Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Anträge auf Kulturförderung einreichen
Anträge für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober 2016
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden.
Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter
Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.
Anträge auf Kulturförderung einreichen
Anträge für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober 2016
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden.
Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter
Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.
Anträge auf Kulturförderung einreichen
Anträge für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober 2016
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 noch bis 30. Oktober gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen.
Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden.
Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.
Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter
Telefon 08151 148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.