt.
Die Arbeiten sollen vorrangig von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sowie von Zusammenschlüssen solcher Betriebe ausgeführt werden. Die Maßnahmen können aber auch von anderen Personen, die Interesse an der Ausführung der Pflegearbeiten haben und über die entsprechende Fachkenntnis und Maschinenausstattung verfügen, erledigt werden. Die Bereitschaft, auch Handarbeiten durchzuführen, ist erwünscht. Die Vergütung erfolgt aufwandsbezogen, maximal in Höhe der regionalen Stundensätze für Landschaftspflegearbeiten auf Basis der Maschinenringsätze.
Wer Interesse hat wird gebeten, sich bis spätestens 15. Juli an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg, zu wenden. Nähere Auskünfte erteilt Petra Gansneder unter 08151 148-418.