Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Ambulant und stationär aus einer Hand
Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege vom Landkreis München

Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis München auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft 98 Bürgerinnen und Bürger. Für die Stadt München erfolgt der Wechsel der Zuständigkeit erst zum 1. Januar 2019 und betrifft 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen.
„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist bestens; die Übergabe der Akten hat gut geklappt. Ab 1. September bekommen 98 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind jetzt alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
Die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München gehen erst zum 1. Januar 2019 auf den Bezirk Oberbayern über. Dieser Wechsel betrifft rund 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen. Mederer: „Auch auf den Übergang dieser großen Zahl von Hilfefällen sind wir gut vorbereitet.“ „Die Kolleginnen und Kollegen im Landratsamt haben alles dafür getan, den Übergang der Aufgaben auf den Bezirk für die Bürgerinnen und Bürger so gut und einfach wie möglich zu gestalten und aufkommende Fragen schon im Vorhinein zu klären.
Selbstverständlich stehen die vertrauten Sachbearbeiter des Landratsamts den Betroffenen auch noch für die Zeit des Übergangs zur Klärung individueller Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit den Kollegen vom Bezirk ist es unser Anspruch, mögliche Verunsicherungen gar nicht erst aufkommen zu lassen“, sagte Landrat Christoph Göbel. Der Wechsel der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den bayerischen Bezirken in eine Hand. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages“, erklärte Mederer.
Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung sowie die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und der sogenannte Rüstigen-Bereich unterhalb Pflegegrad 2 zum Bezirk Oberbayern um. Ab 1. September 2018 übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger die Sachbearbeitung und die Kosten. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern sowie die Pflegekassen und die örtlichen Sozialämter bieten die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er Gespräche mit Landratsämtern.
Der Bezirk Oberbayern übernimmt die ambulante Hilfe zur Pflege in zwei Stufen: zum 1. September 2018 die Hilfefälle aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München sowie aus den übrigen 16 Landkreisen und zwei kreisfreien Städte zum 1. Januar 2019.
Auf der Website des Bezirks Oberbayern werden laufend alle wichtigen Informationen zum Wechsel der Zuständigkeit eingestellt.
Ambulant und stationär aus einer Hand
Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege vom Landkreis München

Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis München auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft 98 Bürgerinnen und Bürger. Für die Stadt München erfolgt der Wechsel der Zuständigkeit erst zum 1. Januar 2019 und betrifft 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen.
„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist bestens; die Übergabe der Akten hat gut geklappt. Ab 1. September bekommen 98 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind jetzt alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
Die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München gehen erst zum 1. Januar 2019 auf den Bezirk Oberbayern über. Dieser Wechsel betrifft rund 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen. Mederer: „Auch auf den Übergang dieser großen Zahl von Hilfefällen sind wir gut vorbereitet.“ „Die Kolleginnen und Kollegen im Landratsamt haben alles dafür getan, den Übergang der Aufgaben auf den Bezirk für die Bürgerinnen und Bürger so gut und einfach wie möglich zu gestalten und aufkommende Fragen schon im Vorhinein zu klären.
Selbstverständlich stehen die vertrauten Sachbearbeiter des Landratsamts den Betroffenen auch noch für die Zeit des Übergangs zur Klärung individueller Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit den Kollegen vom Bezirk ist es unser Anspruch, mögliche Verunsicherungen gar nicht erst aufkommen zu lassen“, sagte Landrat Christoph Göbel. Der Wechsel der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den bayerischen Bezirken in eine Hand. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages“, erklärte Mederer.
Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung sowie die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und der sogenannte Rüstigen-Bereich unterhalb Pflegegrad 2 zum Bezirk Oberbayern um. Ab 1. September 2018 übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger die Sachbearbeitung und die Kosten. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern sowie die Pflegekassen und die örtlichen Sozialämter bieten die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er Gespräche mit Landratsämtern.
Der Bezirk Oberbayern übernimmt die ambulante Hilfe zur Pflege in zwei Stufen: zum 1. September 2018 die Hilfefälle aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München sowie aus den übrigen 16 Landkreisen und zwei kreisfreien Städte zum 1. Januar 2019.
Auf der Website des Bezirks Oberbayern werden laufend alle wichtigen Informationen zum Wechsel der Zuständigkeit eingestellt.
Ambulant und stationär aus einer Hand
Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege vom Landkreis München

Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis München auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft 98 Bürgerinnen und Bürger. Für die Stadt München erfolgt der Wechsel der Zuständigkeit erst zum 1. Januar 2019 und betrifft 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen.
„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist bestens; die Übergabe der Akten hat gut geklappt. Ab 1. September bekommen 98 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind jetzt alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
Die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München gehen erst zum 1. Januar 2019 auf den Bezirk Oberbayern über. Dieser Wechsel betrifft rund 3250 ambulant pflegebedürftige Menschen. Mederer: „Auch auf den Übergang dieser großen Zahl von Hilfefällen sind wir gut vorbereitet.“ „Die Kolleginnen und Kollegen im Landratsamt haben alles dafür getan, den Übergang der Aufgaben auf den Bezirk für die Bürgerinnen und Bürger so gut und einfach wie möglich zu gestalten und aufkommende Fragen schon im Vorhinein zu klären.
Selbstverständlich stehen die vertrauten Sachbearbeiter des Landratsamts den Betroffenen auch noch für die Zeit des Übergangs zur Klärung individueller Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit den Kollegen vom Bezirk ist es unser Anspruch, mögliche Verunsicherungen gar nicht erst aufkommen zu lassen“, sagte Landrat Christoph Göbel. Der Wechsel der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den bayerischen Bezirken in eine Hand. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages“, erklärte Mederer.
Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung sowie die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und der sogenannte Rüstigen-Bereich unterhalb Pflegegrad 2 zum Bezirk Oberbayern um. Ab 1. September 2018 übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger die Sachbearbeitung und die Kosten. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern sowie die Pflegekassen und die örtlichen Sozialämter bieten die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er Gespräche mit Landratsämtern.
Der Bezirk Oberbayern übernimmt die ambulante Hilfe zur Pflege in zwei Stufen: zum 1. September 2018 die Hilfefälle aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München sowie aus den übrigen 16 Landkreisen und zwei kreisfreien Städte zum 1. Januar 2019.
Auf der Website des Bezirks Oberbayern werden laufend alle wichtigen Informationen zum Wechsel der Zuständigkeit eingestellt.