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| von Polizeipräsidium München

Widerstand gegen Polizeibeamte und Landfriedensbruch - Krailling

Am Donnerstag, 27.06.2019, gegen 10:05 Uhr, randalierte ein 18-jähriger Afghane in einer Wohneinrichtung in der Hubertusstraße in Krailling. Dabei griff er Mitarbeiter körperlich an und bedrohte sie mit dem Tod. Daraufhin wurde die Polizei gerufen.

Bei der anschließenden Festnahme durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 46 (Planegg) leistete der Mann Widerstand, wodurch die Polizeibeamten leicht verletzt wurden. Kurz darauf solidarisierten sich mehrere weitere Bewohner der Unterkunft mit dem 18-Jährigen und bewarfen die Polizeibeamten mit Steinen und Glasflaschen. Dabei wurde der Streifenwagen leicht beschädigt.

Durch zahlreich hinzugezogene Polizeikräfte konnte die Situation schnell unter Kontrolle gebracht werden. Im Umfeld der Wohneinrichtung wurden neun Personen festgestellt, bei denen nun geprüft werden muss, ob sie für die Steinwürfe verantwortlich waren. Das Kommissariat 25 übernahm die Ermittlungen.

Der 18-Jährige wurde wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Er wird zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen die neun weiteren Bewohner wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch ermittelt.

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Bei der anschließenden Festnahme durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 46 (Planegg) leistete der Mann Widerstand, wodurch die Polizeibeamten leicht verletzt wurden. Kurz darauf solidarisierten sich mehrere weitere Bewohner der Unterkunft mit dem 18-Jährigen und bewarfen die Polizeibeamten mit Steinen und Glasflaschen. Dabei wurde der Streifenwagen leicht beschädigt.

Durch zahlreich hinzugezogene Polizeikräfte konnte die Situation schnell unter Kontrolle gebracht werden. Im Umfeld der Wohneinrichtung wurden neun Personen festgestellt, bei denen nun geprüft werden muss, ob sie für die Steinwürfe verantwortlich waren. Das Kommissariat 25 übernahm die Ermittlungen.

Der 18-Jährige wurde wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Er wird zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen die neun weiteren Bewohner wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch ermittelt.

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