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| von Polizei Planegg

Übersehen - neues „Versicherungsjahr“ hat begonnen

Wer es versäumt hat, für sein Mofa oder Moped die Versicherung zu verlängern und ein neues (mit schwarzen Zahlen und Buchstaben) Versicherungskennzeichen zu beantragen, muss ab dem 1. März mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen, wenn er von der Polizei mit seinem Fahrzeug kontrolliert wird. Außerdem besteht bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz.

Eine 34-Jährige Rollerfahrerin aus München musste diese Erfahrung am Donnerstagnachmittag in Martinsried machen. Sie war mit dem Yamaha-Roller ihres Bekannten unterwegs und wurde gegen 17.45 Uhr in der Würmtalstraße von der Polizei angehalten. Die Beamten hatten festgestellt, dass am Fahrzeug noch das alte Versicherungskennzeichen mit grüner Umrandung und grüner Buchstaben-/Zahlenkombination angebracht war.
Neben der Dame hat sich auch der 33-jährige Besitzer des Fahrzeuges strafrechtlich zu verantworten, nachdem er der 34-Jährigen die Fahrt ohne Versicherungsschutz gestattet hatte.

Die Frau musste das Fahrzeug stehen lassen und die Schlüssel vorerst abgeben. Eine Anzeige folgt. 

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Übersehen - neues „Versicherungsjahr“ hat begonnen

Wer es versäumt hat, für sein Mofa oder Moped die Versicherung zu verlängern und ein neues (mit schwarzen Zahlen und Buchstaben) Versicherungskennzeichen zu beantragen, muss ab dem 1. März mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen, wenn er von der Polizei mit seinem Fahrzeug kontrolliert wird. Außerdem besteht bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz.

Eine 34-Jährige Rollerfahrerin aus München musste diese Erfahrung am Donnerstagnachmittag in Martinsried machen. Sie war mit dem Yamaha-Roller ihres Bekannten unterwegs und wurde gegen 17.45 Uhr in der Würmtalstraße von der Polizei angehalten. Die Beamten hatten festgestellt, dass am Fahrzeug noch das alte Versicherungskennzeichen mit grüner Umrandung und grüner Buchstaben-/Zahlenkombination angebracht war.
Neben der Dame hat sich auch der 33-jährige Besitzer des Fahrzeuges strafrechtlich zu verantworten, nachdem er der 34-Jährigen die Fahrt ohne Versicherungsschutz gestattet hatte.

Die Frau musste das Fahrzeug stehen lassen und die Schlüssel vorerst abgeben. Eine Anzeige folgt. 

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