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Verwaltung | | von ZukunftGauting

Offener Brief an Umwelt-Energie-Gauting

ZukunftGauting an BI Umwelt-Energie-Gauting

Bürgerbegehren zur Windkraft in Gauting zulässig, aber sinnlos ? Irrweg beenden !

Sehr geehrte Frau Bäuerle, sehr geehrter Herr Fischer,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Teilnahme an unserer Podiumsdiskussion „PRO und CONTRA Bürgerwind Gauting“. Wie wir aus zahlreichen Rückmeldungen erfahren haben, haben viele Gautinger Bürger den direkten Austausch als sehr hilfreich für ihre eigene Meinungsbildung empfunden.

Wie geht es nun weiter?

Sie haben angekündigt, gegen die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die rechtliche Frage der Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens können wir nicht abschließend beurteilen, da sie auch unter Verwaltungsjuristen umstritten ist. Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, gegen den ablehnenden Gemeinderatsbeschluss zu klagen. Aber ist dies der sinnvollste Weg?

Inzwischen ist klar geworden, dass Ihr Ziel, den Bau der geplanten Windkraftanlagen in Gauting zu verhindern, selbst im Erfolgsfall des Bürgerentscheids nicht erreicht werden kann. Ihr Begehren zielt darauf ab, dass der Gemeinderat alle Handlungen unterlässt, die dem Bau von Windkraftanlagen dienen. Dabei wird jedoch übersehen, dass der Gemeinderat bei der Genehmigung der von der Bürgerwind Gauting GmbH geplanten Anlagen keine Rolle spielt. Die Genehmigung liegt ausschließlich beim Landratsamt und richtet sich nach den geltenden rechtlichen Vorschriften. Bereits 2012 hat die Gemeinde bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans ihr Planungsrecht ausgeübt und Baurecht für Windkraftanlagen geschaffen. Dies ist Ihnen und Ihren rechtlichen Beratern bekannt.

Viele Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, fühlen sich inzwischen getäuscht. Hätten sie gewusst, dass es heute vor allem darum geht, ob die Windkraftanlagen in Gauting durch eine örtliche Gesellschaft mit Bürgerbeteiligung und Steuerzahlungen an die Gemeinde entstehen – wie es Bürgermeisterin und Gemeinderat befürworten – oder durch einen auswärtigen Energiekonzern, hätten sie ihre Unterschrift gar nicht erst nicht gegeben.

Sollten Sie dennoch per Klage das Bürgerbegehren weiterverfolgen, könnte der Eindruck entstehen, dass es Ihnen weniger um die Sache geht.

Dabei gibt es einen viel besseren Weg, Ihr Anliegen zu verfolgen.
Als sachkundige und rechtlich beratene Bürger und Initiative können Sie das laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt verfolgen, von Ihrem Recht zu Einwänden Gebrauch machen und am Ende auch durch eine Klage beim Verwaltungsgericht anfechten.

Das bestehende Baurecht für die Bürgerwind Gauting GmbH ist kein Freibrief für die Realisierung. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung müssen selbstverständlich nachgewiesen werden.

Wir beobachten mit Sorge eine zunehmende Verhärtung in der öffentlichen Debatte und Polarisierung zwischen Befürwortern und Gegnern. Die Beschädigung des E-Fahrzeugs eines Referenten bei der Windkraft-Diskussionsveranstaltung letzte Woche und die Anbringung von Drohplakaten am Grundstück eines Gautinger Gemeinderates sind bedrohliche Anzeichen. Wir sind überzeugt, dass Sie und Ihre Initiative damit nichts zu tun haben.

Dennoch tragen auch Sie Verantwortung für das bürgerschaftliche Zusammenleben in Gauting, insbesondere bei kontroversen Themen wie der Windkraft.

Es erscheint wenig sinnvoll, für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids zu kämpfen, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann. Dies wäre den Bürgern schwer zu vermitteln. Wenn es Ihnen um die Sache geht und nicht um populistische Stimmungsmache, dann zeigen Sie dies durch die Entscheidung, das möglicherweise zulässige, aber in der Sache sinnlose Bürgerbegehren nicht weiterzuverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von ZukunftGauting e.V.

Quelle: ZukunftGauting e.V.

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Sie haben angekündigt, gegen die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die rechtliche Frage der Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens können wir nicht abschließend beurteilen, da sie auch unter Verwaltungsjuristen umstritten ist. Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, gegen den ablehnenden Gemeinderatsbeschluss zu klagen. Aber ist dies der sinnvollste Weg?

Inzwischen ist klar geworden, dass Ihr Ziel, den Bau der geplanten Windkraftanlagen in Gauting zu verhindern, selbst im Erfolgsfall des Bürgerentscheids nicht erreicht werden kann. Ihr Begehren zielt darauf ab, dass der Gemeinderat alle Handlungen unterlässt, die dem Bau von Windkraftanlagen dienen. Dabei wird jedoch übersehen, dass der Gemeinderat bei der Genehmigung der von der Bürgerwind Gauting GmbH geplanten Anlagen keine Rolle spielt. Die Genehmigung liegt ausschließlich beim Landratsamt und richtet sich nach den geltenden rechtlichen Vorschriften. Bereits 2012 hat die Gemeinde bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans ihr Planungsrecht ausgeübt und Baurecht für Windkraftanlagen geschaffen. Dies ist Ihnen und Ihren rechtlichen Beratern bekannt.

Viele Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, fühlen sich inzwischen getäuscht. Hätten sie gewusst, dass es heute vor allem darum geht, ob die Windkraftanlagen in Gauting durch eine örtliche Gesellschaft mit Bürgerbeteiligung und Steuerzahlungen an die Gemeinde entstehen – wie es Bürgermeisterin und Gemeinderat befürworten – oder durch einen auswärtigen Energiekonzern, hätten sie ihre Unterschrift gar nicht erst nicht gegeben.

Sollten Sie dennoch per Klage das Bürgerbegehren weiterverfolgen, könnte der Eindruck entstehen, dass es Ihnen weniger um die Sache geht.

Dabei gibt es einen viel besseren Weg, Ihr Anliegen zu verfolgen.
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Dennoch tragen auch Sie Verantwortung für das bürgerschaftliche Zusammenleben in Gauting, insbesondere bei kontroversen Themen wie der Windkraft.

Es erscheint wenig sinnvoll, für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids zu kämpfen, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann. Dies wäre den Bürgern schwer zu vermitteln. Wenn es Ihnen um die Sache geht und nicht um populistische Stimmungsmache, dann zeigen Sie dies durch die Entscheidung, das möglicherweise zulässige, aber in der Sache sinnlose Bürgerbegehren nicht weiterzuverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von ZukunftGauting e.V.

Quelle: ZukunftGauting e.V.

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