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| von Polizei Gauting

Schwerer Verkehrsunfall im Mühltal

Am Samstag, den 17.02.2018, gegen 15:30 Uhr, befuhr ein 41 jähriger Gautinger mit seinem Audi A6 und dem 5 jährigen Sohn als Beifahrer die Staatsstraße 2063 in Richtung Starnberg.

Kurz nach der Heidekurve setzte er bei schnee- und eisbedeckter Fahrbahn zum Überholen zweier Fahrzeuge an. Aus der langen, vor ihm liegenden und für ihn nicht einsehbaren Kurve kam ihm ein 18 jähriger Fahrer in einem Mercedes entgegen. Der Überholvorgang konnte jedoch nicht vollendet werden und so schaffte es der Audifahrer nicht rechtzeitig, sich wieder in seiner Spur einzureihen und kollidierte halbseitig frontal mit dem Mercedes.

Beide Fahrer mussten schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, der 5 jährige Sohn blieb unverletzt.

Beide Fahrzeuge mussten aufgrund des Gesamtschadens von etwa 10.000 Euro abgeschleppt werden.

Die Staatsstraße war während der polizeilichen Unfallaufnahme nur einseitig befahrbar.

Gegen den Unfallverursacher wird ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Sein Verhalten kann den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen.

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Schwerer Verkehrsunfall im Mühltal

Am Samstag, den 17.02.2018, gegen 15:30 Uhr, befuhr ein 41 jähriger Gautinger mit seinem Audi A6 und dem 5 jährigen Sohn als Beifahrer die Staatsstraße 2063 in Richtung Starnberg.

Kurz nach der Heidekurve setzte er bei schnee- und eisbedeckter Fahrbahn zum Überholen zweier Fahrzeuge an. Aus der langen, vor ihm liegenden und für ihn nicht einsehbaren Kurve kam ihm ein 18 jähriger Fahrer in einem Mercedes entgegen. Der Überholvorgang konnte jedoch nicht vollendet werden und so schaffte es der Audifahrer nicht rechtzeitig, sich wieder in seiner Spur einzureihen und kollidierte halbseitig frontal mit dem Mercedes.

Beide Fahrer mussten schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, der 5 jährige Sohn blieb unverletzt.

Beide Fahrzeuge mussten aufgrund des Gesamtschadens von etwa 10.000 Euro abgeschleppt werden.

Die Staatsstraße war während der polizeilichen Unfallaufnahme nur einseitig befahrbar.

Gegen den Unfallverursacher wird ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Sein Verhalten kann den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen.

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