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| von Polizei Planegg

Fahren ohne Fahrerlaubnis und später zusätzlich Fahren unter Alkoholeinfluss

Fahren ohne Fahrerlaubnis und wenig später zusätzlich Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr

Am Vormittag des Dienstags, den 08.05.2018, wurde gegen 13:30 Uhr von der Polizei Planegg der Fahrer eines Daimler Chryslers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nach erfolgter Sachbearbeitung und einer Schlüsselhinterlegung bei der PI 46 Planegg wurde der Beschuldigte entlassen. Gegen den Fahrer des Pkw wurde ein Strafverfahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.

In den frühen Abendstunden des gleichen Tages, wurde der oben genannte Fahrer nochmals mit seinem Pkw angetroffen und abermals einer Verkehrskontrolle durch Beamte der PI 46 Planegg unterzogen.

Wiederum wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis  war und zudem wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort durchgeführt, welcher einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l ergab, wodurch der Anfangsverdacht der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr im Raum stand. Dem Beschuldigten wurde deswegen im Institut für Rechtsmedizin eine Blutprobe als Beweismittel abgenommen. Dieser Fahrzeugschlüssel wurde ebenfalls sichergestellt.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren der Trunkenheit im Straßenverkehr und des erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Am Vormittag des Dienstags, den 08.05.2018, wurde gegen 13:30 Uhr von der Polizei Planegg der Fahrer eines Daimler Chryslers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Nach erfolgter Sachbearbeitung und einer Schlüsselhinterlegung bei der PI 46 Planegg wurde der Beschuldigte entlassen. Gegen den Fahrer des Pkw wurde ein Strafverfahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.

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Wiederum wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis  war und zudem wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort durchgeführt, welcher einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l ergab, wodurch der Anfangsverdacht der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr im Raum stand. Dem Beschuldigten wurde deswegen im Institut für Rechtsmedizin eine Blutprobe als Beweismittel abgenommen. Dieser Fahrzeugschlüssel wurde ebenfalls sichergestellt.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren der Trunkenheit im Straßenverkehr und des erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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