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Kulturförderung des Landkreises

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2020 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben.

Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Auch Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung berücksichtigt.

Das Antragsformular ist auf der Website des Landkreises abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.

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Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Auch Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung berücksichtigt.

Das Antragsformular ist auf der Website des Landkreises abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.

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